Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

auf die Zusammensetzung ihrer Organe wie z. B. des Vorstandes haben. Ausserdem sind die Protokolle der Leitungsgruppen sowie aller weiteren Gremien der RK gemäss der Organisationsreglemente für all ihre Mitglieder einsehbar. Dies erlaubt, Entscheide nachvollziehen zu können. Die Mitglieder des Vorstandes werden auch in Etappe 3 eine inhaltliche und zeitlich anspruchsvolle Funktion in der RK innehaben, die sie mehrheitlich nebenamtlich wahrnehmen. Aus diesem Grund werden sie für Ihre Tätigkeiten gemäss Vorgaben des BFE entschädigt. Für die Vergabe von externen Mandaten, siehe Kapitel 3.7.6.

Einige RK haben bewusst in ihren Organisationsreglementen festgehalten, wie sie mit möglichen Minderheitsmeinungen umgehen und diese angemessen berücksichtigen. In den meisten Stellungnahmen der RK zu Etappe 2 wurden Minderheitsmeinungen aufgenommen. Im «Bericht Umgang mit den Stellungnahmen der RK zu Etappe 2» ist das BFE auch auf die Minderheitsmeinungen eingetreten.

Unter anderem hat die GES der Kantone298 durch repräsentative Umfragen bestätigt, dass die Bevölkerung in den Standortregionen wenig Kenntnis über das Sachplanverfahren oder die Arbeit der RK hat. Um dies zu verbessern, erhalten die RK auch in Etappe 3 finanzielle Ressourcen, u. a. für ihre Öffentlichkeitsarbeit. Weiter ist vorgesehen, z. B. mit spezifischen Veranstaltungen, nach Möglichkeit vermehrt die breite Bevölkerung einzubeziehen und anzusprechen. Die Aufgabe der RK in diesem Bereich ist es, über ihre Tätigkeiten zu informieren oder Anliegen der Bevölkerung aufzunehmen und in ihre Arbeit einfliessen zu lassen. Sie erhalten bei Bedarf weitere Unterstützung durch das BFE und weiterer Akteurinnen und Akteure des Sachplanverfahrens (siehe Kapitel 3.2).

Die entstandene Wissenskluft innerhalb der RK wurde vom BFE im «Leitfaden zum Wissensmanagement für die Regionalkonferenzen»299 thematisiert. Der Leitfaden gibt Hilfestellungen, wie der Wissenstransfer innerhalb der RK verbessert, vorhandene Kenntnisse oder Wissen breiter verteilt und mittelfristig sichergestellt werden können. Die RK haben zudem die Aufgaben, regelmässig dem BFE und der Bevölkerung der Standortregion über ihre Tätigkeiten zu berichten. Zwecks Wissenstransfer von Etappe 2 zu Etappe 3 wurden die RK aufgefordert, ihre Erkenntnisse festzuhalten. RK, deren Standortgebiete mit dem Bundesratsentscheid zu Etappe 2 zurückgestellt werden und die ihre Tätigkeiten deshalb bereits reduziert oder beendet hatten, mussten ihre Dokumente bei einer Gemeinde archivieren.

Der Einbezug von Jugendlichen ist wichtig in einem Verfahren, das sich über einen langen Zeitraum erstreckt. Die heutige junge Generation wird die Realisierung des gTL erleben. Die Zusammensetzungen der RK zeigen indes, dass wenig Junge vertreten sind. Das BFE hat im Rahmen des durch die Universität Bern durchgeführten Forschungsprojekts «Partizipative Entsorgungspolitik» eine Teil-Studie «Partizipation von Frauen, Jugendlichen und Personen mit Migrationshintergrund am Beispiel der Entsorgung radioaktiver Abfälle»300 in Auftrag gegeben. Die Studie analysierte die Ursachen der Untervertretungen dieser Gruppen in den RK und machte Empfehlungen, wie dieser Zustand verbessert werden kann. Diese sollen bei der Ausgestaltung der regionalen Partizipation in Etappe 3 berücksichtigt werden.

298 Vgl. Kapitel 3.4.5.

299 BFE 2016 «SGT, Leitfaden zum Wissensmanagement für die Regionalkonferenzen».

300 Universität Bern, Alpiger C., Vatter A. (2017): Partizipation von Frauen, Jugendlichen und Personen mit Migrationshintergrund am Beispiel der Entsorgung radioaktiver Abfälle, Bern.