Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 167Fedlex · Ergebnisbericht

Sachplan geologische Tiefenlager

noch aus Infrastrukturgemeinden und angrenzenden Gemeinden bestehen, die in einer gewissen Beziehung zu den Infrastrukturgemeinden stehen. Dass dies gemäss Ergebnisbericht nicht vorgesehen ist, sei grundsätzlich falsch. Die Infrastrukturgemeinden der Standortregionen sind mit der jetzigen Festlegung einverstanden, lehnen aber einen weiteren Einbezug von Gemeinden, die nicht Infrastrukturgemeinden oder angrenzend an diese sind, ab. Nach Böttstein, Villigen, WRA und zwei Einzelpersonen soll die Standortregion möglichst klein gehalten werden und sich auf die Infrastrukturgemeinden fokussieren. Die heutige Standortregion sei zu weiträumig definiert (Rheinau, drei Einzelpersonen). Zahlreiche Gemeinden und Organisationen331 sowie eine Einzelperson fordern, eine Ausdehnung der Standortregion müsse ausgeschlossen werden und auf Forderungen für zusätzlichen Anspruch von Gemeinden ausserhalb der Standortregion sei nicht einzutreten.

Die Kreisstadt Waldshut-Tiengen, mehrere Organisationen332 und Einzelpersonen sprechen sich hingegen für eine räumlich umfassende Vergrösserung der Beteiligung aus: Die Kantone BL und BS, die Landkreise Bodenseekreis, Lindau, Lörrach, Ravensburg, Sigmaringen, und Tuttlingen sowie das Elsass sollen einbezogen werden. Die grenznahen Landkreise wünschen sich eine grössere, grenzüberschreitende Betrachtungsregion. Die kleinräumige Umsetzung werde den Auswirkungen nicht gerecht. Die Definition der Infrastrukturgemeinden sei zu eng und müsse überarbeitet werden. BfE, Bundesland Baden-Württemberg, grenznahe Landkreise, mehrere Gemeinden und Organisationen333 sowie Einzelpersonen fordern, Jestetten, Lottstetten und Hohentengen aufgrund ihrer Nähe zu den OFA-Arealen als Infrastrukturgemeinden zu bezeichnen oder diesen gleichzustellen. Der BUND B-W beantragt ebenfalls eine Vergrösserung der betroffenen Region und ausserdem die Gründung zweier neuer RK auf deutscher Seite, welche dieselben Rechte und Pflichten wie die bisherigen RK hätten. Die Grünen Winterthur fordern, dass alle vier Hauptregionen, d. h. das Weinland, Winterthur und Umgebung sowie westlicher Thurgau und der Kanton SH gleichberechtigt mitreden und -entscheiden können. BfE, Bundesland Baden-Württemberg, grenznahe Landkreise, mehrere Gemeinden und Organisationen334 fordern in den RK zudem einen grösseren Sitzanteil für Deutschland, weil die deutsche Seite untervertreten sei. Während die Verteilung in den RK von JO und NL als minimaler Kompromiss akzeptiert werden könne, müsse Deutschland in der RK ZNO mehr Sitze zugestanden werden.335 In der RK ZNO sollen zusätzliche Gemeinden vertreten sein können, ohne dabei bisherige deutsche RK-Mitglieder verdrängen zu müssen.

Mehrmals wird die Forderung nach dem Einbezug von Gemeinden in einem konkreten Radius geäussert, da potenzielle Umwelteinflüsse nicht an politischen Grenzen halt machen würden. Erwähnt wird beispielsweise die Emission von «Low Dose Radiation» oder die Windausbreitung von Iod. Grüne SH, Grüne Weinland und zahlreiche Einzelpersonen empfehlen, die Standortregion innerhalb von 15 km ausgehend vom Tiefenlager anzulegen. Einzelpersonen nennen auch 30 oder 50 km. Eine Einzelperson

331 Adlikon, Andelfingen, Benken ZH, Dachsen, Flaach, Flurlingen, Henggart, Humlikon, Kleinandelfingen, Laufen-Uhwiesen, Marthalen, Ossingen, Unterstammheim, Waltalingen; SVP Benken, SVP Bezirk Andelfingen, SVP Buch am Irchel, SVP Dachsen, SVP Henggart, SVP Marthalen, SVP Stammertal, SVP Trüllikon; GPVA, SGV.

332 B90/Grüne Singen, B90/Grüne Waldshut; BUND Gailingen, BUND Reichenau, BUND S-B-H, BUND Südlicher Oberrhein, ECOtrinova, KLAR! (D), Mahnwache Endingen.

333 Dettighofen, Hohentengen, Hüfingen, Jestetten, Küssaberg, Rielasingen-Worblingen, Stadt Blumberg; B90/Grüne Waldshut, RV HB, RV SBH, Schwarzwaldverein Laufenburg.

334 Büsingen, Gailingen am Hochrhein, Hohentengen, Hüfingen, Küssaberg, Rielasingen-Worblingen, Stadt Blumberg, Stadt Singen; Hochrhein Aktiv, RV BO, RV SBH.

335 Mindestens 15 Sitze oder einen Sitzanteil von 14 %; teils wird ein Anteil von 20 bis 25 % gefordert.