Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/78: Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) · 13 Seiten

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Die Parteien äussern sich mehrheitlich skeptisch: Die SP wäre «unter normalen Umständen» mit der Unterstützung einverstanden, aber angesichts der aktuellen Entwicklung müsse eine indirekte Subvention der Grossverlage ausgeschlossen werden. Vorgezogen würde eine kurzfristige Unterstützung über das Sprachengesetz. Im Rahmen der Erarbeitung des neuen Mediengesetzes seien danach die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, die eine langfristige Finanzierung der sda ermöglichten. Laut CVP und FDP ist zuerst die rechtliche Situation der sda zu klären, bevor über eine eventuelle Unterstützung geredet werden kann. Die SVP lehnt die Unterstützung der sda vollumfänglich ab; sie befürchtet eine «Staats-Depeschenagentur». Auch die Grünliberalen sind mit der vorgeschlagenen finanziellen Unterstützung höchstens im Sinne einer Not- und Übergangslösung einverstanden. Die Frage einer finanziellen Unterstützung der sda sei im Gesamtkonzept des Gesetzes über elektronische Medien zu diskutieren. BDP und Grüne stimmen einer Leistungsvereinbarung mit der sda zu.

Die Aktion Medienfreiheit lehnt die Unterstützung vollumfänglich ab; es sei grundsätzlich falsch, eine private Organisation an gesetzlich bestimmte Finanzierungsquellen zu hängen. Damit verliere die sda ihre Unabhängigkeit von der Politik, was nicht im Sinne von Vielfalt und Freiheit der schweizerischen Medienlandschaft sei.

Als weiteres Argument ins Feld geführt wird, dass die sda ihre Dienstleistungen in erster Linie den Printmedien anbietet und die Unterstützung der sda damit einer indirekten resp. direkten Medienförderung gleichkomme (Gewerbeverband, Kanton TG, Aktion Medienfreiheit, FER), die gesetzliche Grundlage dafür fehle jedoch. Auch der VSM und AZ Medien bezweifeln, dass eine hinreichende Rechtsgrundlage besteht: Aus Art. 68a Abs. 1 Bst. b RTVG ergebe sich allein das Recht des Bundesrates, die Abgabenhöhe zu bestimmen anhand der Kriterien, die Einfluss auf die Abgabenhöhe hätten. Demgegenüber ergebe sich daraus keine Möglichkeit, gestützt darauf eine finanzielle Unterstützung Dritter zu tätigen.

Grosse Bedenken werden insbesondere aufgrund der geplanten Fusion der sda mit Keystone geäussert: Befürchtet wird das Risiko, dass die Unterstützungsbeiträge zweckentfremdet werden und an die Aktionäre oder gar ins Ausland fliessen könnten (EMEK, FER, Gewerkschaftsbund, Grüne, Kantone AR, GE und SZ). Ebenso seien grössere Restrukturierungsmassnahmen und der Stellenabbau bei der sda zu sistieren, bis alle Zukunftsoptionen evaluiert seien und ein Leistungsauftrag bestehe (Grüne, Kanton BS). Laut ARBUS, syndicom und SP ist eine Strategie nötig, wie die sda künftig Umfang und Qualität ihrer Dienstleistungen mindestens im bisherigen Umfang aufrechterhalten kann.

Formuliert wurden die folgenden Erwartungen an den Leistungsauftrag:

Die Fördermittel müssen für den journalistischen Service im Inland verwendet werden, dabei sollen lokal-regionale Bedürfnisse im Vordergrund stehen (ARBUS, syndicom, Städteverband; Kantone AG, NW, OW, TI, UR und VD; BNJ, SP). Ein starker Schwerpunkt sei auf die Berichterstattung der lokalen Nachrichten zu legen (Kanton VS) und es sei festzuhalten, welche Leistungen in französischer und italienischer Sprache zu erbringen sind (ARBUS). Impressum fordert, es sei durch Bedingungen sicherzustellen, dass öffentliches Geld auch ausschliesslich für öffentliches Interesse verwendet wird.

Syndicom und Gewerkschaftsbund wünschen, dass die Subvention für den Erhalt und den Ausbau der bisherigen Dienstleistungen verwendet wird; hingegen sehen BNJ; RRR und der Kanton JU keine Notwendigkeit, die Aktivitäten der SDA auszuweiten, die bisherigen Leistungen seien zu verbessern. Der Kanton SH wünscht, dass die Subvention vorwiegend der Bereitstellung von Texten dient, nicht von Bewegtbildern.

Die Arbeitsbedingungen seien kollektiv in einem Gesamtarbeitsvertrag mit den Branchenverbänden zu regeln (syndicom). Die Finanzierung der SDA dürfe nicht aus dem Gebührenanteil der lokalen und regionalen Veranstalter sondern aus den SRG-Anteilen stammen (BNJ, RRR, Kantone JU und SH;

VSP).

Eine solche Leistungsvereinbarung sei auszuschreiben, und es sei darzulegen, inwiefern der neue Leistungsauftrag über bestehende Vereinbarungen hinausgehe (WEKO).