Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Würdigung

Das Objektblatt JO wurde aufgrund der Stellungnahmen bei der Beurteilung von Raumplanung und Umwelt um den Hinweis auf den Verlust von Waldfläche, die Beeinträchtigung eines Naturschutzgebiets und die nötige Umlegung eines Baches ergänzt. Die Prüfung und Nutzung von Synergien mit der Zwilag und dem PSI sind beim Koordinationsbedarf bereits vorgesehen.

Nach schweizerischem Recht liegt der Platzierung der OFA JO an peripherer Lage zum BLN 1108 kein Abwägungsfehler zugrunde: Artikel 6 Absatz 2 NHG244 erlaubt unter bestimmten Bedingungen Eingriffe in die Inventarobjekte. Die entsprechenden stufengerechten Nachweise sind im Objektblatt festgehalten.

Das Thema von OFI und Gewässerschutz wird im standortübergreifenden Kapitel 3.6.3 gewürdigt.

3.6.5 Platzierung der OFI in Nördlich Lägern

Zahlreiche Gemeinden und Organisationen245 verweisen auf die Stellungnahme der RK NL, welche die beiden Standortareale NL-2 und NL-6 als am wenigsten ungeeignet einstufe. Die RK habe dabei den Antrag der FG OFA und der Leitungsgruppe verworfen, in Etappe 3 nur noch das Areal NL-2 weiterzuverfolgen. Um einen Standortentscheid fällen zu können, müssten einerseits zuerst die Ergebnisse der 3D-Seismik und der Tiefbohrungen vorliegen und andererseits bedürfe es weiterer Abklärungen und Optimierungen hinsichtlich der OFA; insbesondere sei auch deren unterirdische Anordnung zu prüfen.

Hohentengen, B90/Grüne Waldshut und mehrere Einzelpersonen bemängeln, die Bewertung der Standorte sei nicht objektiv durchgeführt worden, die verwendeten Datengrundlagen seien unvollständig, deutsche Belange seien nur rudimentär berücksichtigt worden und das Primat der Sicherheit habe nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden, denn gemäss diesem sei das OFA-Areal NL-6 vorzuziehen. Andere mögliche Standortareale, welche weiter weg von der Grenze liegen, seien gar nicht erst untersucht bzw. bewertet worden. Sie fordern deshalb einen Einbezug und die Bewertung von bisher nicht berücksichtigten Arealen durch eine neutrale Stelle, da das Partizipationsverfahren hier an seine Grenzen stosse.

Zahlreiche Gemeinden und Organisationen246 sowie Einzelpersonen bekunden Vorbehalte zur Beurteilung der Umweltwirkungen.

Für B90/Grüne Waldshut, SP AG und eine Einzelperson ist die unmittelbare Nähe des Rhein-Grundwasservorkommens von kantonaler bzw. internationaler Bedeutung ein eindeutiges Ausschlusskriterium für das Standortgebiet NL. Eine Einzelperson sieht die Sicherstellung des Grundwasserschutzes beidseits der Grenze für nicht gegeben. Lottstetten befürchtet neben der Beeinträchtigung von Grundwasser auch eine Beeinträchtigung der Thermalquelle Nack.

244 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451).

245 Eglisau, Ehrendingen, Fisibach, Freienwil, Hochfelden, Höri, Koblenz, Lengnau AG, Leuggern, Mellikon, Niederhasli, Oberweningen, Rümikon, Schneisingen, Stadel; LoTi, Pro Ehrendingen, PZU, ZurzibietRegio.

246 Benken ZH, Beringen, Buchberg, Dachsen, Diessenhofen, Dörflingen, Feuerthalen, Hallau, Henggart, Marthalen, Neuhausen am Rheinfall, Rheinau, Rüdlingen, Schaffhausen, Schlatt TG, Thalheim, Thayngen, Truttikon; FDP Neuhausen, GLP SH, SP Neuhausen, KPgT, SSV, VPOD SH.