Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

der RK belegt werden (vgl. auch Kapitel 3.6.2). In demokratisch ablaufenden Entscheidungs- und Abwägungsprozessen ist es normal, dass verschiedene Interessen eine Rolle spielen.

Alle sechs RK verabschiedeten Stellungnahmen zur Platzierung der OFA in ihrer Standortregion. Darin stellten sie Forderungen und äusserten sich zum «wie» und «wo», falls ein gTL in der Region zu stehen käme.314 Das BFE und die Nagra unterstützten bei Bedarf die RK und kennen somit die Prioritäten der RK in Bezug auf die Platzierung der OFA. Auch Minderheitsmeinungen sowie Forderungen, offene Fragen und Differenzen sind bekannt und dokumentiert. Einzelne Forderungen konnten in Etappe 2 bereits erfüllt werden, andere müssen, wenn möglich, in Etappe 3 bei der weiteren Konkretisierung der gesamten OFI aufgegriffen werden. Im Ergebnisbericht zu Etappe 2 werden in den Objektblättern zu jeder Region unter «Koordinationsbedarf» spezifische Punkte aufgeführt, wie beispielsweise die Zusammenarbeit mit der Zwilag und dem PSI oder die Evaluation von verschiedenen Erschliessungsvarianten.

Obwohl die RK nicht über die Platzierung des OFA-Standortes entscheiden können, übten diese mit den bisherigen Stellungnahmen massgeblichen Einfluss aus. Die von der Nagra vorgeschlagenen OFA-Standortareale für Etappe 2315 beruhten auf diesen Stellungnahmen.

3.7.5 Verpackungsanlagen für die radioaktiven Abfälle (VA)

Radioaktive Abfälle müssen vor der Einlagerung im gTL in tiefenlagerfähige Behälter umverpackt werden. Bisher konzentrierte sich die Diskussion auf die Brennelemente-Verpackungsanlage (BEVA). Es werden jedoch auch Verpackungsanlagen für SMA benötigt. Daher wird in Hinblick auf Etappe 3 zusätzlich ein allgemeiner Begriff der Verpackungsanlage (VA) eingeführt, welcher die Anlagen für alle Abfallkategorien umfasst.

Der Kanton TG, zahlreiche Gemeinden und Organisationen316 begrüssen ausdrücklich, dass der Standort für die BEVA nochmals überprüft werde. B90/Grüne Waldshut schliesst sich dem explizit für ZNO an. Mehrere Gemeinden317, Grüne SH und Grüne Weinland sowie zahlreiche Einzelpersonen fordern die Formulierung im Ergebnisbericht von «kann» auf «muss» zu ändern. Der Kanton TG, die Gemeinde Diessenhofen und die FDP ZH betonen, dass die BEVA als kerntechnische Anlage in den Regionen Ängste wecke und die Akzeptanz für den Standort eines gTL mindere. Die Option einer «standortunabhängigen» OFA ohne BEVA sei technisch und raumplanerisch vertieft zu prüfen (Steckborn, mehrere Organisationen318) und bei technischer Machbarkeit zu bevorzugen, um eine solidarische Aufteilung der Lasten eines Tiefenlagers und eine Verbesserung der raumplanerischen Belastung zu erreichen (zusätzlich zahlreiche Gemeinden und Organisationen319 sowie Einzelpersonen). Andelfingen, Dachsen und die ZPW vermissen diese Untersuchungen in den Ergebnissen der Etappe 2, da dies einen wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung der OFI habe. In ZNO könnten ohne BEVA die Risiken bezüglich

314 BFE (2014), Stellungnahmen der Regionalkonferenzen zu den Standortvorschlägen für die Oberflächenanlage, Faktenblatt.

315 In den Stellungnahmen ist vom «2x2-Vorschlag» die Rede. Dieser meint den Einengungsvorschlag der Entsorgungsplichtigen in Etappe 2 auf mindestens zwei Standortgebiete für SMA- bzw. HAA-Lager (vgl. Konzeptteil SGT Kapitel 5).

316 Beringen, Buchberg, Dörflingen, Hallau, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rüdlingen, Stadt Schaffhausen, Thayngen; FDP Neuhausen, FDP Winterthur, GLP SH, JFS, SP ZH, SP Neuhausen; KPgT, SSV, VPOD SH.

317 Benken ZH, Dachsen, Feuerthalen, Henggart, Marthalen, Thalheim an der Thur, Truttikon.

318 B90/Grüne Waldshut, Grüne Glattfelden-Rafzerfeld; AWBR, Hochrhein Aktiv, Stadtwerke Konstanz, SVGW.

319 Andelfingen, Dachsen, Henggart, Thalheim an der Thur; Grüne SH, Grüne ZH, Grüne Glattfelden-Rafzerfeld, Grüne Weinland, SP SH, SP ZH, SP Beringen, SP Stein am Rhein, SPD Singen; Kernfrauen, KLAR! Schweiz, ZPW.