Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
schätzt die Arbeiten der RK zur Auswahl von OFA-Standorten als überzeugend, fundiert, seriös und verantwortungsvoll ein. Auf gegenteilige Polemiken, welche auf einem anderen Demokratieverständnis beruhten, solle nicht eingegangen werden. Die Einsehbarkeit sei ein eher kleinliches Argument.
Eine Einzelperson erachtet die OFA-Platzierung als zu früh und die unterschiedliche Methodik der drei RK bzw. die fehlenden Vorgaben zur Standortevaluation als problematisch. Die in JO und NL verwendete Nutzwertanalyse sei zwar ein taugliches Instrument, es dürfe aber nicht überbewertet werden. Das angewandte Prinzip der Mehrheitsentscheide stosse hier an seine Grenzen. Raum- und umweltplanerische Gesichtspunkte hätten bei der Auswahl kaum eine Rolle gespielt – die Interessen der Mitglieder dafür umso mehr. Wenig überraschend, lägen so alle Vorschläge nahe der deutschen Grenze.
Auch das BfE konstatiert, dass sich die in einem partizipativen Verfahren eingegrenzten OFA-Standorte alle nahe der deutschen Grenze befänden. Somit seien auch deutsche Bürgerinnen und Bürger von den Auswirkungen der OFA betroffen. Die Lage der für die Lagerung geeigneten geologischen Formationen sei sicherheitstechnisch begründet; für die Lage der durch die RK ausgewählten OFA-Standorte gelte dies hingegen nicht in gleicher Weise. Zwingende raumplanerische Gründe für eine grenznahe Platzierung seien nicht zu erkennen. Im Rahmen des Auswahlverfahrens der OFA-Standorte habe es in den RK unterschiedliche Interpretationen zur Anwendung und Gewichtung von Planungsperimetern gegeben – insbesondere zwischen den betroffenen Gemeinden auf deutscher und auf Schweizer Seite. Die Minderheitsposition Deutschlands in der regionalen Partizipation wird von deutscher Seite als Grund für die meist grenznahe Position der OFA-Standortareale angesehen. Besonders kritisiert wird der OFA-Standort NL-2 in Weiach. Dieser liege näher zu deutschen Wohngebieten als zu schweizerischen.
Die ÖDP Waldshut erachtet die Platzierung der OFA als eine schwerwiegende Entscheidung, welche nicht den Gemeinden vor Ort überlassen werden dürfe. Vorab seien sicherheitsorientierte und transparente Kriterien für OFA-Standorte festzulegen und anhand dieser Standorte zu suchen. Die praktizierte Scheinpartizipation habe fast ausschliesslich zu Standortentscheiden geführt, die für die Schweiz am einfachsten zu handhaben seien, da der deutsche Widerstand kaum geltend gemacht werden könne, und welche aus sicherheitstechnischen Überlegungen nicht nachvollziehbar seien. B90/Grüne Schwarzwald-Baar vergleicht die Standortvorschläge bezüglich Grenznähe mit Gorleben.
Auch Einzelpersonen bezweifeln die raumplanerische Notwendigkeit der grenznahen Platzierung von OFA und stellen in Frage, ob Sicherheitsaspekte ausreichend berücksichtigt seien. Für andere ist die Reihenfolge der Festlegung von OFA-Standorten vor der Festlegung des geologischen Standortgebietes falsch und sicherheitstechnisch bedenklich. Eine weitere Einzelperson erachtet die Sichtbarkeit der OFA und der OFI insgesamt als zu wenig berücksichtigt. Es müssten auch weitere Abstände zwischen Tiefenlager und OFA in Betracht gezogen werden. Dem Schwarzwaldverein bereitet die grenznahe Position und damit die Nähe zu deutschen Wohngebieten von NL-2, NL-6 und ZNO-6b grosse Sorgen. Er fordert von der Schweiz eine Neuplanung mit einem anständigen Abstand.
Drei Einzelpersonen fordern die Prüfung einer untertägigen Anordnung der OFA und die Variantenplanung ohne BEVA. Begründet wird dies etwa durch den Erhalt von Kulturland. Eine andere erachtet eine architektonisch-gestalterisch optimierte OFA und deren Teile als zielführend. Dazu sei ein öffentlich ausgeschriebener Wettbewerb sinnvoll. Schlatt TG fokussiert besonders auf die BEVA als dem mit 25 m Höhe grössten und markantesten Gebäude der OFA. Die Akzeptanz einer solchen Anlage sei in der Standortregion zu erarbeiten und diese darum besonders einzubeziehen.