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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten

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 Regionalkonferenzen (2015/2016/2017): Stellungnahme zu Etappe 2 (im Einzelnen aufge-

führt im Erläuterungsbericht)

Vernehmlassung

Das BFE hat unter Berücksichtigung der im Kapitel 1.3 beschriebenen Arbeiten und Dokumente eine Gesamtbeurteilung vorgenommen und den vorliegenden Entwurf «Ergebnisbericht zu Etappe 2: Festlegungen und Objektblätter» sowie den begleitenden «Erläuterungsbericht für die Vernehmlassung zu Etappe 2» erstellt. Diese Dokumente werden gemeinsam mit den relevanten Unterlagen und weiteren Dokumenten aus Etappe 2 im Rahmen einer dreimonatigen Vernehmlassung vom 22. November 2017 bis zum 9. März 2018 öffentlich aufgelegt.4 Die eingehenden Stellungnahmen werden geprüft und in einem Bericht dokumentiert. Darauf basierend werden – falls nötig – anschliessend der Ergebnisbericht und allenfalls weitere Dokumente entsprechend überarbeitet.

1.3.5 Vorbereitende Tätigkeiten für Etappe 3 – Präzisierung von Vorgaben des Konzeptteils

Die Erfahrungen in Etappe 2 haben gezeigt, dass der ursprüngliche Zeitplan des Auswahlverfahrens aus dem Jahr 2008 nicht eingehalten werden kann. Die Gründe dafür liegen hauptsächlich in der Komplexität und im Pioniercharakter des Verfahrens sowie in der aufwändigen Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Standortregionen. In Etappe 2 hat das BFE deshalb gemeinsam mit den weiteren Akteurinnen und Akteuren den Zeitplan des Verfahrens überprüft. Dabei kam es zum Schluss, dass sich die für das gesamte Verfahren benötigte Zeit auf rund das Doppelte verlängert. Für Etappe 3 geht es von einer Dauer von rund elf Jahren aus.

Für die Detailplanung der kommenden Etappe 3 berief das BFE im Februar 2013 eine Projektoberleitung sowie vorbereitende Untergruppen ein. Dabei stellte sich heraus, dass nicht alle im Konzeptteil des Sachplans formulierten Vorgaben für Etappe 3 den tatsächlichen Erfordernissen und Bedürfnissen entsprechen.

Folgende Vorgaben des Konzeptteils werden deshalb in den Festlegungen der Kapitel 2.6 und 2.7 präzisiert:

 Die geplanten vertieften volkswirtschaftlichen Studien in Etappe 3 werden thematisch erwei-

tert zu allgemeinen vertieften Untersuchungen (VU) zu Auswirkungen eines Tiefenlagers auf die Bereiche Wirtschaft und Gesellschaft.

 Das vorgesehene sozioökonomisch-ökologische Monitoring im Hinblick auf die Realisierung

eines geologischen Tiefenlagers soll bereits mögliche Auswirkungen des laufenden Verfahrens untersuchen und deshalb spätestens mit Beginn von Etappe 3 zu Teilen gestartet werden.

 Der Konzeptteil sah vor, dass die Standortregionen in Etappe 2 für den Fall der Realisierung

eines Tiefenlagers eine Strategie, Massnahmen und Projekte für die nachhaltige Entwicklung ihrer Region erarbeiten resp. bestehende aktualisieren. Es hat sich nun gezeigt, dass es nicht sinnvoll ist, wenn die Standortregionen parallel zu den zuständigen Planungsträgern eigene Strategien für die regionale Entwicklung erarbeiten. Ausserdem ist der Zeitpunkt angesichts der erst in ca. 20 Jahren beginnenden Realisierung noch zu früh. Deshalb wird diese Aufgabe anders als ursprünglich vorgesehen angegangen: Die Regionalkonferenzen sollen ab Etappe 3

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4 In Abweichung von Artikel 19 der Raumplanungsverordnung wird ausnahmsweise eine Vernehmlassung gemäss Vernehmlassungsgesetz durchgeführt.