Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Würdigung

Aus der Vernehmlassung geht kein eindeutiges Resultat für eines der beiden Standortareale NL-2 oder NL-6 hervor. Die RK entschied sich im November 2017 nach einer erneuten Evaluation, keine Empfehlung für eines der beiden Areale abzugeben. Die beiden Standortareale NL-2 und NL-6 bleiben somit Varianten und werden beide als Zwischenergebnis festgelegt. Die Platzierung der OFA wird in Etappe 3 im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit bei der Optimierung und Ausgestaltung der gesamten OFI weiter untersucht, und die RK erarbeitet dazu eine Stellungnahme.

Bezüglich des Amphibienlaichgebiets bei NL-2 konnten zum derzeitigen Planungsstand keine Gründe ausgemacht werden, welche ein gTL verunmöglichen würden. Das Thema muss – wie auch die Naturgefahren oder ökologischen Vernetzungsachsen – in den UVP-VU im UVB 1. Stufe vertieft abgeklärt werden.

Im Objektblatt NL wird bei der Beurteilung von Raumplanung und Umwelt bezüglich NL-6 neu auf den Verlust von Waldfläche und die mögliche Beeinträchtigung eines Wildtierkorridors hingewiesen.

Das Thema von OFI und Gewässerschutz wird im standortübergreifenden Kapitel 3.6.3 gewürdigt.

Alle Gebäude, in denen sich radioaktive Abfälle befinden, müssen unabhängig von ihrem Standort so gebaut werden, dass auch durch den Aufprall eines grossen Flugzeuges keine unzulässigen Strahlendosen verursacht werden können (vgl. Kapitel 3.5.9). Es besteht deshalb kein Koordinationsbedarf mit den Anflugrouten des Flughafens Zürich.

3.6.6 Platzierung der OFI in Zürich Nordost

Zahlreiche Gemeinden250 und Einzelpersonen sind mit der Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt einverstanden, nicht aber mit der raumplanerischen Beurteilung. Die Gemeinde Dachsen verweist auf die Stellungnahme der RK, wonach ein eindeutiger Konflikt zwischen der Raumplanung des Kantons ZH und dem OFA-Standortareal bestehe. Im ganzen Planungsperimeter sei die Platzierung einer OFA aufgrund der gültigen RPV nicht möglich. Die RK beurteile im Gegensatz zum BFE bzw. ARE die Einordnung in die Landschaft, die Einsehbarkeit von Siedlungsgebieten und die Beeinträchtigung der Vernetzung als negativ.

Zahlreiche Gemeinden, Organisationen251 und Einzelpersonen äussern Vorbehalte zur raumplanerischen Beurteilung. Es fehle eine angemessene Würdigung der Betroffenheit grösserer Bevölkerungszentren der Region. Die ZPW betont die hohe Priorität, welche der optimalen landschaftlichen Einbettung (Einsehbarkeit) bei der Projektoptimierung in Etappe 3 beizumessen sei. Dann hält sie fest, dass eine Stellungnahme des kantonalen Amtes für Raumentwicklung erst im Rahmen der Vernehmlassung und damit viel zu spät eingeholt werde. Und schliesslich kritisiert sie, dass die Einschätzung der RK unterschlagen werde, wonach alle möglichen OFA-Standortareale aus raumplanerischer Sicht unzumutbar seien.

Zwei Einzelpersonen sind mit dem Ergebnis der Beurteilung von Raumplanung und Umwelt nicht einverstanden. Die Grossbaustelle und der damit verbundene Verkehr werde viel Lärm und Luftverschmutzung verursachen. Eine Einzelperson ist der Ansicht, dass die Auswirkungen einer Grossbaustelle dieses Ausmasses deutlich gravierender als angenommen seien. Sie fordert, dass die OFA keine Anlage

250 Benken ZH, Diessenhofen, Feuerthalen, Henggart, Rheinau, Schlatt TG, Thalheim, Truttikon.

251 Benken ZH, Beringen, Buchberg, Dachsen, Diessenhofen, Dörflingen, Feuerthalen, Hallau, Henggart, Marthalen, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rheinau, Rüdlingen, Schlatt TG, Stadt Schaffhausen, Thalheim, Thayngen, Truttikon; FDP Neuhausen, GLP SH, SP Neuhausen, KPgT, SSV, VPOD SH.