Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 85 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Waffenrichtlinie
Problemen (Selbstgefährdung) verweigert worden sei. Dies verletze den Schutz der Privatsphäre.
Auch die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Solothurn und Bern erachten den vorgesehenen Datenaustausch mit anderen Schengen-Staaten aus Datenschutzgründen als heikel. Entgegen den Ausführungen im Erläuternden Bericht stelle der Umstand, dass eine Person zwei Strafregistereinträge aufweise, einen der häufigsten Verweigerungsgründe dar.
Die Kantone Neuenburg und Waadt halten fest, die Zentralstelle solle sich zu jeder Anfrage aus einem anderen Schengen-Staat äussern können und vom betreffenden Kanton gegebenenfalls zusätzliche Informationen erhalten. Dadurch werde insbesondere die Richtigkeit der übermittelten Daten sichergestellt.
3.2.13 Art. 42b (Übergangsbestimmung)
Befürwortende Stellungnahmen
Die FDP führt aus, zwar müssten Waffenbesitzer den Besitz binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten bestätigen lassen, was faktisch einer Nachregistrierung gleichkomme. Die FDP sehe diese faktische Nachregistrierung kritisch. Eine solche könne jedoch gebilligt werden, sofern der Besitzstand tatsächlich gewahrt bleibe, d.h. der rechtmässige Besitzer nicht verpflichtet werde, eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. Die Bestätigung des Waffenbesitzes könne aus sicherheitspolitischen Überlegungen gerechtfertigt werden, denn sie verschaffe den Sicherheitsbehörden Klarheit, wo sich Waffen befänden. Zudem sei die Registrierung in der Schweiz bereits seit 2008 Pflicht, womit die Nachregistrierung von Erbwaffen ohnehin bereits vorgesehen sei.
Die SP hält fest, die lückenhafte Registrierung von Waffen in der Schweiz erschwere den Kampf gegen Gewaltverbrechen und weitere kriminelle oder gar terroristische Handlungen. Die Registrierung sei namentlich für die Polizeiarbeit von grösster Bedeutung. Wenn sich die Polizei auf einen heiklen Auftrag vorbereitet, gehöre eine Waffenabfrage zum Standardprozedere.
Ablehnende Stellungnahmen
Der SSV, der SBV und LEWAS lehnen eine „Bestätigungspflicht“ ab. Es werde dadurch eine Nachregistrierungspflicht unter anderem Namen eingeführt. Der SSV betont zudem, es fehle an einem Beleg, dass eine solche Nachregistrierung einen Sicherheitsgewinn bringe, der zum administrativen und finanziellen Aufwand in einem sinnvollen Verhältnis stehe. Er geht davon aus, dass gestützt auf Art. 42b des Vorentwurfs der Besitz von hunderttausenden von Waffen bestätigt werden müsste. Der SBV merkt an, es sei völlig unklar, welche Bedingungen die Behörden an die Bestätigungen knüpfen würden. Er spricht von gesamtschweizerisch zehn-