Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Zwei Einzelpersonen haben Bedenken gegen den Standort ZNO-6b, weil dieser zu nahe an bewohntem Gebiet liege. Gemäss der zuständigen Kommission des deutschen Bundestages müsse ein Standort näher als ein Kilometer von bewohntem Gebiet als ungeeignet betrachtet werden.
Eine weitere Einzelperson erwähnt die Nähe des OFA-Areals zum Rhein und eine mögliche Lärmbelästigung im Falle einer baulichen Erweiterung der Gemeinde Marthalen. Vor einer Festlegung des Standorts müssten die geforderten weiteren Untersuchungen der möglichen Folgen auf die Thermalquellen der Region abgewartet werden.
Eine Einzelperson äussert sich gegen das Standortareal ZNO-6b und das gTL, weil dadurch wertvollste FFF zerstört würden.
Gewässerschutz
Der Kanton ZH lehnt den Bau einer OFA im Gewässerschutzbereich Au nicht grundsätzlich ab, falls es keine anderweitigen Möglichkeiten gebe. Zu berücksichtigen sei die Bedeutung des betroffenen Grundwasservorkommens und die genaue Lage des OFA-Areals im Au-Gebiet. Entsprechend diesen Kriterien könne mit dem vorgeschlagenen OFA-Areal ZNO-6b weitergearbeitet werden. Er beantragt, dass in Zusammenarbeit mit Kanton und Region die Ergebnisse der in ZNO durchgeführten hydrogeologischen und geophysikalischen Untersuchungen bei der Planung des OFA-Standortes so berücksichtigt werden, dass das Grundwasserschutzareal Rheinau/Rinauerfeld nicht beeinträchtigt werde. Der Kanton SH stellt fest, dass das Standortareal für die OFA im «strategischen Interessengebiet Trinkwasser» zu liegen komme. Der Kanton TG und die Gemeinden Diessenhofen und Neunforn begrüssen es, dass die Vorschläge ZNO-4, ZNO-5 und ZNO 9–11 aufgrund der Gewässerschutzsituation ausgeschlossen worden seien. Die hydrogeologischen Abklärungen beim Areal ZNO-6b würden mit Genugtuung zur Kenntnis genommen – allerdings hätte mit diesen Abklärungen schon früher begonnen werden sollen.
Die grenznahen Landkreise sind besorgt über eine Gefährdung des Trinkwassers durch eine OFA am Standort ZNO-6b, welcher nur ein Kilometer von der Rheinmitte entfernt sei. Die hydrologischen und geologischen Verhältnisse müssten dringend weiter geklärt werden.
Der RWU betont die Wichtigkeit der Grundwasservorkommen im Weinland (insbesondere jene des Tösstals) für die Trinkwasserversorgung des Raumes Winterthur. Für die ZPW ist der Sicherheit und dem Schutz der strategischen Interessengebiete Trinkwasserversorgung oberste Priorität beizumessen. Die GLP Schweiz attestiert zwar, dass der Standort ZNO bereits vertieft untersucht worden sei, jedoch blieben die Nähe zum Rhein und die geologische Situation heikel. Eine zusätzliche, ergebnisoffene Abklärung mit speziellem Fokus auch auf das Grundwasser sei notwendig. Dabei müssten die Gemeinden in Schaffhausen und der deutschen Nachbarschaft enger einbezogen werden.
Die Gemeinden Dachsen und Rheinau verlangen, dass eine OFA nicht im strategischen Interessengebiet Trinkwasserversorgung oder in dessen Zuflussbereich bzw. in nächster Nähe dazu liegen dürfe. Auch die Grünen SH, Grüne Weinland und zahlreiche Einzelpersonen fordern, dass ebenso ausserhalb des für die Trinkwasserversorgung strategisch wichtigen Grundwassersees zwischen Benken, Marthalen und Rheinau keine radioaktive Anlage entstehen dürfe, da deren Schwemmwasser mit Nukliden in das Trinkwasserreservoir gelangen würde. Marthalen stellt fest, dass die Grenzen der Gewässerschutzbereiche im Gebiet ZNO noch pendent, also noch nicht festgelegt seien. Sie fordert eine Gewähr zum Schutz des Trinkwassers auf ihrem Gemeindegebiet. Die Gemeinde Steckborn, AWBR, Stadtwerke Konstanz und SVGW vermissen angesichts der für den Wirtschaftsstandort Zürich enormen Bedeutung der Wasserressourcen eine fundierte Gesamtanalyse der Risiken einer Beeinträchtigung des Untergrundes und des darin enthaltenen Grundwassers bei der Erkundung, dem Bau und dem Betrieb eines geologischen Tiefenlagers und seiner Anlagen inkl. möglicher Störfälle. Die Trinkwasserversorgung für die Stadt und die Region Zürich sei auf die Grundwasservorkommen im Norden des Kantons Zürich zwingend angewiesen. Entsprechend dürften keinerlei Risiken für deren qualitativen und quantitativen