Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 165Fedlex · Ergebnisbericht
Sachplan geologische Tiefenlager
eine Verbesserung bezüglich der OFA-Fläche und der Möglichkeiten einer unterirdischen Bauweise der OFA. Eine Einzelperson befürchtet, dass wenn die BEVA nicht bei der Zwilag gebaut würde, die Abfälle unverpackt transportiert würden. Eine Einzelperson sieht den Landschaftsschutz und die Sicherheit in der Region Marthalen-Rheinau mit einem Bauwerk der Grösse einer BEVA als nicht gewährleistet. Eine solche Anlage dürfe nicht auf der «grünen Wiese» gebaut werden.
Falls eine Platzierung der BEVA nicht bei der Zwilag gewählt werde, müsse dies gut begründet werden, da dort schon eine solche Anlage bestehe (JFS) und es nicht sinnvoll sei, in der Schweiz innerhalb weniger als 50 km zwei solcher Anlagen zu betreiben (mehrere Gemeinden und Organisationen324, zahlreiche Einzelpersonen). Durch eine Platzierung der BEVA in der Standortregion des HAA-Tiefenlagers sollen unnötige Transporte radioaktiver Abfälle vermieden werden (Kanton AG, zahlreiche Gemeinden325, Brugg Regio, ZurzibietRegio), zudem sei die aktuell in der Zwilag bestehende Anlage nicht für eine Umladung in tiefenlagertaugliche Gebinde ausgelegt und müsste umfangreich umgebaut werden (Kanton AG, Böttstein, Villigen). Die Forderung der Platzierung der BEVA bei der Zwilag wird von Böttstein und Villigen sowie mehreren Einzelpersonen aus der Region um die Zwilag als egoistisch bzw. politisch motiviert empfunden. Die usic begrüsst zwar das Abwägen der Standortoptionen einer BEVA, um auf individuelle Bedürfnisse der Regionen Rücksicht nehmen zu können, jedoch dürfe eine effiziente Einlagerung nicht behindert werden. Die BDP Schweiz und mehrere Einzelpersonen fordern, bei der Platzierung der BEVA das Primat der Sicherheit in den Vordergrund zu stellen bzw. die BEVA an den besten Ort zu stellen und subjektive Abwägungen der Standortregionen nicht gut zu heissen. Eine weitere Einzelperson sieht das Sicherheitsniveau an verschiedenen Orten als erfüllbar. Die Frage sei somit eine logistische.
Falls eine BEVA-Platzierung nicht in der Region des HAA-Tiefenlagers gewählt werde, müsse die Standortregion der BEVA massgeblich an den Abgeltungen / Kompensationen der Entsorgungspflichtigen beteiligt werden (Kanton AG, zahlreiche Gemeinden und Organisationen326).
Eine Einzelperson fordert die Optimierung der Schutzkonzepte und der Emissionen und diesbezüglich eine unterirdische Platzierung der BEVA. Eine weitere Einzelperson erachtet die Mitsprache der Entsorgungspflichtigen bei der Platzierung der BEVA für schlecht, da diese ihre eigenen Interessen vor die allgemeine Sicherheit stellen würden.
Würdigung
Die RK ZNO warf im Rahmen der Diskussion über die Platzierung der OFA die Frage auf, ob die BEVA bei der OFA integriert werden muss oder ob eine externe Platzierung in Betracht gezogen werden könne. Das BFE hat die Nagra in der Folge im Jahr 2012 beauftragt, Vor- und Nachteile des BEVA-Standortes aufzuzeigen.
Im Rahmen der Konkretisierung der OFI sollen auch die Standortfragen der VA für SMA sowie HAA (BEVA) abgeklärt und diskutiert werden. Deshalb wird im Ergebnisbericht zu Etappe 2 festgehalten, dass die Entsorgungspflichtigen in Zusammenarbeit mit den Standortregionen und dem jeweiligen Standortkanton auch die Platzierung der Verpackungsanlagen für die radioaktiven Abfälle ausserhalb der Standortregion prüfen können. Dies unter der Voraussetzung, dass die Sicherheit der gesamten OFI (inklusive VA) standortunabhängig und gemäss den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet ist. Die
324 Benken ZH, Dachsen, Feuerthalen, Henggart, Rheinau, Thalheim an der Thur, Truttikon; Grüne SH, Grüne Weinland.
325 Birmenstorf, Böttstein, Bözberg, Bözen, Döttingen, Effingen, Elfingen, Hausen AG, Koblenz, Lengnau AG, Leuggern, Mönthal, Remigen, Riniken, Rüfenach, Veltheim, Villigen, Villnachern, Windisch.
326 Dachsen, Henggart, Koblenz, Lengnau AG, Leuggern, Marthalen, Thalheim an der Thur, Truttikon; Grüne SH, Grüne Weinland.