Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

SNSR ist der Ansicht, dass die beschriebenen Nutzungskonflikte (Materialgewinnung, Kohlenwasserstoff- bzw. Kohlevorkommen sowie Mineral- und Thermalquellen) zu gross sind, um NL in Etappe 3 weiter zu untersuchen.

Koblenz, Lengnau AG, Leuggern sowie ZurzibietRegio sehen einen Koordinationsbedarf beim Bahnverkehr auf der Rheintalstrecke, da die Region dort eine signifikante Taktverdichtung anstrebe. Eine Einzelperson verlangt eine Koordination des Vorhabens mit den Anflugrouten des Flughafens Zürich.

Die SL unterstützt die Absicht, bei der Projektoptimierung in Etappe 3 den Fragen der landschaftlichen Integration besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Eine Einzelperson ist mit dem Koordinationsbedarf nicht einverstanden: Bauernschaft und Landbesitzer/innen wollten ihr Land bewirtschaften können und nicht einfach mit Abfindungen abgespiesen werden.

ZNO: Der Kanton ZH weist auf die Amphibienzugstelle Rheinau-Bergholz, den Verlust von Waldflächen und die Störfallvorsorge der Erdgasleitung im Bereich des OFA-Areals hin, welche beim Koordinationsbedarf zu ergänzen seien. Ausserdem fordert er zusätzliche Aussagen zu Kompensations- und Ersatzmassnahmen für FFF und Biotope und dazu, dass die Funktionen von Wildtierkorridor und ökologischer Vernetzungsachse nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Der Kanton TG bedauert, dass wegen der noch hängigen Klärung der Grundwasserfrage das OFA-Areal ZNO-6b nur unter Vorbehalt festgelegt werden könne. Dies führe zu Unsicherheiten und im schlimmsten Fall müsste ein anderes Standortareal gesucht werden. Auch zahlreiche Gemeinden267, Organisationen268 und Einzelpersonen kritisieren, dass die vertiefte Prüfung der Grundwassersituation im Bereich des OFA-Areals ZNO-6b zur Zeit der Vernehmlassung noch nicht abgeschlossen war. Damit fehlte ein wichtiges Element des planerischen und sicherheitstechnischen Gesamtbilds. Deshalb sei es nicht möglich, in der Vernehmlassung eine Aussage dazu zu machen. Die JUSO SH postulieren, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, bevor die Grundwassersituation geklärt sei. Eine Einzelperson mahnt, die Grundwassersituation sehr ernst zu nehmen. Es gehe nicht nur um die betroffenen Gemeinden, sondern auch um den Rhein. In einem tektonisch aktiven Gebiet sei es unberechenbar, wie Mineral- und Thermalwasser reagiere.

Der Kanton TG wünscht, dass er und die betroffenen Thurgauer Gemeinden bei der Ausarbeitung und Evaluation der Erschliessungsvarianten frühzeitig einbezogen werden. Eine Einzelperson hält fest, dass die Zufahrtswege bisher nicht bekannt und nicht mit den betroffenen Gemeinden diskutiert seien. Eine andere Einzelperson weist darauf hin, dass raumplanerische Gesichtspunkte erfüllbar sein müssten, auch in Bezug auf die Erschliessung. Ausserdem seien bei einer allfälligen Umsetzung gestalterische und architektonische Kriterien anzuwenden.

Benken ZH, Henggart sowie eine Einzelperson weisen darauf hin, dass der Optimierung des Standorts ZNO-6b bezüglich Einsehbarkeit gemeinsam mit der Region grosse Beachtung zu schenken sei. Die Einpassung der NZA in die Landschaft müsse in Absprache mit der Region so diskret wie möglich erfolgen (Benken ZH, Henggart, Grüne SH, Grüne Weinland, zahlreiche Einzelpersonen). Ausserdem weisen sie darauf hin, dass der Minimierung der Immissionen bei den Tiefbohrungen und der Information der Bevölkerung während der Etappe 3 – insbesondere bei der Bekanntgabe des Standorts für die

267 Benken ZH, Dachsen, Diessenhofen, Feuerthalen, Henggart, Rheinau, Schlatt TG, Thalheim, Truttikon.

268 Grüne SH, Grüne Weinland; KPgT, ZPW.