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Vernehmlassung 2017/79: Genehmigung des Rahmenübereinkommens über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft · 11 Seiten
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Bezug nehmend auf die unterschiedlichen Dokumente des Europarats, insbesondere das Europäische Kulturabkommen (1954), das Übereinkommen zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes Europas (1985), das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (1992, revidiert) und das Europäische Landschaftsübereinkommen (2000);
in der Überzeugung, dass ein Interesse daran besteht, einen europaweiten Rahmen für die Zusammenarbeit zu schaffen, und so den dynamischen Prozess der Umsetzung dieser Grundsätze zu begünstigen;
sind wie folgt übereingekommen:
Abschnitt I Ziele, Definitionen und Grundsätze
Artikel 1 Ziele des Übereinkommens
Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens vereinbaren:
a. anzuerkennen, dass das Recht auf Kulturerbe dem Recht zur Teilhabe am kulturellen Leben innewohnt, so wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte definiert wird;
b. eine individuelle und kollektive Verantwortung hinsichtlich des Kulturerbes anzuerkennen;
c. hervorzuheben, dass die Erhaltung des Kulturerbes und seine nachhaltige Nutzung die Entwicklung der Menschen und die Lebensqualität zum Ziel haben;
d. die erforderlichen Massnahmen zur Umsetzung der Bestimmungen dieses Übereinkommens zu ergreifen, und zwar hinsichtlich:
– des Beitrags des Kulturerbes für den Aufbau einer friedlichen und demokratischen Gesellschaft sowie für die Prozesse einer nachhaltigen Entwicklung und der Förderung der kulturellen Vielfalt;
– einer grösseren Synergie aller betroffenen öffentlichen, institutionellen und privaten Akteure.
Artikel 2 Definitionen
Im Sinne dieses Übereinkommens gilt Folgendes:
a. Kulturerbe setzt sich aus einer Reihe von Ressourcen zusammen, die aus der Vergangenheit ererbt wurden und welche die Menschen unabhängig von der Eigentumszuordnung als eine Widerspiegelung und einen Ausdruck ihrer beständig sich weiter entwickelnden Werte, Überzeugungen, ihres Wissens und ihrer Traditionen identifizieren. Es umfasst alle Aspekte der Umwelt,