Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Einbezug der RK NL in Etappe 3: Die RK NL wurde seit Ende 2015 wieder vollumfänglich in die Vorbereitungen von Etappe 3 einbezogen. Die Nagra hat auch für NL eine 3D-Seismik-Kampagne durchgeführt und Gesuche für Quartär- und Tiefbohrungen in der Standortregion NL eingereicht.

3.7.2 Ausreichende Ressourcen für RK und Gemeinden

Die Kantone AG, SH und ZH, zahlreiche Gemeinden, Organisationen301 sowie Einzelpersonen beantragen, dass die infolge des Tiefenlagerprojekts anfallenden Aufwände der Gemeinden und RK gedeckt sind und finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt werden. Begründet wird dies mit einer erwarteten Zunahme von Aufgaben und Zuständigkeiten der direkt betroffenen Gemeinden in den kommenden Projektphasen. Für die Gemeinden stünden aktuell keine Mittel zur Verfügung und die Mittel der RK würden von den Entsorgungspflichtigen jährlich gekürzt. Gefordert wird eine minimale Finanzierungszusage für die Projektkosten der Gemeinden und RK von 900 000 Franken pro Jahr während der ganzen Dauer von Etappe 3, ohne dass diese Beträge an die Abgeltungen angerechnet werden (zahlreiche Gemeinden302, Grüne AG, Grüne SH, Grüne Weinland und zahlreiche Einzelpersonen).

Gemäss der Kantone AG, SH und ZH soll die Finanzierung nach dem Verursacherprinzip erfolgen. Entsprechend hätten die Entsorgungspflichtigen die Mittel zur Verfügung zu stellen. Zahlreiche Gemeinden303, GPV ZH, GPVA und eine Einzelperson sind der Ansicht, die Ressourcen könnten entweder von den Entsorgungspflichtigen oder aus dem Budget der RK finanziert werden. Die SVP ZH und SVP Bezirk Dielsdorf finden, die Mittel müssten von Bund und Kantonen bereitgestellt werden; die Infrastrukturgemeinden der Standortregionen schreiben diese Verantwortung allein dem Bund zu; Remigen sieht entweder das BFE oder die Verursacher in der Pflicht.

Würdigung

Vorbereitungsarbeiten für gTL müssen von den Entsorgungspflichtigen getragen werden. Die Kosten für die regionale Partizipation im SGT werden der Nagra durch das BFE auf der Basis einer Finanzvereinbarung in Rechnung gestellt. Kein anderes Sachplanverfahren kennt eine derartige Vergütung der Aufwendungen in der Phase der Zusammenarbeit nach Artikel 18 RPV.

Das den RK jährlich zur Verfügung gestellte Kostendach hängt von anstehenden Aufgaben der RK ab, welche sich aus den Meilensteinen des Standortauswahlverfahrens ergeben. Die Aufgaben sowie die Höhe des Betrages werden jeweils in einem Jahresvertrag zwischen den RK und dem BFE festgelegt. Entsprechend können die Kosten von Jahr zu Jahr variieren. Sie bewegten sich im Zeitraum von 2011 bis 2017 je nach Mitgliederzahl und RK zwischen 23 300 und 780 000 Franken.

Die Mitarbeit in den Gremien der RK (Leitungs- und Fachgruppen, Vollversammlungen, Teilnahme an Ausbildungsmodulen) wird entschädigt. Ob diese dem Behördenvertreter/der Behördenvertreterin ad personam oder der Gemeinde zufliessen, liegt im Ermessen der Gemeinde. Es besteht jedoch keine

301 Adlikon, Andelfingen, Benken ZH, Beringen, Buchberg, Dachsen, Diessenhofen, Dörflingen, Feuerthalen, Flaach, Flurlingen, Gailingen am Hochrhein, Hallau, Henggart, Humlikon, Kleinandelfingen, Laufen-Uhwiesen, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Ossingen, Rheinau, Rüdlingen, Schlatt TG, Stadt Schaffhausen, Thalheim an der Thur, Thayngen, Truttikon, Unterstammheim, Waltalingen; EVP ZH, FDP Neuhausen, FDP Winterthur, GLP SH, Grüne AG, Grüne SH, Grüne ZH, Grüne Weinland, SP Schweiz, SP SH, SP ZH, SP Beringen, SP Neuhausen, SP Stein am Rhein, SPD Singen, SVP ZH, SVP Benken, SVP Bezirk Andelfingen, SVP Bezirk Dielsdorf, SVP Buch am Irchel, SVP Dachsen, SVP Henggart, SVP Marthalen, SVP Stammertal, SVP Trüllikon; Kernfrauen, KLAR! Schweiz, KPgT, SGV, SSV, VPOD SH.

302 Benken ZH, Dachsen, Diessenhofen, Feuerthalen, Gailingen am Hochrhein, Henggart, Rheinau, Schlatt TG, Thalheim an der Thur, Truttikon.

303 Adlikon, Andelfingen, Benken ZH, Dachsen, Flaach, Flurlingen, Henggart, Humlikon, Kleinandelfingen, Laufen-Uhwiesen, Ossingen, Unterstammheim, Waltalingen.