Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 168Fedlex · Ergebnisbericht
Sachplan geologische Tiefenlager
schlägt vor, zwei Radien zu ziehen: Jeweils ausgehend vom Tiefenlager und von der OFA. Alle Gemeinden, die sich in einem der Radien befänden, würden als Infrastrukturgemeinden gelten, jene, die im Einzugsgebiet beider Radien lägen, wären zweifach betroffen.
Die Orientierung an Staats- und Gemeindegrenzen für die räumliche Begrenzung der Standortregion wird auch von anderen Stellungnehmenden kritisiert (Steckborn, vier Organisationen336, eine Einzelperson). Der RV HB bewertet ausserdem negativ, dass Gemeinden angrenzend an die Standortregion von Etappe 2 sein müssen. Betroffene Gemeinden würden so aus der Partizipation ausgeschlossen und die Zuweisung sei nicht an der räumlichen Betroffenheit, sondern am Ziel, die Region auf möglichst wenige Gemeinden einzugrenzen, orientiert.
Die Kreisstadt Waldshut-Tiengen und eine Einzelperson begrüssen die Anpassung der Standortregionen in Etappe 3, schlagen aber vor, die Wahl der Infrastrukturgemeinden an der Anzahl in einer Region lebenden Personen zu orientieren. Die Bevölkerungsdichte müsse sich in der Besetzung der RK widerspiegeln.
Eine Einzelperson ist der Meinung, die Standortregionen sollten für Etappe 3 überhaupt nicht angepasst, sondern die aktuellen Perimeter beibehalten werden.
Jura Ost
Der Kanton AG unterstützt die vorgesehene Anpassung der Region JO, die er als Kompromisslösung zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren (Kanton AG, Landkreise, RK, Regionalplanungsverbände) erachtet. Ebenfalls grundsätzlich einverstanden mit der Festlegung der Infrastrukturgemeinden und der Gemeinden der OFA-Standortareale sind Brugg Regio und sieben Gemeinden337. Die Bezeichnung Deutschlands als betroffenes Nachbarland wird von Böttstein, Hausen AG und Villigen jedoch abgelehnt. Gemäss Böttstein und Villigen würden ausserdem zu viele Infrastrukturgemeinden festgelegt, denn insbesondere auf dem Gebiet von randlich zum geologischen Standortgebiet gelegenen Gemeinden (z. B. Kaisten oder Laufenburg), werde voraussichtlich kein Teil des Lagers zu liegen kommen.
Eine Einzelperson kritisiert die Definition der Infrastrukturgemeinden als zu eng. Dies werde vor allem durch die Festlegung von Laufenburg (AG), nicht aber von Laufenburg (D) deutlich. Es müsse transparent bei den Abgeltungen vermerkt werden, dass der Ort Laufenburg (AG) nicht im geologischen Standortgebiet liege, sondern nur der südliche Ausläufer der Gemeinde. Eine andere Einzelperson empfindet die Festlegung der Infrastrukturgemeinden in JO als stur und nur bedingt nachvollziehbar. Die Grünen AG sind gegen eine Verkleinerung des Perimeters, daher lehnen sie die Festlegung der Infrastrukturgemeinden, der Gemeinde des Standortareals für eine OFA und der betroffenen Nachbarkantone und -länder im Gebiet JO ab. Die Gemeinde Döttingen verlangt, als unmittelbare Nachbargemeinde der Zwilag als Infrastrukturgemeinde der Standortregion JO festgelegt zu werden. Die grenznahen Landkreise fordern die Beteiligung von Dogern, Küssaberg und Waldshut-Tiengen in der RK JO.
336 AWBR, Schwarzwaldverein, Stadtwerke Konstanz, SVGW.
337 Freienwil, Hausen AG, Mönthal, Remigen, Riniken, Schinznach, Windisch.