Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Der Entscheid über die Art und Anzahl der NZA sei voranzutreiben (zahlreiche Gemeinden und Organisationen19, zahlreiche Einzelpersonen). Für ZNO-6b sei insbesondere die Kombination von OFA und NZA ein Ziel. Grüne SH und Grüne Weinland fordern ausserdem, sämtliche NZA in die Hauptuntersuchung UVP einzubeziehen.
Dachsen, Henggart, Grüne SH, Grüne Weinland und zahlreiche Einzelpersonen schliessen sich den im ENSI-Gutachten20 formulierten Empfehlungen zur weiteren Untersuchung von JO, NL und ZNO an. Bedauert wird allerdings, dass das Dokument mit den sicherheitstechnischen Präzisierungen für die Standortwahl in Etappe 3 zum Zeitpunkt der Vernehmlassung noch nicht vorgelegen habe. Der Bundesratsentscheid zur Etappe 2 müsse die Veröffentlichung dieses Berichts abwarten. Dachsen, Grüne SH, Grüne Weinland und zahlreiche Einzelpersonen bringen dies in den Zusammenhang mit der AdK-Empfehlung 4: Der vorgeschlagene Ablauf von Etappe 3 sei aus Sicht der Mitwirkungsmöglichkeiten der direkt Betroffenen und aufgrund des Primats der Sicherheit noch einmal zu überprüfen. Die Grünen SH, Grüne Weinland und zahlreiche Einzelpersonen vermissen zudem im Gutachten des ENSI die deutliche Erwägung der KNS-Empfehlung 3 zur Präzisierung der Methodik des Standortvergleichs.
Henggart, Grüne SH, Grüne Weinland und zahlreiche Einzelpersonen bemängeln, dass sich das ENSI nicht der KNS-Empfehlung anschliesst, den Permokarbontrog im Gebiet ZNO mittels Tiefbohrungen zu untersuchen. Eine Einzelperson erachtet die Bestätigung der Nagra-Aussage, dass in allen Standortgebieten grundsätzlich sichere gTL erstellt werden könnten, aufgrund der aktuellen Datenbasis als verfrüht.
Eine Einzelperson kritisiert das ENSI bezüglich der Frage der Zurückstellung von NL: Wenn die Nagra gute Gründe habe, NL zur Zurückstellung vorzuschlagen, dies aber lediglich zu wenig begründen könne, dann solle das ENSI dies objektiv auch so handhaben. Dies sei kein Grund, Gegengutachten auszulösen. Die KNS-Empfehlung für Etappe 3 nach frühzeitigen Untersuchungen zur Klärung der nötigen Datenbasis in NL, sei zu beachten.
Dachsen, Henggart, Grüne SH, Grüne Weinland und zahlreiche Einzelpersonen taxieren die EGT-Stellungnahme21 als umfassendes und unabhängiges Gutachten aus geologisch-wissenschaftlicher Sicht. Bemängelt wird allerdings die geringe Verständlichkeit für Laien (zusätzlich Thalheim an der Thur). So bleibe die Wissenschaft unter sich. Henggart übt Kritik an der Wortwahl: Nicht robuste Erkenntnisse würden als «Unsicherheiten» statt als «Ungewissheiten» bezeichnet. Zudem würden Fragen zur Prozesssicherheit zu wenig direkt formuliert. Steckborn, AWBR, Stadtwerke Konstanz und SVGW streichen die Einschätzung der EGT hervor, wonach Grundlagen zur Beurteilung der bautechnischen Massnahmen des Baus fehlten. Gemäss einer Einzelperson bringe die Stellungnahme der EGT bezüglich des Weiterzugs von NL das Verfahren kaum weiter.
Gemäss mehreren Gemeinden22, den Grünen SH, den Grünen Weinland und zahlreichen Einzelpersonen habe die KNS in ihrer Stellungnahme23 eine Reihe von existenziellen, fundierten Hinweisen und Empfehlungen ausgearbeitet, die unverzüglich in das weitere Verfahren aufgenommen werden müssten. Thalheim an der Thur, Grüne SH, Grüne Weinland und zahlreiche Einzelpersonen stellen sich hinter die Beurteilung der KNS und die «Nachforderungen», welche sie gegenüber der Nagra erhebe. Erwähnt werden Aspekte zur zukünftigen Entwicklung der Erosion im Zeitraum von einer Million Jahre, die Erosionsbasis und das Erosionspotenzial im Zusammenhang mit der Hebung des Südschwarzwaldes bzw.
19 Benken ZH, Dachsen, Diessenhofen, Feuerthalen, Henggart, Rheinau, Schlatt TG, Thalheim an der Thur, Truttikon; Grüne SH, Grüne Weinland; ZPW.
20 Siehe Kapitel 3.3 im Erläuterungsbericht.
21 Siehe Kapitel 3.4 im Erläuterungsbericht.
22 Benken ZH, Dachsen, Diessenhofen, Feuerthalen, Henggart, Schlatt TG, Thalheim an der Thur, Truttikon.
23 Siehe Kapitel 3.5 im Erläuterungsbericht.