Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/78: Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) · 13 Seiten

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2.2.2 Saldi der Abgabenanteile: Art. 40 Abs. 1 und 3 RTVV

Ab 2019 erhält die SRG einen festen Anteil am Gesamtertrag aus der Radio- und Fernsehabgabe, wie die übrigen Destinatäre auch. Bisher erhielt sie den Gesamtertrag abzüglich sämtlicher übriger Verwendungszwecke gemäss Art. 68a RTVG. Ist der erzielte Ertrag höher als der Bedarf, entsteht ein Saldo. Dieser Saldo soll bei einer nächsten Festlegung der Abgabetarife berücksichtigt werden. Bereits heute sieht Art. 40 RTVV vor, dass die Saldi der vom Bund eingenommenen Abgabenanteile in der Bilanz des Bundes auszuweisen und der Ertrag und die Verwendung (z.B. Untertitelung) zu publizieren sind. Der Entwurf sieht vor, Art. 40 anzupassen, so dass auch der Ausgleichssaldo denselben Vorschriften unterliegt.

Die Kantone AG, AI und TI stimmen der Änderung zu. Auch die Grünen sind grundsätzlich einverstanden, für grössere Investitionen müssten jedoch weiterhin Reserven möglich sein. Es mache wenig Sinn, die Abgabenhöhe laufend zu verändern; eine strategiegebundene Verlässlichkeit und Planungssicherheit sei wichtiger als kurzfristige Anpassungen.

BNJ, RRR und der Kanton JU lehnen die Änderungen ab. Die Saldi dürften nicht in der Bilanz des Bundes ausgewiesen werden, weil die Abgabe für den Rundfunk reserviert sei und nicht für andere Aktivitäten des Bundes gebraucht werden dürfe.

Der VSP und der Kanton SH schlagen vor, den nicht verwendeten Ertrag für gezielte Projekte und Unterstützungen der jeweiligen konzessionierten Veranstalter zu verwenden. Der Kanton TI ist der Meinung, von den Überschüssen könnten die Medien für die Aus- und Weiterbildung profitieren.

Gewerkschaftsbund und Syndicom regen an, mit der Radio- und Fersenhabgabe auch den Presserat zu unterstützen, der ein wichtiges Gremium zur Qualitätssicherung des Service public in den Medien sei. Die Konvergenz der Medien verlange nach einer Qualitätskontrolle, die nicht mehr nach Art der Verbreitung unterscheide, der Pressetrat müsste daher in Medienrat umbenannt werden.

2.2.3 Unterstützung der Schweizerischen Depeschenagentur: Art. 44a RTVV

Die Schweizerische Depeschenagentur (sda) spielt eine wichtige Rolle für die journalistische Qualität der lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter, indem deren Berichterstattung zu einem bedeutenden Teil auf den Dienstleistungen der sda gründet. Die sda beabsichtigt zudem, neu auch Videoproduktionen in ihren Basisdienst aufzunehmen. Um den Umfang und den Gehalt dieser Dienstleistungen bei der sda zu sichern, sieht der Vernehmlassungsentwurf vor, die sda mit einem jährlichen Beitrag aus der Radio- und Fernsehabgabe unterstützen zu können. Die Unterstützung soll mit einer Leistungsvereinbarung verknüpft werden, welche die lokal-regionalen Bedürfnisse in den Vordergrund stellt.

Die Unterstützung der sda löste zahlreiche kritische Reaktionen aus, obwohl sie mehrheitlich aus medien- und staatspolitischen Überlegungen begrüsst wurde.

Eingereicht wurde zudem die von 5962 Personen unterzeichnete «Petition für eine dreisprachige, unabhängige und nicht gewinnorientierte SDA».

Einverstanden mit der Unterstützung ist die Mehrheit der Kantone (AG, AI, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SH, SO, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH), die WRK, AZ Medien, ARBUS, BDP, EMEK, Bauernverband, Centre Patronal, Grüne, impressum, Médias Suisses, SRG, SSM, SWA, Städteverband, syndicom und Travail Suisse. RRR, BNJ und der Kanton AR sind der Ansicht, der Vorschlag gehe in die richtige Richtung.

Vereinzelt wird eine vorgängige ausführliche Debatte gefordert (EMEK, Kanton SG, CVP, FRC).

Explizit gegen eine Unterstützung der sda haben sich die Aktion Medienfreiheit, WEKO, FER, Gewerbeverband, Gewerkschaftsbund, SuisseDigital, upc, SVP sowie die Kantone GE und SZ ausgesprochen. Auch eher skeptisch sind ARBUS, FRC und VSM.