Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Mehrere Gemeinden261, Baden Regio und ZurzibietRegio wünschen, bei der Behandlung des Koordinationsbedarfs in Etappe 3 wo nötig einbezogen zu werden. Sie betonen die enorme Bedeutung des Parks Innovaare für die Region und den Kanton AG, welche stärker berücksichtigt werden müsse. Eine OFA dürfe den Innovationspark und den Betrieb des PSI nicht beeinträchtigen. Auch die Nutzung der Mineral- und Thermalquellen dürfe in keinster Weise beeinträchtigt werden. Auch die FDP AG weist auf die Bedeutung des PSI und des Parks Innovaare für den Bund und den Kanton AG hin. Es dürfe durch Bau und Betrieb eines gTL nicht zu Beeinträchtigungen der Betriebsabläufe oder zu störenden Erschütterungen kommen. Zudem sei aufzuzeigen, wie die OFA genau gestaltet wird, welches ihre Auswirkungen auf Raum und Umwelt und den Untergrund (insbesondere für das Grundwasser) sind, wie einem Störfall vorgebeugt und wie die Bevölkerung permanent vor Beeinträchtigungen geschützt wird. Gemäss zahlreichen Gemeinden262, Brugg Regio, ZurzibietRegio und mehreren Einzelpersonen gilt es zu beachten, dass sich der Koordinationsbedarf im Verlauf des Verfahrens ändern könne. Die Aufzählung im Objektblatt sei daher nicht abschliessend.
Mehrere Organisationen263 und zahlreiche Einzelpersonen kritisieren, dass geologische Konfliktpotenziale wie die lokale Tektonik, die Wasserproblematik und der Permokarbontrog im Objektblatt verharmlost oder nicht thematisiert würden. SNSR ist der Ansicht, dass die beschriebenen Nutzungskonflikte (Materialgewinnung, Kohlenwasserstoff- bzw. Kohlevorkommen sowie Mineral- und Thermalquellen) zu gross sind, um JO in Etappe 3 weiter zu untersuchen.
Die cemsuisse lehnt ein gTL in JO ab, weil sich durch die Lage des Steinbruchs Gabenchopf im geologischen Standortgebiet zusätzliche Komplikationen für den Abbau mineralischer Rohstoffe zur Zementproduktion ergeben würden. Der Bundesrat selbst habe die Bedeutung der Gewinnung mineralischer Rohstoffe für Wirtschaft und Gesellschaft der Schweiz anerkannt. Eine Einzelperson befürchtet, dass das vorhandene Abbaugebiet für mineralische Rohstoffe trotz seiner Erwähnung beim Koordinationsbedarf bei der sicherheitstechnischen Beurteilung vernachlässigt oder übergangen werden könnte.
Ein Unternehmen und eine Einzelperson befürchten negative Auswirkungen auf das Image der Region und damit auf Unternehmen, welche lokale Naturprodukte herstellen. Insbesondere für die Produktion unter lokalen Labels wie «Jurapark» und für die biologische Landwirtschaft wäre ein Tiefenlager eine Belastung; dies könnte langfristig zu Betriebsschliessungen führen. Die in Nagra-Studien berechneten möglichen negativen Folgen eines gTL auf die Landwirtschaft seien zu gering und müssten hinterfragt werden.
Zwei Einzelpersonen weisen ebenfalls auf die Konfliktpotenziale mit dem Forschungsbetrieb des PSI, dem Jurapark Aargau und ausserdem den Schutzzielen des BLN-Objektes 1108 hin.
Eine andere Einzelperson schlägt vor, dass bei der Prüfung möglicher Synergien mit der Zwilag und dem PSI auch das KKB einbezogen werden sollte.
NL: Mehrere Gemeinden264 sowie Baden Regio und ZurzibietRegio fordern, die Koordination mit den Mineral- und Thermalquellen sicherzustellen. Deren Nutzung dürfe in keinster Weise beeinträchtigt werden. Zahlreiche Organisationen265 und Gemeinden266 verlangen, dass auch die Anliegen der deutschen Gemeinden bezüglich Grundwasserschutz zwingend zu berücksichtigen sind.
261 Koblenz, Lengnau AG, Leuggern, Würenlingen.
262 Birmenstorf, Böttstein, Bözberg, Bözen, Döttingen, Effingen, Elfingen, Hausen AG, Koblenz, Lengnau AG, Leuggern, Mönthal, Oeschgen, Remigen, Riniken, Rüfenach, Veltheim, Villigen, Villnachern.
263 SP AG, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Brugg; IG BoB, KAIB.
264 Koblenz, Lengnau AG, Leuggern, Würenlingen.
265 LoTi, Pro Eherendingen, PZU, ZurzibietRegio.
266 Eglisau, Ehrendingen, Fisibach, Freienwil, Hochfelden, Höri, Mellikon, Niederhasli, Oberweningen, Rümikon, Schneisingen, Stadel.