Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 138Fedlex · Ergebnisbericht

Sachplan geologische Tiefenlager

der Zielsetzungen des ESP beziehungsweise des Innovationsparks zu vermeiden und sämtliches Optimierungspotenzial auszunutzen sei. Es müsse konkret aufgezeigt werden, welche Auswirkungen durch Bau und Betrieb eines gTL auf die Forschungstätigkeiten und die sensiblen Forschungseinrichtungen des PSI entstehen. Die Kantonsinteressen und -prioritäten im Bereich des Standortareals JO-3+ müssten im weiteren Planungsverlauf respektiert werden und der Kanton in alle weiteren Planungen von OFI aller Art frühzeitig einbezogen werden. Unter Umständen müssten zusätzliche Standortalternativen für die OFA geprüft werden.

ZNO: Zahlreiche Gemeinden und Organisationen260 sowie Einzelpersonen verweisen auf die Aussage der FG OFA, wonach ein eindeutiger Konflikt zwischen der Raumplanung des Kantons ZH und dem Standort der OFA bestehe. Dieser müsse rasch geklärt werden. Auch die Gemeinden Andelfingen und Dachsen sowie die ZPW sind der Ansicht, das OFA-Areal ZNO-6b sei nicht mit dem regionalen Raumordnungskonzept und dem kantonalen Richtplan vereinbar. Dies betreffe namentlich die Einordnung in die Landschaft, die Einsehbarkeit von Siedlungsgebieten und die Beeinträchtigung von Wildtierkorridoren. Ausserdem fehle eine Aussage zu raumplanerischen Konflikten zum regionalen Arbeitsplatzgebiet Marthalen. Die SP ZH stellt massive Widersprüche zwischen Regional- und Richtplanung und dem Sachplanverfahren fest und meint, es sei völlig unklar, wie diese politisch und methodisch anzupacken seien. Diese Frage müsse im Hinblick auf Etappe 3 mit hoher Dringlichkeit gelöst werden. Benken ZH kann nicht nachvollziehen, wie ein Projekt zur Lagerung radioaktiver Abfälle mit seinem bundesrechtlich geschützten historischen Ortsbild vereinbar sein soll.

Koordinationsbedarf

B90/Grüne Waldshut ist mit dem Koordinationsbedarf bei allen Objektblättern nicht einverstanden, weil weiterhin offene Punkte bestünden und Fragen unbeantwortet seien.

Die SBB weisen darauf hin, dass die Erschliessung der OFA detailliert mit dem Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, den laufenden Planungen STEP AS 2030/35 und der Langfristplanung der SBB räumlich abzustimmen sei. Sie beantragen, bei den Überlegungen zu den Erschliessungsvarianten einbezogen zu werden, insbesondere bezüglich der Funktionalität und Anforderungen an die bahnbetrieblichen Anlagen.

Eine Einzelperson ist damit einverstanden, für die Reserveoptionen derzeit keinen Koordinationsbedarf festzuhalten. Bei SR sei allerdings zeitnah das Problem mit dem Naturpark zu lösen.

JO: Der Kanton AG stimmt dem Koordinationsbedarf im Grundsatz zu. Zu ergänzen seien mögliche Konfliktpotenziale zum Jurapark Aargau, die Beeinträchtigung eines Wildtierkorridors von nationaler Bedeutung, die Waldflächen im Bereich des OFA-Areals und das Naturschutzgebiet Chästel Nord. Sämtliche betroffenen Umweltaspekte seien im Rahmen der UVP umfassend zu beurteilen. Der Kanton müsse in alle weiteren Planungen von OFI frühzeitig einbezogen werden. Je nach Ergebnis sei nicht ausgeschlossen, dass zusätzliche Standortalternativen für eine OFA geprüft werden müssten.

260 Benken ZH, Beringen, Buchberg, Dachsen, Diessenhofen, Dörflingen, Feuerthalen, Hallau, Henggart, Marthalen, Neuhausen, Rheinau, Rüdlingen, Schaffhausen, Schlatt TG, Thalheim, Thayngen, Truttikon; GLP SH, Grüne SH, Grüne Weinland, FDP Neuhausen, SP Neuhausen; KPgT, SSV, VPOD SH.