Vorlage

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 12Fedlex · Vorlage

Massnahmen ermitteln, initiieren und umsetzen, die zur gewünschten Entwicklung ihrer Standortregion beitragen.

 Die räumliche und organisatorische Ausgestaltung der Standortregionen bzw. der Regional-

konferenzen musste im Hinblick auf Etappe 3 ebenfalls geprüft und angepasst werden, da sich die Ausgangslage durch den Wegfall der Planungsperimeter aus Etappe 1 ändert: Die regionale Partizipation wird in Etappe 3 für die weiter zu untersuchenden Standorte aufrechterhalten. Durch die veränderte Betroffenheit aufgrund der nun bekannten Lage von möglichen Infrastrukturanlagen, dem Wegfall der Planungsperimeter und aufgrund bisheriger Erfahrungen werden die Standortregionen für Etappe 3 räumlich modifiziert und die Organisation der regionalen Partizipation wird angepasst. In Abweichung zu den Aussagen des Konzeptteils werden anstelle der im Ergebnisbericht zu Etappe 1 ausgewiesenen «Gemeinden im Planungsperimeter» neu «Infrastrukturgemeinden» definiert (vgl. Kap. 2.6) und in den Objektblättern der in Etappe 3 weiter zu untersuchenden Standortgebiete bezeichnet. Die weiteren in der regionalen Partizipation eingebundenen Gemeinden, deren Betroffenheit sich durch regionale Verbundenheit, topografische Nähe oder durch mögliche Auswirkungen ergibt, sind im Anhang des Erläuterungsberichts aufgeführt.

 Die Verhandlungen über Abgeltungen und gegebenenfalls über allfällige Kompensations-

massnahmen beginnen frühestens nach der Bekanntgabe des Standorts für die Vorbereitung des Rahmenbewilligungsgesuchs durch die Nagra, spätestens aber mit dem Abschluss der behördlichen Überprüfung des eingereichten Rahmenbewilligungsgesuchs. Über die Verwendung, Verteilung und Bewirtschaftung der Abgeltungen und allfälliger Kompensationen befindet eine für die Nach-Sachplan-Phase noch zu schaffende Organisation, welche von der jeweiligen Standortregion getragen wird. Abgeltungen werden von der Standortregion für kommunale und regionale Zwecke innerhalb des Wirkungsperimeters verwendet.

Im sicherheitstechnischen Bereich wurde zusätzlich zu den Vorgaben des Konzeptteils und der Richtlinie ENSI G-03 ein Bedarf an weiteren Präzisierungen für die Standortwahl in Etappe 3 festgestellt. Diese Präzisierungen wird das ENSI noch vor Abschluss von Etappe 2 in einem separaten Bericht ausformulieren.

Bereits gedeckt wurde der Bedarf nach einer fachlichen Begleitung der vertieften erdwissenschaftlichen Untersuchungen für die Standortwahl in Etappe 3: Das Fachgremium erdwissenschaftliche Untersuchungen mit Fachpersonen des Bundes, der Standortkantone, Deutschlands und der Nagra ist seit 2015 operativ.

Relevante Unterlagen (in der Vernehmlassung aufgelegt):

 BFE (November 2016): «Konzept VU. Konzept für die «Vertieften Untersuchungen (VU)» in

Etappe 3 des Standortauswahlverfahrens für geologische Tiefenlager»

 BFE (Dezember 2016): «Monitoringkonzept. Konzept für das Monitoring der wirtschaftli-

chen und gesellschaftlichen Auswirkungen geologischer Tiefenlager und des Standortauswahlverfahrens im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager»

 BFE (Oktober 2017): Leitfaden für die Regionalkonferenzen: Massnahmen zur gewünschten

Entwicklung in der Standortregion

 BFE (November 2017): Konzept regionale Partizipation in Etappe 3

 ETH (September 2017): Verhandlungsrahmen («Leitfaden») für den Verhandlungsprozess

von Abgeltungen / Kompensationen