Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/72: Totalrevision der EFD-Quellensteuerverordnung · 11 Seiten
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4.2.20 Anhang Ziffer 4
Der SSV und die Städtische Steuerkonferenz erachten es als besser, wenn bei Künstlern,
Sportlern und Referenten auf die ausgeschütteten Bruttoleistungen im Rahmen einer einzigen Veranstaltung abgestellt wird.
4.3 Die Stellungnahmen zur Frage der Umsetzung durch die Kantone
Die Kantone, die SSK und die FDK halten in ihren Stellungnahmen grossmehrheitlich fest, dass der Umsetzung von Artikel 85 Absatz 4 revDBG und Artikel 33 Absatz 4 revStHG (gesamtschweizerische Vereinheitlichung bei der Berechnung der Quellensteuer) hohe Priorität einzuräumen ist. Dieselben Adressaten fordern daher, dass der vom Gesetzgeber verankerte Vereinheitlichungsauftrag in einem ESTV-Kreisschreiben zu konkretisieren ist. Die FDK zählt insbesondere darauf, dass die Kantone den Vereinheitlichungsauftrag in ihrer Ausführungsgesetzgebung und Praxis umsetzen werden.