Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Lage im BLN-Gebiet 1108
Mehrere Organisationen243 und zahlreiche Einzelpersonen teilen die Einschätzung der ENHK, wonach das Standortareal JO-3+ eine schwerwiegende Beeinträchtigung des BLN-Objekts «Aargauer Tafeljura» darstelle. Sie ergänzen, dass das Areal auch im Gebiet des Juraparks Aargau liege, einen Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung erheblich beeinträchtige und es Konflikte mit kantonalen Schutzgebieten, Inventaren und Reservaten gebe. Der Entscheid zur Lage des OFA-Areals müsse deshalb noch einmal hinterfragt werden. Für die Grünen AG ist die Lage im BLN-Gebiet ein Ausschlusskriterium.
Laut RV HB wurde bei der Platzierung des Standortareals JO-3+ im BLN-Gebiet 1108 ein nach europäischem und deutschem Recht eklatanter Abwägungsfehler begangen: Der Nachweis, dass das Vorhaben nicht ausserhalb des BLN-Gebiets realisiert werden kann, könne nicht mehr erbracht werden, da die potenziellen Alternativen aufgrund des vorgängigen Einengungsprozesses nicht mehr auf ihre Zumutbarkeit überprüft werden könnten.
Pro Natura verlangt, dass bei der Planung der OFA die möglichst ungeschmälerte Erhaltung des BLN-Objekts berücksichtigt wird. Eine Einzelperson ergänzt, dass keine anderen OFI wie etwa Lüftungsschächte im BLN-Gebiet oder in Wohngebieten erstellt werden sollen.
Gewässerschutz
Die Stadt Bad Säckingen lehnt den grenznahen Standort für das Tiefenlager und die OFA aufgrund bisher nicht absehbarer Risiken für Mensch und Umwelt ab. Es gebe geeignetere Areale in grösserer Distanz zur Landesgrenze und zu den Oberflächengewässern, Trinkwasser- und Heilquellen. Ausserdem gebe es in dieser Region mehrere aufsteigende thermische Quellen (zusätzlich eine Einzelperson). Die Stadt Bad Säckingen befürchtet in einem Störfall eine potenzielle Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung oder des Heilquellenzuflusses. Dies müsse umfassend untersucht; d. h. die hydrogeologische Situation bis zum Rhein mit belastbaren Belegen geklärt werden. Ebenso bedürfe es einer Analyse der Freisetzungspfade in die Biosphäre mit detaillierter Betrachtung der Grundwasserhorizonte inklusive möglicher Störfälle. Auch Einzelpersonen erwähnen die Wichtigkeit der Grundwasserströme für die Trinkwassergewinnung und die Schwierigkeit, diese umfassend zu untersuchen.
Für B90/Grüne Waldshut und eine Einzelperson genügt die Einstufung des OFA-Areals – als lediglich «besser geeignet» als andere Orte – nicht für die Platzierung einer solchen Risikoanlage im Wasserschloss der Schweiz. Zusammen mit Lauchringen kritisieren sie die Nähe zu (Grund-)Wasserläufen und befürchten eine mögliche Gefährdung flussabwärts liegender Grundwasserschonbereiche und Trinkwasserquellen, welche sich aus Rheinuferfiltrat und Grundwasser speisten. Auch zwei Einzelpersonen erwähnen die spezielle Situation in der Region Bözberg mit den vermehrt auftretenden Thermal- und Mineralwässern und der als Wasserschloss bezeichneten Lage am Zusammenfluss von Aare, Limmat und Reuss. Eine Einzelperson stört sich angesichts der Lage als Wasserschloss und den Thermalquellen an der Darstellung des Standorts JO in Sachplandokumenten als gegenüber anderen als «besser geeignet». Eine weitere Einzelperson kritisiert, der Schutz des Grundwassers werde gegen jenen der Oberflächengewässer ausgespielt. Das OFA-Areal liege zu nahe an der Aare.
243 SP AG, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Brugg, IG BoB, KAIB.