Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

fordern bei Mitsprache und Entscheiden einen gleichberechtigten Einbezug der Regionen Weinland, Winterthur und Umgebung, westlicher Thurgau und Schaffhausen.

Würdigung

Im Gegensatz zur Festlegung des untertägigen Lagerbereichs besteht bei der Festlegung der Standortareale für OFA Flexibilität, solange die übergeordneten Ziele zu Sicherheit, technischer Machbarkeit, Raum- und Umweltverträglichkeit sowie zur lokalen Eingliederung in die Region erfüllt werden. Zudem ist ein früher und schrittweiser Einbezug ein wichtiges Kriterium für erfolgreiche Beteiligungsprozesse.312 Die frühe Beteiligung ermöglichte die Wissensaneignung und Meinungsbildung in den Standortregionen über ein Tiefenlager, bevor Entscheide gefällt worden sind. Bei der Frage der Platzierung der OFA konnten sich die RK äussern, bevor die Nagra in Etappe 2 gemäss Konzeptteil SGT mindestens ein OFA-Standortareal in jeder Standortregion bezeichnete.313 Die Planungsarbeiten der Nagra hinsichtlich der Konkretisierung der OFA und die dazu nötige Vertiefung des Kenntnisstandes erfolgen etappenweise. Daher konnten sich die RK in Etappe 2 noch nicht mit allen Komponenten der OFI auseinandersetzen. Eine Gesamtbetrachtung inklusive der NZA sowie den Konkretisierungen der OFA ist erst in Etappe 3 möglich.

Die RK erhielten vom BFE die Aufgabe, die im Januar 2012 veröffentlichten zwanzig Vorschläge für OFA-Standortareale zu bewerten. Die FG OFA leisteten zu Handen der RK die Vorarbeiten. Die jeweiligen FG waren ausgewogen zusammengesetzt, d. h. deren Mitglieder stammten aus betroffenen Kantonen und aus Deutschland. Als mögliche Bewertungsgrundlage stellte das BFE den FG OFA eine Vorlage zur Verfügung. In der Schweizerischen Raumplanung gibt es für eine Interessensabwägung kein allgemeingültiges Vorgehen. Daher überliess das BFE den RK bewusst die Wahl der Bewertungsmethodik. Einige RK verwendeten die BFE-Vorlage, andere erarbeiteten – teilweise mit externer fachlicher Unterstützung – eine eigene Methodik. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Es entspricht einer tatsächlichen Mitwirkung der betroffenen Region.

Da es vor der Bekanntgabe der OFA-Vorschläge keine Abstimmung mit den Kantonen oder den RK bezüglich der von der Nagra erarbeiteten Vorschläge gab, stellte sich im Verlauf des Verfahrens heraus, dass die Kantone und RK einzelne Kriterien anders gewichteten als die Nagra. Aus diesem Grund passte das BFE den Zeitplan an, um die Erarbeitung weiterer Vorschläge zu ermöglichen und diese zu diskutieren. Die Diskussionen in den FG OFA und den RK dauerten etwa zwei Jahre und wurde intensiv geführt, teilweise wurden zusätzlichen Abklärungen durch die Nagra getätigt. Obwohl es regionale Unterschiede im Vorgehen und in der Bewertung gab, spielten für alle RK bei der Auseinandersetzung bezüglich der Platzierung der OFA die Sicherheit, Grundwasserfragen, die Sichtbarkeit sowie die Nähe zu Siedlungen eine wichtige Rolle.

Dass Standorte von OFA wegen ihrer Nähe zu Deutschland von den RK besser bewertet wurden als grenzfernere, muss zurückgewiesen werden und kann mit den teilweise ausführlichen Dokumentationen

312 BFE (2006), Die Anwendung partizipativer Verfahren in der Entsorgung radioaktiver Abfälle; Universität Bern, Institut für Politikwirtschaft, Alpiger C. und Vatter A. (2015), Kriterien zur Evaluation regionaler Partizipationsverfahren bei der Standortsuche für Tiefenlager von radioaktiven Abfällen.

313 NTB 11-01 «Vorschläge zur Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlage der geologischen Tiefenlager sowie deren Erschliessung».