Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/72: Totalrevision der EFD-Quellensteuerverordnung · 11 Seiten
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1. Ausgangslage
Das EFD hat vom 21. September bis am 21. Dezember 2017 eine Totalrevision der Quellensteuerverordnung in die Vernehmlassung geschickt.
2. Eingegangene Stellungnahmen
Siehe Anhang.
3. Die Vernehmlassungsvorlage
Am 16. Dezember 2016 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens (Referendumsvorlage in: BBl 2016 8925). Mit dem Gesetz werden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um Ungleichbehandlungen zwischen quellen- und ordentlich besteuerten Personen abzubauen und internationale Verpflichtungen einzuhalten. Ausserdem erfolgt durch die Revision eine stärkere Vereinheitlichung der schweizerischen Quellensteuerordnung. Die neuen Gesetzesnormen bedürfen diverser Anpassungen in der Quellensteuerverordnung.
Das Herzstück der Konkretisierungen betrifft die Ausweitung der nachträglichen ordentlichen Veranlagung. Ansässige Quellensteuerpflichtige sollen neu auch dann eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen können, wenn sie ein jährliches Bruttoerwerbseinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit von weniger als 120 000 Franken erzielen. Wer als ansässige Person den Schwellenwert von 120 000 Franken erreicht oder übersteigt, unterliegt wie bisher der obligatorischen NOV.
Weiter wird festgelegt, ab wann Nicht-Ansässige als Quasi-Ansässige qualifiziert werden und jährlich eine NOV beantragen können. Eine Quasi-Ansässigkeit liegt dann vor, wenn in der Regel mindestens 90 Prozent der weltweiten Bruttoeinkünfte in der Schweiz besteuert werden. Die massgebende Höhe der weltweiten Bruttoeinkünfte ist dabei nach schweizerischem Recht zu ermitteln.
Sind die Einkünfte im Arbeitsortstaat Schweiz tiefer als 90 Prozent, so kann es unter Umständen (z.B. bei niedrigen Einkünften im Wohnsitzstaat) dennoch gerechtfertigt sein, Nicht-Ansässige wie ansässige Personen zu behandeln, um den Vorgaben des Personenfreizügigkeitsabkommens zu genügen.
4. Ergebnisse der Vernehmlassung
4.1 Grundsätzliche Haltung zur Ausgestaltung der totalrevidierten Verordnung
Zustimmung:
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
CVP, FDP, SPS, SVP
CP, economiesuisse, Expertsuisse, FDK, KMU-Forum, SSV, SGB, SSK, Städtische Steuerkonferenz, SVV, Swissdec
Begründung: Die festgelegte Stossrichtung stimmt grundsätzlich. Die totalrevidierte Quellensteuerverordnung beinhaltet sinnvolle Ausführungsbestimmungen, welche der Auslegung, Praxis und der rechtsgleichen Anwendung dienlich sind und in verfahrensrechtlichen Fragen zu einer stärkeren Vereinheitlichung der Quellensteuerordnung führt. Im Hinblick auf die angestrebte Vereinheitlichung der Quellensteuerpraxis besteht noch Präzisierungs- und Ergänzungsbedarf (vgl. die Auflistung der Vorbehalte im nachstehenden Kapitel).