Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Gemeindegebiet ab. Zunächst müssten die von der RK JO festgehaltenen Negativpunkte z. B. bzgl. der Auswirkungen während der Bauphase behandelt werden. Dies würde auch helfen, Mutmassungen zu relativieren, welche die Standortwahl für JO mit der nahegelegenen Zwilag in Verbindung brächten. Sollte der Standort JO-3+ dennoch weiterverfolgt werden, müsse eine Umfahrung von Villigen ernsthaft in Erwägung gezogen und dies mit dem Kanton geplant werden. Die Gemeinde sei nicht bereit, den Bauverkehr für OFA und gTL aufzunehmen. Aus Sicht der Gemeinden Böttstein und Villigen müssen Lösungen aufgezeigt werden, wie ein neuer Aareübergang auch für die Allgemeinheit genutzt werden könne. Eine Einzelperson erachtet den Standort der Zwilag als geeignet, sofern das Standortgebiet JO geologisch in Frage komme. Fricktal Regio verzichtet angesichts der intensiven Beschäftigung der RK JO mit den OFA-Standorten auf eine eigene Stellungnahme dazu.
NL: Zahlreiche Gemeinden und Organisationen311 betonen die intensive Auseinandersetzung der RK NL und deren FG OFA mit den Standortvorschlägen für die OFA. Im Ergebnis würden die Standorte NL-2 und NL-6 als am wenigsten ungeeignet bezeichnet. Die Vollversammlung der RK NL habe entschieden, zwischen diesen keine Einengung vorzunehmen und beide für die weiteren Untersuchungen beizubehalten. Gemäss AVES und EFNWCH ist die Einengung der Region zu überlassen. Die Notwendigkeit für Optimierungen und weitere Abklärungen sieht Pro Ehrendingen für beide Standortareale als gegeben an. Insbesondere die unterirdische Anlage ausserhalb des Au sowie eine Reduktion in Grösse und Funktion der OFA sei zu prüfen; Etwa durch den Wegfall der BEVA am OFA-Standort oder durch eine optimierte Konditionierung der Abfälle.
Der Kanton ZH fordert einen Verzicht auf den Standort NL-6 und beim Standort NL-2 eine zwingende Optimierung bzgl. Lage, Anordnung der OFA und Schutz vor Naturgefahren. Die KPgT bezieht sich auf die Kantone SH und ZH und lehnt die Festlegung beider OFA-Standorte ab.
Der Landkreis Waldshut begrüsst ausdrücklich, dass die RK NL die Einengung der Standorte für die OFA solange zurückgestellt habe, bis die grundlegende Geeignetheit des Standortgebietes NL anhand von 3D-Seismik und Tiefenbohrungen geprüft sei und die Grundwasserverhältnisse in NL-2 und NL-6 hinreichend geklärt seien. Die FDP Bezirk Dielsdorf und das Forum VERA NL bedauern hingegen diese Nichteinengung, weil dies unnötige Abklärungen nach sich ziehe und somit in unnötiger Weise personelle und finanzielle Ressourcen binde bzw. verzögernd wirke. Ein zeitnaher Entscheid des BFE zu einem Standort zu Beginn der Etappe 3 sei wünschenswert. Favorisiert werde dabei der Vorschlag der FG OFA sowie der LG für den Standort Weiach, welcher bestens erschlossen sei. Die FDP Bezirk Dielsdorf kann die Vorbehalte Hohentengens bzgl. Sichtbarkeit und Einbussen im Tourismus angesichts der aktuell am Standort NL-2 bestehenden Kiesgrube nicht nachvollziehen. Die genaue Lage des Standorts müsse im Verlauf der weiteren Abklärungen noch definiert werden. Eine Einzelperson favorisiert für NL das Standortareal NL-2. Eine andere Einzelperson betont, dass beim Standort NL-2 auch Hohentengen eingebunden werden müsse.
ZNO: Der Kanton TG wünscht bei allen weiteren Planungsschritten einen frühzeitigen Einbezug, damit die kantonalen Interessen rechtzeitig einfliessen können. Bei der Festlegung der Grundsätze zur Platzierung der NZA seien die Kantone miteinbezogen worden. Dies sei hilfreich, um Diskussionen und Verzögerungen, wie bei der Festlegung der Standorte der OFA, zu vermeiden. Die Grünen Winterthur
311 Eglisau, Ehrendingen, Fisibach, Freienwil, Hochfelden, Höri, Koblenz, Lengnau AG, Leuggern, Mellikon, Niederhasli, Oberweningen, Rümikon, Schneisingen, Stadel; Pro Ehrendingen, PZU, ZurzibietRegio.