Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Detailkarte mit den räumlichen Festlegungen
B90/Grüne Waldshut bemerkt, der Massstab der Karten in den Objektblättern sei grundsätzlich zu klein gewählt und die genaue Reichweite der Lager sei nur sehr schematisch dargestellt. Eine Einzelperson ist der Meinung, die Detailkarten würden zu wenig zeigen, welchen Umweltbelastungen die Umgebung ausgesetzt ist; sie müssten dahingehend ergänzt werden.
Die Gemeinde Döttingen ist der Ansicht, dass sie als betroffene Gemeinde ebenfalls in den Perimeter im Objektblatt JO aufgenommen werden müsse. Weiter findet eine Einzelperson, dass die Gemeindegrenzen explizit in der Karte einzuzeichnen seien, da sie anscheinend einen Einfluss auf den Status als Infrastrukturgemeinde hätten.
Hohentengen kritisiert, dass im Objektblatt NL auf der deutschen Seite veraltetes Kartenmaterial verwendet werde, was Fehlinterpretationen zur Folge haben könne. Auch die gewählte Darstellung zur Einsehbarkeit der OFA, insbesondere auf Schweizer Seite, führe zu verfälschten Wahrnehmungen. Eine Einzelperson merkt hier an, dass die Grenze des Lagerbereichs penibel entlang der Staatsgrenze gezogen werde, man jedoch berücksichtigen müsse, wie weit Einflüsse des Lagers in horizontaler Richtung zu erwarten seien. So sei z. B. davon auszugehen, dass Bohrungen in Hohentengen nicht mehr zugelassen würden, sollten diese zu nahe am Lager geplant sein. Die Gemeinde Hohentengen sei deswegen als Infrastrukturgemeinde zu benennen und auch so auf der Karte einzuzeichnen.
Gemäss zahlreichen Gemeinden, Organisationen256 und Einzelpersonen entstehe bei der Einzeichnung des geologischen Standortgebiets ZNO der Eindruck, das Lager reiche unterirdisch bis zum Rhein. Dies solle vermieden werden. Die ZPW schlägt vor, den unterirdischen Lagerperimeter explizit einzuzeichnen und Flexibilität für die Positionierung der OFA zu sichern. Eine Einzelperson merkt zudem an, dass Einzeichnungen betreffend Grundwasser und den Auswirkungen des gTL auf deutsche Gebiete fehlen würden. Zahlreiche Gemeinden, Organisationen257 und Einzelpersonen verlangen, dass für die Karten ein kleinerer Massstab gewählt werden soll, damit alle betroffenen Gemeinden abgebildet seien. Auf der jetzigen Karte seien beispielsweise die Schaffhauser Gemeinden nicht vollständig enthalten.
Das eingezeichnete Oval für den Standort der OFA sei zu klein und trage einer möglichen Verschiebung der OFA aufgrund neuer Erkenntnisse aus Grundwasseruntersuchungen keine Rechnung (zahlreiche Gemeinden258, Grüne SH, Grüne Weinland, ZPW und zahlreiche Einzelpersonen). Das Oval solle mindestens 1 km2 gross sein und auch einen Teil des Rinauerfelds umfassen. Die Gemeinde Rheinau fügt hinzu, die Darstellung würde absichtlich verschleiern, dass die OFA in der Nähe von Wohngebieten platziert werden solle.
Eine Einzelperson macht Anmerkungen zu den Karten der als Vororientierung verbleibenden Standortgebiete: Bei der Karte WLB sei ein Höhenprofil wünschenswert, um die Lage der OFA besser erkennen zu können. Die Karte JS solle einen grösseren Ausschnitt umfassen und zudem mit geplanten Verbin-
256 Benken ZH, Dachsen, Diessenhofen, Feuerthalen, Henggart, Rheinau, Schlatt TG, Thalheim an der Thur, Truttikon; B90/Grüne Waldshut, Grüne SH, Grüne Weinland.
257 Benken ZH, Beringen, Buchberg, Diessenhofen, Dörflingen, Feuerthalen, Hallau, Henggart, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rheinau, Rüdlingen, Schlatt TG, Stadt Schaffhausen, Thalheim an der Thur, Thayngen, Truttikon; FDP Neuhausen, GLP SH, Grüne SH, Grüne Weinland, SP Neuhausen; KPgT, SSV, VPOD SH.
258 Benken ZH, Diessenhofen, Feuerthalen, Henggart, Rheinau, Schlatt TG, Thalheim an der Thur, Truttikon.