Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
3.6.4 Platzierung der OFI in Jura Ost
Die RK JO habe sich gemäss zahlreichen Gemeinden241, den Planungsverbänden Brugg Regio und ZurzibietRegio sowie mehreren Einzelpersonen intensiv mit möglichen Standortarealen für OFA auseinandergesetzt. Dabei habe sich JO-3+ als das Areal mit den wenigsten Nachteilen erwiesen. Sie verweisen auf die Stellungnahme der RK und erwarten, dass die dort enthaltenen Anliegen hinsichtlich Raumplanung und Umwelt berücksichtigt werden. Laut Remigen dürften für die Standortgemeinden keine Nachteile in raumplanerischen Angelegenheiten entstehen (z. B. eine allfällige Kompensation infolge Neueinzonungen).
Villigen ist bezüglich der Eingliederung der OFA in die Landschaft anderer Ansicht als die RK und Böttstein stellt sich gegen das OFA-Standortareal JO-3+. Böttstein befürchtet vor allem negative Auswirkungen während der Bauphase und kritisiert, dass verschiedene von der RK JO aufgezeigten Negativpunkte bisher nicht beantwortet seien. Böttstein, Villigen und eine Einzelperson sind der Meinung, dass eine OFA gleich wie die Zwilag als Ausbau des PSI wahrgenommen und sich damit gut in die Landschaft einfügen würde. Auch sei davon auszugehen, dass die OFA aufgrund des geplanten Parks Innovaare von Villigen aus nicht sichtbar sei. Die Auswirkungen auf den Jurapark seien aufgrund der Lage beim PSI nicht gravierend (Villigen).
Der Kanton AG verlangt, Wald, Naturschutzgebiete und FFF zu schonen. Gemäss mehreren Organisationen242 und zahlreichen Einzelpersonen müssten für den Bau der OFA 2 ha Wald gerodet werden, welcher teilweise als Schutzgebiet ausgeschieden sei. Betroffen seien auch eine Magerwiese und der ökologisch wertvolle Krebsbach. Daher sei das OFA-Areal abzulehnen. Zudem kämen neben der OFA weitere Infrastrukturen über dem Tiefenlager zu liegen, welche zum Verlust von Naturwerten und Kulturland führten. Weiter müsse während der Bauphase und auch danach mit Mehrverkehr in der ganzen Region gerechnet werden. Eine Einzelperson betont, die Verkehrs- und Lärmsituation in Villigen dürfe nicht verschlechtert werden. Zum Thema Grundwasser werde zu viel unbegründete Polemik gemacht. Und bei einem Projekt von nationaler Bedeutung müssten gewisse Partikularinteressen zurückgestellt werden.
KKG und swissnuclear sind einverstanden mit dem Standortareal. Mögliche Synergien mit der Zwilag müssten geprüft werden. Der BVA teilt diese Forderung, weil so der Verbrauch von landwirtschaftlichen Flächen minimiert werden könne.
Die IG ARI und mehrere Einzelpersonen erachten die Platzierung der OFA an einem Rutschhang und fast direkt an der Aare als ungeeignet.
Die Max Schwarz AG und eine Einzelperson befürchten eine Beeinträchtigung des von ihnen in Villigen produzierten Bio-Gemüses durch Immissionen während der Bauphase.
Nach einer Einzelperson werde zu wenig beachtet, dass der Kreis Waldshut mit 165 211 Einwohnerinnen und Einwohnern im direkten Einflussgebiet der Auswirkungen auf die Umwelt liege. Auch der LK Lörrach liege in vielleicht gefährlicher Nähe zum Areal.
241 Birmenstorf, Bözberg, Bözen, Döttingen, Effingen, Elfingen, Hausen AG, Hornussen, Koblenz, Lengnau AG, Leuggern, Mönthal, Oeschgen, Remigen, Riniken, Rüfenach, Veltheim, Villigen, Villnachern, Windisch.
242 SP AG, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Brugg; IG BoB, KAIB.