Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 95 Seiten
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AS 2030/35
das BAV die unten stehende Vorauswahl getroffen. Diese Projekte werden weiter vertieft. Die in der Tabelle angegebenen Kosten sind nicht alleine durch die Schweiz, sondern auch durch die ausländischen Partner zu tragen. Welche Projekte schliesslich einen finanziellen Beitrag aus dem BIF erhalten und wie die Kosten aufgeteilt werden, wird auch im Rahmen von Verhandlungen mit den ausländischen Partnern zu bestimmen sein.
Ausbaukosten InfrastrukturbetreiberAngebotsverbesserung [Mio. CHF]26 Deutsche Bahn Angebotsausbau Hochrheinstrecke Basel–Schaffhausen–Singen180
Deutsche Bahn Taktverdichtung Basel Badischer Bahnhof –Lörrach59
SNCF Angebotsausbau Basel SBB–Euroairport200
Tabelle 7: zu prüfende Angebotsverbesserungen grenzüberscheitender Verkehr
Kosten und Finanzierung grenzüberschreitender Ausbauten
Infrastrukturausbauten im Ausland sind grundsätzlich Sache der dortigen Besteller. Diese haben für eine Finanzierungsmöglichkeit in ihren Ländern zu sorgen. Bei den ausgewählten Modulen entsteht jedoch ein erheblicher Nutzen auch für die Schweiz. Eine Mitfinanzierung der Ausbauten kann helfen, die Interessen der Schweiz in den grenznahen Räumen wahrzunehmen. Vorderhand sind für den Ausbauschritt 2030/35 ca. 100 Millionen als Beitrag der Schweiz für diese Massnahmen oder Studien eingestellt (vgl. in Kapitel 2.1.8.1).
Als Grundlage für spätere Verhandlungen wird der Nutzen dieser Module für die Schweiz zurzeit ermittelt. Für den Angebotsausbau der Hochrheinstrecke liegt bereits eine Studie aus dem Jahr 201327 vor. Die Ergebnisse der Analyse des Nutzens für die die Taktverdichtung Basel Badischer Bahnhof–Lörrach (D) sowie des Angebotsausbaus Basel SBB–Euroairport Basel/Mulhouse/Freiburg werden voraussichtlich Ende 2017 vorliegen. Aufgrund der Ergebnisse kann die Mitfinanzierung von einzelnen Modulen und die angemessene Höhe des Beitrages der Schweiz im Rahmen von Verhandlungen vorgeschlagen werden.
2.1.8.7 Angebote und Nutzen betriebliche Anlagen
Sanierungsbedarf in Publikumsanlagen
Verschiedene Schweizer Bahnhöfe genügen den Anforderungen des BehiG nach einem barriere- und hindernisfreien Zugang zur Bahn noch nicht. Zudem sind Perrons, Unterführungen und weitere Infrastrukturen in vielen Bahnhöfen nicht ausreichend dimensioniert, um einen sicheren Zugang zur Bahn und einen raschen, reibungslosen Personenfluss zu gewährleisten.
Um den Sanierungs- und Handlungsbedarf bei Publikumsanlagen bis zum Zeithorizont 2040 einzuschätzen, sind 2016 alle Bahnhöfe des Schweizer Schienennetzes (rund 1‘800 Bahnhöfe der 38 Infrastrukturbetreiber) untersucht worden. Die Erhebung ergab Sanierungskosten hauptsächlich in den Bereichen barrierefreier Zugang, Sicherheit und Kapazität von insgesamt 8.4 Milliarden Franken. Davon sind 3.3 Milliarden Franken bereits durch Leistungsvereinbarungen (bis 2020) und andere Programme (ZEB, Ausbauschritt 2025) finanziert. Der gesamte nicht gedeckte Finanzierungsbedarf beläuft sich nach heutigen Erkenntnissen auf 5.1 Milliarden Franken.
Der Finanzierungsbedarf für Publikumsanlagen ist gemäss Artikel 5 KPFV entweder dem Substanzerhalt oder dem Ausbau zuzuordnen (vgl. Erläuterungen in Kapitel 2.1.5.6). Vom erwähnten Finanzbedarf im Umfang von 5.1 Milliarden Franken gehören 2.8 Milliarden Franken zum Substanzerhalt. Diese Investitionen – z.B. der Umbau kleinerer Bahnhöfe – werden im Rahmen der Leistungsvereinbarungen 2021-2024 finanziert werden. Die verbleibenden 2.3 Milliarden Franken sind dem Ausbau zuzuordnen; mit diesen Investitionen lassen sich der barrierefreie und sichere Zugang zur Bahn gewährleisten sowie die Kapazitätsengpässe (Überlasten) in Bahnhöfen entschärfen. Bei 12 der insgesamt 52 im Anhang der KPFV aufgelisteten Bahnhöfe besteht unter diesem Titel ein Handlungsbedarf. Damit wird mit dem Ausbauschritt 2030/35 die Finanzierung der Sanierung der Bahnhöfe zur Einhaltung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) per Ende 2023 ermöglicht.
Massnahmen für Publikumsanlagen in Variante Ausbauschritt 2030
Die in der Variante Ausbauschritt 2030 verfügbaren Mittel lassen es nicht zu, den Umbau aller Publikumsanlagen mit Handlungsbedarf zu realisieren. Der Investitionsbetrag für Publikumsanlagen beläuft sich bei der Variante Ausbauschritt 2030 auf insgesamt 628 Millionen Franken. Das Schwergewicht der Massnahmen verfolgt das Ziel, den barrierefreien, behindertengerechten und sicheren Zugang zur Bahn zu gewährleisten. Nicht oder nur in geringem Ausmass erfolgen Massnahmen, welche den Personenfluss verbessern. Die einzelnen Kostenpositionen in den Bahnhöfen werden bis zur Botschaft präzisiert.
26 Generell ist die Preisbasis 12/2014. Bei wenigen Privatbahnen variiert sie zwischen 2014 und 2016.
27 Elektrifizierung Hochrheinstrecke - Volkswirtschaftlicher Nutzen für die Schweiz (2013). siehe www.bav.admin.ch. > Aktuell > Berichte und Studien > Weitere Infrastrukturthemen