Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

zu den Auswirkungen einer möglichen Tiefenerosion im Standortgebiet ZNO an. Untersuchungen dazu und zur massgebenden Erosionsbasis seien im Sinne der Empfehlung 7 des AdK und dem Fachbericht der AgSiKa/KES190 in Etappe 3 in genügender Detailierung nachzuholen. Dabei seien die Konsequenzen bei der Bestimmung des Platzangebots zu beachten und bei der Standortwahl zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich der Absenkung der lokalen Erosionsbasis und des möglichen Tiefgangs künftiger glazialer Erosionen unter die jeweilige lokale Erosionsbasis. Das Konzept der lokalen Erosionsbasis solle gemäss dem Vorschlag der EGT191 mit einem pessimistischeren aber noch realistischen Absenkungsszenario weiterentwickelt werden. Dabei sei für das Gebiet ZNO für den Betrachtungsraum von einer Million Jahre mit einer Tieferlegung der lokalen Erosionsbasis um 250 statt 200 m zu rechnen. Der Bericht der EGT sei gleichwohl bezüglich der zu erwartenden Erosionsprozesse unvollständig, weil die für die sicherheitstechnische Beurteilung des Gebiets ZNO ausschlaggebenden Prozesse der glazialen Tiefenerosion nicht beurteilt würden. Der Kanton TG teilt die Haltung des ENSI, alle unter die lokale Erosionsbasis reichenden Rinnen als glazial geprägt anzusehen. Jedoch bestehe noch zu wenig Wissen bezüglich deren Tiefe und Geometrie.192 Das Auftreten solcher Rinnen in der beobachteten Tiefenlage unter der lokalen Erosionsbasis (z. B. mehr als 265 m aus der vorletzten Eiszeit) sei über das ganze Gebiet von ZNO im massgeblichen Zeitraum von einer Million Jahre möglich. Dieser Aspekt sei bisher nicht genügend berücksichtigt worden. Der Kanton TG teilt jedoch die Ansicht von ENSI und Nagra nicht, dass zum Schutz künftiger glazialer Tiefenerosion bei übertieften Rinnen eine Minimalüberdeckung von 500 m (Lagerebene bis Felsoberfläche) für ein HAA-Lager ausreichend sei. Die Forderung nach weiteren Szenarien mit alternativen Lagerperimetern sei entgegen der Haltung des ENSI als stufengerecht zu betrachten. Gemäss dem Kanton TG erfülle weder der von der Nagra als massgebend bezeichnete noch der alternative Lagerperimeter193 die verschärften Anforderungen zum Indikator 4 «Tiefenlage unter Fels im Hinblick auf glaziale Tiefenerosion». Der alternative Lagerperimeter berücksichtige den möglichen Tiefgang künftiger glazialer Erosion im nordwestlichen Bereich des Lagerperimeters nur unzureichend und sei deshalb nicht als «günstig» zu bewerten. Der Kanton SH erwartet durch die weiteren Untersuchungen eine weitere Einengung des Fächers mit realistischen Szenarien.

Für die Untersuchungen in Etappe 3 formuliert der Kanton TG konkrete Erwartungen: Die Bestimmung des Zeitpunkts, ab dem die höheren Deckenschotter eingeschnitten wurden; das Festsetzen der prognostizierten Tiefenlage der abgesenkten Erosionsbasis im Zeithorizont bis zu einer Million Jahre; die Bestimmung der maximal zu berücksichtigenden Tiefe für eine glaziale Tiefenerosion im Standortgebiet ZNO; der Miteinbezug aller glazial übertieften Rinnen, d. h. auch jener, die weniger als 50 m unter die lokale Erosionsbasis reichen sowie eine zusätzliche Überprüfung und Bewertung der Standortgebiete anhand eines neuen, ergänzenden Indikators «Tiefe der Lagerebene bezogen auf die frühere maximale glaziale Übertiefung unter der lokalen Erosionsbasis».

In allgemeiner Form schliesst sich B90/Grüne Waldshut diesen Forderungen an. Eine Einzelperson erwähnt für ZNO schlicht das Erosionsrisiko.

Würdigung

Für die wissenschaftliche Abschätzung, wie stark die Erosion über die für die Bewertung der Langzeitsicherheit massgebenden Zeiträume wirksam ist, werden Beobachtungen zu Erosionsprozessen und Erosionsraten über vergleichbare oder noch grössere Zeiträume der Vergangenheit herangezogen. In Etappe 2 hat die Nagra dazu eine umfassende Dokumentation der erdgeschichtlichen Entwicklung der

190 Fachbericht der AG SiKa/KES vom August 2017; Expertenbeitrag 3, Müller & Schmid (2017)

191 Stellungnahme EGT zu Etappe 2 SGT vom 30. Januar 2017, S. 54.

192 Vgl. auch AdK-Empfehlung 7 bzgl. der Darstellung der übertieften Felsrinnen.

193 Massgebender Lagerperimeter HAA-ZNO-mLE-r gemäss NTB 14-01, S. 199 bzw. alternativer Lagerperimeter HAA-ZNOaL506-r gemäss NAB 17-01, Frage 81.