Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 95 Seiten
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AS 2030/35
2.1.8.5 Wirtschaftlichkeit
Der Ausbau der Bahninfrastruktur verursacht einerseits Folgekosten für die Infrastrukturbettreiber (Betrieb und Substanzerhalt) und die Verkehrsunternehmen (Herstellkosten) und bringt anderseits durch das zusätzliche Verkehrsangebot zusätzliche Einnahmen (Trassenpreise, Billettpreise). In der Bewertung werden nebst dem volkswirtschaftlichen Nutzenkostenverhältnis auch die Ergebnisveränderungen für die Bahnakteure ausgewiesen (Fern-, Regional- und Güterverkehr sowie Infrastrukturbetreiber). Entstehen im Fern- und Güterverkehr neue, nicht kostendeckende Angebote, müssen die Betreiber für diese zusätzlichen Kosten aufkommen. Im Regionalverkehr hingegen führt dies zu zusätzlichen Abgeltungen bei Bund und Kantonen.
In der untenstehenden Tabelle sind die wirtschaftlichen Kennzahlen für die Variante Ausbauschritt 2030 aufgeführt. Die Angaben beziehen sich auf die Gegenübererstellung des Angebotskonzepts der Variante Ausbauschritt 2030 zum Angebotskonzept des beschlossenen Ausbauschritts 2025. Die derzeit vorliegenden Kennzahlen ergeben sich aus der Summe der einzeln bewerteten Angebotsausbauten (Module), die in den Angebotskonzepten der SBB und Privatbahnen berücksichtigt sind. Eine Bewertung der Angebotskonzepte als Ganzes, die auch Wechselwirkungen und Synergien unter den einzelnen Massnahmen berücksichtigt, wird für die Botschaft vorliegen. Die Investitionskosten für den Angebotsausbau weichen vom Betrag des Verpflichtungskredits ab, da bspw. die betrieblichen Anlagen, verschiedene Einzelinvestitionen und die Planungsarbeiten für den nächsten Ausbauschritt nicht mit eingerechnet sind.
Das Ergebnis der volkswirtschaftlichen Betrachtung zeigt ein Nutzen-Kosten-Verhältnis der Nutzen von 1 auf. D.h. der Nutzen der Variante Ausbauschritt 2030 kompensiert die Kosten.
Die aufgrund der zusätzlichen Angebote erzielten Einnahmen der Infrastrukturbetreiber (Trassengebühren) decken den zusätzlichen Aufwand (Betriebs-, Energie- und Unterhaltskosten) nicht vollumfänglich. Die Ergebnisse der betriebswirtschaftlichen Betrachtung zeigen, dass die Ergebnisveränderung für die Infrastrukturbetreiber mit der Variante Ausbauschritt 2030 -12 Millionen Franken pro Jahr beträgt. Die Abschreibungen auf Neuinvestitionen betragen rund -113 Millionen Franken pro Jahr. Die Ergebnisveränderung inklusive Abschreibungen beträgt für die Infrastrukturbetreiber mit der Variante Ausbauschritt 2030 -125 Millionen Franken pro Jahr (dies entspricht einem Anstieg der ungedeckten Kosten der Infrastrukturbetreiber um rund 4%). Diese zusätzlichen ungedeckten Kosten der Infrastrukturbetreiber sind in der BIF-Langfristplanung eingestellt und werden über die Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Infrastrukturbetreiber finanziert werden.
In der Regel ist in jedem Neubauprojekt ein Anteil Erneuerung der bestehenden Infrastruktur enthalten. Um die für die LV-Perioden 2021-2032 geplante Erneuerungsinvestitionen nicht doppelt zu budgetieren (Umsetzungs- und Leistungsvereinbarung), wird der Anteil der planmässigen Erneuerungsinvestitionen von den Ausbauinvestitionskosten abgezogen. Somit wird sichergestellt, dass der Verpflichtungskredit zum Ausbauschritt 2030/35 nur Ausbaukosten enthält. Die Kosten für den planmässigen Substanzerhalt der Infrastruktur23 in den LV-Perioden 2021-2032 beträgt bei der Variante Ausbauschritt 2030 bei der SBB um voraussichtlich rund 242 Millionen Franken und bei den Privatbahnen um rund 338 Millionen Franken.
Die betriebswirtschaftliche Ergebnisveränderung für den Fernverkehr ist mit 66 Millionen Franken negativ. Dies ist unter anderem auf die erhöhten Betriebskosten und die geringeren Markterlöse zurückzuführen, die auf geringfügige Fahrzeitverlängerung auf der Jurasüdfusslinie (Ersatz von Neigezügen durch Doppelstockzüge) zurückzuführen sind. Im Rahmen der weiteren Arbeiten werden die Angebotskonzepte weiter vertieft und bis zur Übergabe der Botschaft ans Parlament wirtschaftlich optimiert.
Für die Abgeltungen von neuen Angeboten im Regionalverkehr entstehen für Bund und Kantone insgesamt zusätzliche Kosten von rund 17 Millionen Franken pro Jahr24. Das Ergebnis für den Güterverkehr verbessert sich um gut 20 Millionen Franken pro Jahr. Dies ist vor allem auf die Qualitätsverbesserungen und den Kapazitätsausbau für den Güterverkehr insbesondere durch die Güterexpresstrassen auf der West-Ost-Achse zurückzuführen.
Kennzahlen Ergebnis
Investitionskosten für Angebotsausbau [Mio. CHF]255'420
Volkswirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis 1.0
Ergebnisveränderung Infrastruktur (ohne Abschreibung auf Neuinvestitionen) [Mio. CHF/a] -12
Ergebnisveränderung Infrastruktur (inkl. Abschreibung auf Neuinvestitionen) [Mio. CHF/a] -125
Planmässige Erneuerungsinvestitionen im Rahmen der LV 2021-2032 [Mio. CHF]580
Ergebnisveränderung Fernverkehr [Mio. CHF/a] -66 Zusätzliche Abgeltungen Regionalverkehr [Mio. CHF/a]17
Ergebnisveränderung Güterverkehr [Mio. CHF/a]20
Tabelle 6: Wirtschaftliche Kennzahlen Variante Ausbauschritt 2030
2.1.8.6 Angebote und Nutzen grenzüberschreitender Verkehr
Die Qualität von einzelnen grenzüberschreitenden Verkehrsangeboten soll im Ausbauschritt 2030/35 erhöht werden. Die Planungsregionen haben dazu Angebotsziele eingereicht. Die ausländischen Bahnen haben daraufhin im Auftrag des BAV Module erarbeitet. Diese wurden analog zu den inländischen Modulen bewertet. Gestützt auf die Ergebnisse dieser volkswirtschaftlichen Bewertung hat
23 nach KPFV Art. 5 Abs. 1a
24 Das gemeinsam bestellte und abgegoltene Angebot im Regionalverkehr von Bund und Kantonen beliefen sich 2015 auf 1.84 Mrd. Franken.
25 ohne Investitionskosten für betriebliche Anlagen, grenzüberschreitende Massnahmen, Einzelinvestitionen, Planung, Studien und Projektaufsicht.