Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Eglisau zeigt sich verunsichert über die noch offenen Fragen bzw. zu den gegensätzlichen Haltungen von kantonalen und Bundesstellen zum Grundwasserschutz. Daher solle derzeit noch keine Einengung der OFA-Standorte erfolgen und auf die Resultate der weitergehenden hydrogeologischen Untersuchungen gewartet werden. Daraus seien wertvolle Hinweise für die Positionierung der OFA zu erhoffen. Insbesondere würden die Forderungen der RK NL gestützt, die Realisierbarkeit einer untertägigen Anordnung der OFA abzuklären. Auch mehrere Gemeinden247 und die KPgT sprechen sich gegen eine Festlegung der OFA-Areale vor der Klärung der Grundwasserfrage aus. Mächtige Grundwasservorkommen und deren Zuströmbereiche seien wegen des Vorsorgeprinzips ungeeignete Standorte für ein OFA-Areal.

Die Grünen Glattfelden-Rafzerfeld verlangen, dem Grundwasserschutz ein hohes Gewicht beizumessen. NL-2 und NL-6 lägen beide in unmittelbarer Nähe von Grundwasservorkommen kantonaler und internationaler Bedeutung. Solange deren Schutz vor radioaktiver Kontamination nicht sichergestellt sei, müssten die OFA-Areale als absolut ungeeignet beurteilt werden.

Mehrere Einzelpersonen lehnen beide OFA-Areale ab, weil sie sich zu nahe an der deutschen Grenze und zu nahe am Rhein befänden und im Bereich von wichtigen Trinkwasserfassungen liegen. Eine weitere Einzelperson teilt diese Bedenken und ergänzt sie um den Aspekt der vorbeugenden Sicherheit (z. B. Gefährdung durch Flugzeugabstürze). Eine Einzelperson kritisiert, die OFA-Areale lägen so nahe am Rhein, dass dies nicht logisch nachvollziehbar sei. Teile des Lagers befänden sich aufgrund der Lage der Landesgrenze sogar direkt unter dem Rhein. Der Verweis auf die Amphibienlaichgebiete sei wichtig und sollte wachrütteln, da diese immer in Wassernähe vorkämen.

Laut dem Kanton ZH lägen beide OFA-Areale in einem Hochwasser-Gefährdungsgebiet. Würden dort Anlagen erstellt, werde das Risiko erhöht, und dies könne auch im Bereich des nuklearen Abfalls zu beträchtlichen Umweltauswirkungen führen. Gemäss Bundesvorgabe dürfe das Hochwasserrisiko durch neues Schadenpotenzial nicht erhöht werden. Dem Schutz vor Hochwasser und Massenbewegungen sei daher besonders Rechnung zu tragen. Eine Einzelperson empfiehlt, durch Naturgefahren gefährdete Gebiete zu meiden. Dies sei oft sicherer und wirtschaftlicher, als ein Schutz durch bauliche Massnahmen.

KKG und swissnuclear äussern sich nicht zu den OFA-Standortarealen in NL, weil das Standortgebiet NL gegenüber JO und ZNO Nachteile aufweise. Die Frage nach einer OFA stelle sich somit gar nicht.

NL-2

Der Kanton ZH lehnt den Bau einer OFA im Gewässerschutzbereich Au nicht grundsätzlich ab, falls es keine anderweitigen Möglichkeiten gibt. Es gelte abzuwägen, wie wichtig ein betroffenes Grundwasservorkommen aus strategischer Bedeutung sei und wie ein OFA-Standort bezüglich dem Grundwasservorkommen liege. Insofern könne der Standort NL-2 mit Optimierungen weiterverfolgt werden, z. B. durch eine Verschiebung weg von den Trinkwasserressourcen des Grundwasserschutzareals Weiacher Hard. Dies sei im Objektblatt 3.3 als Vorgabe zu vermerken. Auch sei eine untertägige Anordnung der OFA zu prüfen. In der weiteren Planung seien Schutzmassnahmen in den Bereichen Hochwasser und Massenbewegungen zu planen. Es sei weiterhin im Objektblatt die Prüfung festzuhalten, ob aufgrund der Einstufung als Sonderrisiko-Objekt die Massnahmen auf ein Extremhochwasser (EHQ) ausgerichtet werden müssten. Zudem sei zu beachten, dass NL-2 im Bereich B248 eines Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung liegt. Der Kanton SH stellt ebenfalls fest, NL-2 grenze parzellenscharf an das Grundwasserschutzareal Weiacher Hard an.

247 Beringen, Buchberg, Dörflingen, Hallau, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rüdlingen, Stadt Schaffhausen, Thayngen.

248 Bereich B: Nährstoffpufferzone und engerer Landlebensraum angrenzend an den Bereich A (Fortpflanzungsgewässer).