Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Der AdK empfiehlt307, in allen weiteren Planungsschritten immer eine integrale Betrachtung sämtlicher Anlagen sowie der Strahlenschutz- und Umweltaspekte vorzunehmen. Systemgrenzen müssten bewusst und nachvollziehbar gezogen werden. Marthalen fordert mit Bezug auf eine Aussage des ENSI einen Mindestabstand von zwei Kilometern zum nächsten Siedlungsgebiet, um Störfall-Szenarien gerecht zu werden.
Laut mehrerer Organisationen308 müssen die betroffenen Regionen, Gemeinden und Behörden in Etappe 3 insbesondere bei der Optimierung der OFI verstärkt ins Verfahren eingebunden werden. Für die SVP ZH und die SVP Bezirk Dielsdorf ist dabei die Wahrung der Entscheidungshoheit der Gemeinden im Rahmen der raumplanerischen Rahmenbedingungen wichtig – insbesondere bei der Festlegung des exakten Standortes der OFA und der Verkehrserschliessung. CVP Schweiz und CVP ZH mahnen, bei den OFI genügend Flexibilität vorzusehen und die Gemeinden genügend einzubinden. Gemäss CVP AG, CVP Bezirk Laufenburg und JCVP AG müssten die vorgeschlagenen OFA-Standorte zusammen mit den Betroffenen optimiert und dabei die lokalen Empfindlichkeiten berücksichtigt werden. Die GLP Schweiz rät, die RK auch künftig weiter einzubeziehen, speziell in Fragen zur OFA. Gemäss AVES, EFNWCH und der SVP AG müssen die Diskussion von Optionen und die Prüfung bzw. Klärung allfälliger Synergien mit der Zwilag zeitnah angegangen werden.
Grüne SH, Grüne Weinland und zahlreiche Einzelpersonen priorisieren hingegen die möglichen radiologischen und chemotoxischen Auswirkungen auf Mensch und Natur höher als die baurechtlichen und optisch-architektonischen. Eine Einzelperson befürchtet, dass durch den Einbezug lokaler Interessen, etwa bzgl. Kompaktheit der Anlagen, Abstriche bei der Sicherheit hingenommen werden würden.
Das Forum VERA AG/SO und mehrere Einzelpersonen erachten die Diskussion um die OFA-Platzierung für nicht abgeschlossen und als weiterhin heikle Herausforderung in Etappe 3. Das Forum VERA AG/SO zeigt sich mit den bezeichneten Standorten einverstanden. Den direkt betroffenen Infrastrukturgemeinden als lokalpolitische Entscheidungsträger müsse besonderes Gewicht bei weiteren Entscheidungen eingeräumt werden. Sie seien entsprechend in die RK einzubinden (eine Einzelperson).
JO: Mehrere Gemeinden309 und Einzelpersonen fordern die in der Stellungnahme der RK JO zu Etappe 2310 formulierten Anliegen bezüglich der OFA JO-3+ zu berücksichtigen. Der Entscheid der RK für den Standort JO-3+ sei von allen Verfahrensbeteiligten zu respektieren. Zudem seien die Standortwahl und die Ausgestaltung der OFI in enger Abstimmung mit der Region vorzunehmen. Der Kanton AG nimmt die Einschätzung und den Vorschlag der RK JO zu JO-3+ zur Kenntnis und kann ihn nachvollziehen. Er meldet jedoch Vorbehalte aus kantonaler Sicht an: So dürften die Forschungstätigkeiten des PSI und künftige Entwicklungen des nationalen Innovationsparkstandorts «Park Innovaare» in keiner Weise beeinträchtigt werden und Forschungs- und Hightech-Institutionen in ihren Tätigkeiten nicht behindert werden. Entsprechende Fragen seien noch zu klären. Insofern fordert der Kanton AG, das Standortareal JO-3+ sowie den Schutzperimeter für den Zugangstunnel nur als Vororientierung und nicht als Zwischenergebnis festzuhalten. Für eine sicherheitstechnisch geleitete Standortgebietssuche dürfe die genaue Lage der OFA nicht von Relevanz sein. Das aktuelle Vorgehen, bereits jetzt die OFA-Standorte festzulegen, sei diesbezüglich nur schwer verständlich. Jedoch müssten jegliche OFI einer integralen, die gesamthafte Sicherheit betrachtenden Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Diese müsse auch Naturgefahren, technische und gesellschaftspolitische Ereignisse umfassen. Er präzisiert dabei die Empfehlung des AdK. Villigen lehnt aufgrund der derzeitigen Faktenlage eine OFA auf ihrem
307 Stellungnahme des AdK vom September 2017; Empfehlung 9.
308 SVP AG, SVP SO, SVP ZH, SVP Bezirk Dielsdorf, SVP Olten-Gösgen; AVES, EFNWCH.
309 Birmenstorf, Bözberg, Bözen, Döttingen, Effingen, Elfingen, Mönthal, Oeschgen, Remigen, Riniken, Rüfenach, Veltheim, Villnachern.
310 «Stellungnahme der Regionalkonferenz Jura Ost zur Etappe 2 des Sachplanverfahrens Geologische Tiefenlager» vom 29. Juni 2017; Kapitel 4.