Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Standortauswahlverfahren. Die Gemeinden erhalten im Rahmen der RK keine zusätzlichen Kompetenzen (siehe auch Kapitel 3.7.1).

Die Standortsuche nach dem SGT und die weiteren Bewilligungsschritte laufen nach der Bundesgesetzgebung ab. Es sind dafür weder kantonale noch kommunale Bewilligungen notwendig. Rechtlich haben Gemeinden die Möglichkeit, Einsprache bei Vorhaben nach KEG zu erheben und die Pflicht, Bewilligungsgesuche öffentlich aufzulegen. Für alle Arten von Bewilligungen sieht die Nagra aber eine enge informelle Zusammenarbeit mit den Gemeinden vor.

In einer Standortregion werden «Infrastrukturgemeinden» und «weitere einzubeziehende Gemeinden» unterschieden. Aus diesen zwei Kategorien leiten sich keine unterschiedlichen Aufgaben ab. Die Aufgaben, bzw. die vom BFE vorgegebenen Meilensteine, sind stets von der RK oder ihren jeweiligen Organen zu bearbeiten und zu erfüllen. Einzig für die Frage, wie die OFI eines Tiefenlagers konkretisiert werden soll, wird die Mitgliedschaft für eine FG beschränkt. In der FG OFI können nur Vertretende möglicherweise betroffener Gemeinden mitwirken, dabei kann es sich um Infrastrukturgemeinden und aufgrund der Sichtbarkeit auch um weitere einzubeziehende Gemeinden handeln. Die Aufgaben werden jedoch nicht bestimmten Gemeinden, sondern stets den Organen des Vereins RK zugeordnet.

Die Organe des Vereins in Etappe 3 orientieren sich an der bisherigen Organisation der RK in Etappe 2. Die grundsätzlichen Aufgaben der Organe der RK werden im «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3» erläutert und in jährlichen Leistungsvereinbarungen festgelegt. Falls eine RK in ihren Statuten für Etappe 3 keine entsprechenden Änderungen vornimmt, ändern sich die Kompetenzen der Vollversammlung gegenüber Etappe 2 nicht. Die Rahmenbedingungen, der Grundauftrag und die Kernaufgaben der FG werden zusätzlich in einem Auftrag des BFE präzisiert.

Die FG Infrastrukturgemeinden gehört zu den optionalen Organen einer RK, um einer Forderung der Infrastrukturgemeinden der Standortregion ZNO entgegenzukommen. Die FG dient dem Informationsaustausch und der Koordination unter den Infrastrukturgemeinden. Sie kann Fragen, Anliegen und Forderungen an den Vorstand formulieren, erhält jedoch keine weiteren Kompetenzen. Es obliegt der Kompetenz einer RK, eine solche FG einzusetzen oder nicht.

3.7.4 Oberflächenanlagen OFA

Der Kanton SH begrüsst zwar die Bezeichnung der OFA in Etappe 2 unter Einbezug und Mitbestimmung der Regionen, jedoch sei dies ohne Wissen um die Anzahl und Lage der NZA und ohne enge und vorgängige Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgt. Die verfrühte Auswahl der OFA-Standorte in allen Standortgebieten der Etappe 1, d. h. noch ohne ausreichende Kenntnisse des Untergrundes und des Lagerkonzepts – z. B. der Zugangsbauwerke – sei ineffizient und bezüglich einem sicherheitsgerichteten Vorgehen fraglich. Auch die Grünen Glattfelden-Rafzerfeld empfinden die OFA-Diskussion vor der Klärung des Lagerstandorts, des Zugangs und des Lager-, Störfall- und Verschlusskonzepts als unsinnig bzw. die entsprechenden Arbeiten der RK in Etappe 2 als Alibiübung. Die Umweltgewerkschaft Hochrhein und drei Einzelpersonen fordern, dass alle OFA neu geplant werden. Daher dürften die OFA-Standorte in den Gebieten JO, NL und ZNO nicht im Ergebnisbericht aufgeführt werden. Die FDP ZH empfiehlt dem BFE, dem BR nur je einen OFA-Standort pro Region zu beantragen. Dies spare Zeit und Kosten. Mehrere Gemeinden306 und Einzelpersonen erachten die Grundsätze zur Platzierung und Ausgestaltung der OFI als zielführend und anwendbar. Für den Kanton NE erfordert eine optimale Platzierung der OFI die Beachtung raumplanerischer und sozioökonomischer Kriterien gleichermassen. Deren Bewertung müsse auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene erfolgen. Eine Einzelperson

306 Benken ZH, Diessenhofen, Feuerthalen, Henggart, Rheinau, Schlatt TG, Thalheim an der Thur, Truttikon.