Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 85 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Waffenrichtlinie

4 Umsetzung durch die Kantone

Nachfolgend werden die Ausführungen der Kantone zur eigenen Umsetzung des Vorentwurfs, insbesondere zum erwarteten Mehraufwand, wiedergegeben, soweit sich die Kantone dazu geäussert haben.

4.1 Aargau

Allgemeines

Die Änderungen der Waffenrichtlinie sind auf kantonaler Ebene grundsätzlich vollziehbar. Allerdings ist mit einem gewissen personellen Mehraufwand und möglicherweise mit zusätzlicher Infrastruktur für die kantonalen Waffenbüros zu rechnen.

Umsetzung von Art. 21 Abs. 1bis

Art. 21 beschreibt die Buchführungspflicht der Waffenhändler. Diese sind verpflichtet, den zuständigen kantonalen Behörden über die Beschaffung, Verkauf oder sonstigen Vertrieb an einen Erwerber in der Schweiz innerhalb von 10 Tagen elektronisch Meldung zu erstatten. Dies bedeutet, dass beispielweise im Kanton Aargau tätige Waffenhändler den Ankauf von Neuwaffen (Lagerbestände) der Fachstelle SIWAS melden müssen. Wenn sie die Waffen in einen anderen Kanton (Waffenhändler oder Private) verkaufen, muss dies der SIWAS wiederum gemeldet und im System bearbeitet werden. Anschliessend ist dies dem anderen Kanton mitzuteilen, der wiederum eine Registrierung vornehmen muss. Für die zusätzliche Registrierung ist mit einem grösseren Aufwand zu rechnen. Zudem muss je nach Art der verlangten elektronischen Meldung mit einer zusätzlichen EDV-Infrastruktur gerechnet werden.

4.2 Appenzell Innerrhoden

Die heute kaum abschätzbare Mehrarbeit im Vollzug hat zweifelsohne Auswirkungen auf die Ressourcen der kantonalen Polizeikorps. Die Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden rechnet mit einem Ausbau um 25 bis 50 Stellenprozente, bei einem Vollbestand von rund 2‘800 Stellenprozenten. Die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone wegen der Beschaffung von technischen Hilfsmitteln und der Beteiligung an Datenbanken sind derzeit nicht bezifferbar.