Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 166Fedlex · Ergebnisbericht
Sachplan geologische Tiefenlager
Nagra wird in Etappe 3 die Aufgabe haben, weitere technische Abklärungen bezüglich einer OFA-externen Platzierung der VA zu tätigen. Inwiefern nur Standorte im Umkreis der Zwilag bei Würenlingen in Frage kämen, um dort vorhandene Synergien zu nutzen, wird sie dabei aufzeigen müssen. Die Arbeits- und Betriebsprozesse in einer zukünftigen BEVA sind vergleichbar mit jenen der Zwilag, welche seit 2000 in Betrieb ist. Durch eine externe Platzierung der BEVA würde allerdings ein zusätzlicher Arbeitsschritt zur Verpackung der Endlagerbehälter in Transportbehälter nötig. Solche Transportbehälter müssten noch konzipiert, geprüft und bewilligt werden. Vgl. dazu auch Kapitel 3.5.9.
Die RK werden in Etappe 3 für die weitere Konkretisierung der OFI Varianten der OFI mit und ohne VA diskutieren und bewerten (vgl. Kapitel 3.7.4). Damit eine gesamtheitliche Betrachtung des Lagerprojekts erfolgen kann, wird eine überregionale Diskussion bezüglich der Platzierung der VA mit allen drei RK und den Standortkantonen unverzichtbar sein.
Weiter müssen für eine ausgewogene Meinungsbildung genügend Informationen über die sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen der verschiedenen Varianten vorliegen sowie rechtliche und technische Fragen geklärt sein. Unterschiedliche Varianten für die Platzierung der VA eröffnen Spielraum, der raumplanerisch genutzt werden kann, z. B. für Optimierungen bezüglich des Landschaftsschutzes oder für Synergien mit bestehenden Anlagen. Nicht zur Diskussion steht dabei die Sicherheit, sie muss an jedem Standort, für alle Betriebsabläufe und zu jeder Zeit gewährleistet sein. Bezüglich der untertägigen Anordnung der VA muss die Nagra im Rahmen der Konkretisierung in Etappe 3 darlegen, ob dies aus technischer und ökologischer Sicht realisierbar und aus ökonomischer sinnvoll ist.
Die Gemeinden einer betroffenen Standortregion sind als Verhandlungspartei an den Abgeltungsverhandlungen mit einer Delegation beteiligt. Diese Beteiligung würde für den Fall einer OFA-externen VA entsprechend ausgeweitet.
3.7.6 Standortregion (Betroffenheit, räumliche Anpassungen, Infrastrukturgemeinden und weitere einzubeziehende Gemeinden / Planungsverbände)
Standortregionen
Gemäss dem Kanton TG, zahlreichen Gemeinden und Organisationen327 sowie Einzelpersonen müsse die Standortregion auch weiterhin ein zusammenhängendes Gebiet bilden. Über deren Ausdehnung bestehen jedoch verschiedene Ansichten. Zahlreiche Gemeinden und Organisationen328 sowie drei Einzelpersonen begrüssen die Festlegung von Infrastrukturgemeinden im geologischen Standortgebiet. Zahlreiche Gemeinden und Organisationen329 sowie drei Einzelpersonen unterstützen die im «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3» vorgeschlagene Zusammensetzung der RK in Etappe 3. Hingegen sollen gemäss den Infrastrukturgemeinden der Standortregionen, weiteren Gemeinden und Organisationen330 sowie einer Einzelperson die Standortregionen mit dem Wegfall des Planungsperimeters nur
327 Benken ZH, Beringen, Buchberg, Diessenhofen, Dörflingen, Feuerthalen, Hallau, Henggart, Marthalen, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rheinau, Rüdlingen, Schlatt TG, Stadt Schaffhausen, Thalheim an der Thur, Thayngen, Truttikon; Grüne AG, GLP SH, FDP Neuhausen, SP Neuhausen; KPgT, SSV, VPOD, ZPW.
328 Beringen, Buchberg, Dörflingen, Hallau, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rüdlingen, Stadt Schaffhausen, Thayngen; FDP Neuhausen, GLP SH, SP Neuhausen; KPgT, SSV, VPOD.
329 Birmenstorf, Böttstein, Bözberg, Bözen, Dachsen, Döttingen, Effingen, Elfingen, Hausen AG, Mönthal, Oeschgen, Remigen, Riniken, Rüfenach, Veltheim, Villigen, Villnachern; FDP ZH, FDP Bezirk Dielsdorf, SVP AG.
330 Hausen AG, Schiznach, Schlatt TG, Windisch; Grüne AG; Brugg Regio.