Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Nördlich Lägern

Gemäss einer Einzelperson ist der Radius für die Bezeichnung der Infrastrukturgemeinden in NL zu eng. Es seien nicht nur Gemeinden, auf deren Gebiet Infrastrukturen zu liegen kämen, zu berücksichtigen, sondern auch solche, welche durch solche Infrastrukturen beeinträchtigt würden. Dies sei z. B. bei Hohentengen der Fall. Falls wegen eines OFA-Standortes die Anflugrouten des Flughafens Zürich geändert werden müssten, wären auch die deswegen durch zusätzlichen Fluglärm betroffenen Gemeinden zu berücksichtigen. Auch das BfE, die grenznahen Landkreise, das Bundesland Baden-Württemberg, mehrere Gemeinden, Organisationen338 und Einzelpersonen fordern, Hohentengen als Infrastrukturgemeinde im Gebiet NL anzuerkennen.

Zürich Nordost

Zahlreiche Gemeinden und Organisationen339 sowie Einzelpersonen sind mit der Festlegung der Infrastrukturgemeinden, der Gemeinden des OFA-Standortareals und der betroffenen Nachbarkantone und -länder bei ZNO einverstanden – unter der Voraussetzung, dass sich der Standort der OFA nicht mehr ändert bzw. die weiteren Untersuchungen weiterhin positive Resultate lieferten (JUSO SH). Dörflingen knüpft das Einverständnis an die Bedingung, dass die Bedenkenlosigkeit hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse nach der finalen Klärung gewährleistet wird. Andernfalls müsse es möglich sein, das Objektblatt anzupassen. Die Aufnahme von Rüdlingen und Buchberg (Kanton SH, mehrere Gemeinden und Organisationen340 sowie Einzelpersonen) sowie von Neunforn (Kanton TG) in die Standortregion werden begrüsst.

Andelfingen ist mit der Festlegung der Infrastrukturgemeinden nicht einverstanden. Aufgrund der Grundwassersituation, der Lage der NZA und der verkehrstechnischen Erschliessung sei die Gruppe der Infrastrukturgemeinden zu erweitern und damit auch Andelfingen als Infrastrukturgemeinde festzulegen. Die Stadt Singen fordert, als weitere betroffene Gemeinde anerkannt zu werden und einen Sitz in der RK ZNO. Bei ZNO will auch der Schwarzwald-Baar-Kreis als betroffener Landkreis aufgeführt werden. Laut Hüfingen soll die Stadt Blumberg ebenfalls in die Standortregion ZNO aufgenommen werden. Des Weiteren fordern BfE, Bundesland Baden-Württemberg, grenznahe Landkreise, mehrere Gemeinden und Organisationen341 den Einbezug von Blumberg, Hohentengen, Klettgau, Rielasingen-Worblingen und Singen. Eine Einzelperson verlangt, Jestetten als Infrastrukturgemeinde festzulegen oder aber die Lagergrenze weiter von der Landesgrenze wegzuziehen. Die Grünen SH, Grüne Weinland und mehrere Einzelpersonen schlagen vor, das Standortgebiet ZNO grundsätzlich zu vergrössern und betroffene Gemeinden des Kantons SH sowie Deutschlands einzubeziehen. Dachsen fordert hingegen die Streichung von Dettighofen und Gottmadingen aus der Standortregion ZNO.

338 Büsingen, Gailingen am Hochrhein, Hohentengen, Hüfingen, Küssaberg, Rielasingen-Worblingen, Singen, Stadt Blumberg; ÖDP Waldshut; Hochrhein Aktiv, RV BO, RV SBH.

339 Benken ZH, Beringen, Buchberg, Dachsen, Diessenhofen, Dörflingen, Feuerthalen, Hallau, Henggart, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rheinau, Rüdlingen, Schlatt TG, Stadt Schaffhausen, Thalheim, Thayngen, Truttikon; JUSO SH; KPgT.

340 Beringen, Buchberg, Dörflingen, Hallau, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rüdlingen, Stadt Schaffhausen, Thayngen; GLP SH, FDP Neuhausen, SP Neuhausen; KPgT, SSV, VPOD.

341 Büsingen, Gailingen am Hochrhein, Hohentengen, Hüfingen, Küssaberg, Rielasingen-Worblingen, Stadt Blumberg, Stadt Singen; Hochrhein Aktiv, RV BO, RV SBH.