Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/78: Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) · 13 Seiten

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Der Vernehmlassungsentwurf sieht die Schaffung von Rechtsgrundlagen vor, damit die SRG und die lokal-regionalen Veranstalter mit einer Konzession künftig zielgruppenspezifische Werbung in ihren konzessionierten Programmen ausstrahlen dürfen. Zudem wird eine Grundlage zur künftigen Unterstützung der Schweizerischen Depeschenagentur (sda) geschaffen.

Die geplante Einführung der zielgruppenspezifischen Werbung führte zu zahlreichen, meist kritischen Eingaben. Die Mehrheit der Kantone befürwortete im Grundsatz die Einführung von zielgruppenspezifischer Werbung, forderte jedoch griffige Rahmenbedingungen. Hauptsächlich ging es darum, ob die vorgesehenen Werbebeschränkungen der SRG für die Rücksichtnahme auf andere Medienunternehmen tauglich sind oder nicht.

Ebenfalls zahlreiche Reaktionen löste die geplante Unterstützung der schweizerischen Depe-

schenagentur (sda) aus. Die Unterstützung wurde im Grundsatz mehrheitlich befürwortet, angesichts der aktuellen Entwicklungen, namentlich dem geplanten Stellenabbau und der Fusion mit Keystone, jedoch kritisch beurteilt.

Die Verbesserungen der Leistungen für Menschen mit Sinnesbehinderungen wurden mehrheitlich gutgeheissen.

Auch drei Themen ausserhalb des Entwurfs wurden angesprochen: IGEM und Goldbach fordern den Schutz der Programmintegralität. Es sei ein Anliegen der Veranstalter, dass die lineare und zeitversetzte Nutzung der Programme in der Schweiz nicht ohne Zustimmung des betroffenen Senders angeboten werden dürfe. Die heutige, einzigartige Schweizer Regelung gefährde das Geschäftsmodell der Sender und damit die Medienvielfalt. Weiter wird ein konsumentenfreundlicheres Inkasso verlangt: Die Quartalsrechnung solle zum Standard werden und es seien keine Rechnungsgebühren zu erheben, unabhängig davon, ob eine Jahres- oder Quartalsrechnung ausgestellt werde (Kantone AR und BL; Gewerkschaftsbund, SSM, Gehörlosenbund, Konsumentenschutz). Die Mediengewerkschaft SSM schliesslich wünscht, dass ein zusätzlicher Artikel zur Finanzierung des schweizerischen Presserats aufzunehmen sei.

Der Kanton AI ist mit dem Entwurf einverstanden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat auf eine (eigene) Stellungnahme ausdrücklich verzichtet, da diese Frage gemäss Arbeitsteilung mit economiesuisse, dem Verband der Schweizer Unternehmen, in dessen Zuständigkeitsbereich falle. Ebenfalls auf eine Stellungnahme verzichtet hat der Schweizerische Gemeindeverband.

2 Zu den einzelnen Bestimmungen

2.1 Zielgruppenspezifische Werbung

2.1.1 Allgemeines

Die zielgruppenspezifische Werbung wurde mehrheitlich abgelehnt und selbst von denen, die der Änderung grundsätzlich zugestimmt haben, kritisch beurteilt.

Vielfach wurde der Zeitpunkt der Revision und der Vernehmlassung kritisiert: Zuerst sei die Abstimmung über die Initiative zur Abschaffung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren abzuwarten (Aktion Medienfreiheit, AZ Medien, die Grünliberalen, Kanton SG), resp. es seien zuerst die rechtlichen und wettbewerbspolitischen Fragen im Zusammenhang mit Admeira zu klären (SVP, Aktion Medienfreiheit, VSM, Kantone SZ und TG). Andere sind der Ansicht, es müsste zuerst eine Diskussion über den Leistungsauftrag der SRG resp. den Service public geführt werden, bevor mit der RTVV-Revision neue Fakten geschaffen würden (Aktion Medienfreiheit, SVP, FDP, Kantone OW und SZ) und wenn schon, sei das Ganze in einem Gesetz zu regeln (BDP, FDP, Grüne, Kanton AG, AZ Medien, IGEM, Médias Suisses, VSM). Die FRC fordert zuerst eine Studie über ökonomische Auswirkungen. Impressum ist der Ansicht, es müsse zuerst vertieft abgeklärt werden, ob der verfassungsmässige Schutz privater Medien ausreichend gewährleistet sei, ob besondere oder erweiterte schützende Werbebeschränkungen und neue Schutzbestimmungen notwendig seien und wie verhindert werden könne,

dass die Programmgestaltung beeinflusst werde.