Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 129Fedlex · Ergebnisbericht
Sachplan geologische Tiefenlager
Die grenznahen Landkreise und zwei Einzelpersonen sehen die Platzierung des OFA-Areals NL-2 über dem rheinbegleitenden Grundwasserstrom, welcher viele Trinkwasserquellen speist, als besonders kritisch. Das Grundwasser unter NL-2 exfiltriere direkt in den Rhein, daher liege eine direkte Betroffenheit der deutschen Seite vor. Eine solche mögliche Gefährdung sei nicht hinnehmbar und schon aufgrund des in Deutschland geltenden wasserrechtlichen Vorsorgegebotes ausgeschlossen. Auch die diskutierte Verschiebung der OFA an den Rand des Tals führe aus Sicht des Grundwasserschutzes zu keiner Verbesserung. Zudem würden am Talrand über dem Grundwasserstauer wassergesättigte Niederterrassenschotter erwartet.
Zahlreiche Gemeinden und Organisationen249 verlangen, mögliche grenzüberschreitende Umweltbeeinträchtigungen beim grenznahen Standort NL-2 Weiach zwingend zu berücksichtigen. Die Risiken aus der geologischen Tiefenlagerung dürften im Ausland nicht grösser sein, als sie in der Schweiz zulässig sind. LoTi ist der Ansicht, die unmittelbare Nähe zum Rhein-Grundwasserstrom und zu Deutschland sei bei der Bewertung von NL-2 zu wenig berücksichtigt worden. Auch die vom Kanton ZH vorgeschlagene Verschiebung des Areals in Richtung Weiach komme nicht in Frage.
Die FDP AG spricht sich wegen des bereits existierenden Eisenbahnanschlusses für das OFA-Areal NL-2 aus. Auch der AGV bevorzugt NL-2.
Die SL geht davon aus, dass die heutige landschaftliche Belastung durch den Kiesabbau mit der vorgesehenen Renaturierung bis zum Bau der OFA im Jahr 2040 «geheilt» sein werde. Deshalb sei NL-2 weniger geeignet als NL-6. Eine Einzelperson hält den Standort NL-2 in einer Kiesgrube trotz dessen Nähe zu Deutschland für geeigneter als den Standort NL-6 auf der grünen Wiese. Eine andere Einzelperson bevorzugt NL-2 aus Gründen der Erschliessung und des Landschaftsschutzes. Zwei weitere Einzelpersonen lehnen dagegen NL-2 ab, weil es direkt am Rhein liege, wegen der Gefahr durch Flugzeugabstürze und weil es von der Nagra im Gespräch als nicht sinnvoll bezeichnet worden sei.
Eine weitere Einzelperson beurteilt den Baugrund für eine OFA bei NL-2 als ungeeignet, da dieser aus Bauschutt und anderen Abfällen bestehe. Dieser müsste abgetragen, neu verdichtet und die Altlasten entsorgt werden.
NL-6
Entsprechend seinen Kriterien (siehe oben bei NL-2) lehnt der Kanton ZH das OFA-Areal NL-6 ab, da es ins Windlacher Feld entwässere, welches wiederum im Zuströmgebiet zum Grundwasserschutzareal Weiacher Hard liege. Der Kanton SH teilt diese Sicht. Gemäss dem Kanton ZH grenze NL-6 unmittelbar an einen Wildtierkorridor von regionaler Bedeutung. Auch LoTi lehnt NL-6 wegen der unmittelbaren Nähe zum Grundwasserschutzgebiet ab.
Die GLP Schweiz bevorzugt das OFA-Areal NL-6. Da aber beide OFA-Areale relevante Nachteile aufweisen, sei dies nur eine relative Bevorzugung. NL-6 sei bezüglich Erschliessung schlechter, aber bezüglich Langzeitsicherheit besser als NL-2. Freienwil bevorzugt NL-6 wegen des Grundwasserschutzareals bei NL-2. Die SL zieht NL-6 vor, weil das Areal in einem kleinen, von drei Seiten durch Wald begrenzten Tal liege.
Zwei Einzelpersonen ziehen NL-6 NL-2 vor, u. a., weil NL-6 weiter von der Grenze entfernt liege. Eine weitere Einzelperson kann zwar keinen der beiden Standorte nachvollziehen, in Anbetracht der Nähe zum Rhein und der Gefahr durch Flugzeugabstürze sei NL-6 aber das kleinere Übel.
249 Eglisau, Ehrendingen, Fisibach, Freienwil, Hochfelden, Höri, Koblenz, Lengnau AG, Leuggern, Mellikon, Niederhasli, Oberweningen, Rümikon, Schneisingen, Stadel; LoTi, Pro Ehrendingen, PZU, ZurzibietRegio.