Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Standort WLB nicht als Reserveoption im Sachplanverfahren zu behalten und auf die Festlegungen zum WLB ganz zu verzichten.

Gemäss dem Kanton OW seien bei einem Verbleib des WLB im Verfahren weitergehende, negative Auswirkungen zu erwarten: So werde die Entwicklungsmöglichkeit – namentlich des Tourismusortes Engelberg sowie des Raumes Nidwalden – erheblich gehemmt, indem Inverstorinnen und Investoren über die Zukunft der Region verunsichert blieben. Eine vom Kanton NW und der Einwohnergemeinde Engelberg in Auftrag gegebene Wertschöpfungsstudie zum Tourismus zeige die grosse Bedeutung des Tourismus in der regionalen Volkswirtschaft. Andere Studien zeigten den alarmierenden Zusammenhang zwischen einem gTL für radioaktive Abfälle und der Bereitschaft, in dessen Nähe Ferien zu verbringen. Der Kanton OW erachtet die Zurückstellung des Standortes WLB zwar als dem SGT entsprechend, jedoch wäre das korrekte Resultat eine Entlassung daraus. Er fordert dies entsprechend. Zwei Einzelpersonen teilen diese Haltung.

Die Zurückstellung von WLB wird mit dem Argument der Nicht-Eignung von B90/Grüne Waldshut, G20 und zahlreichen Einzelpersonen unterstützt. Die Zurückstellung sei aus sicherheitstechnischen Gründen erfolgt und daher nachvollziehbar (FDP NW). Auch der Kanton SO verweist auf sicherheitstechnische Nachteile von WLB und findet die Zurückstellung richtig. Zudem sei der Entscheid der Stimmbevölkerung des Kantons NW zu respektieren (eine Einzelperson).

Grüne SH, Grüne Weinland und zahlreiche Einzelpersonen bezeichnen das Beibehalten des WLB als Reserveoption als sinnlos, da gebrochener Granit Wasserwegsamkeiten biete. Sie erwarten eine Entlassung aus dem Verfahren. Auch eine Einzelperson erachtet die Festlegungen zum WLB als unnötig, da die Planung in diesem Gebiet komplett zu verwerfen und das Standortgebiet als untauglich zu klassieren sei. Die SVP Neuhausen fordert hingegen, dass trotz erfolgreichem Widerstand der Standortregion um WLB alle Standortgebiete gleichbehandelt werden und somit alle Standorte im Verfahren bleiben müssten. Zusammen mit Freienwil fordert sie, dass alle drei zurückgestellten Standorte weiterhin im Verfahren bleiben.

Würdigung

Der ausreichende Kenntnisstand, um den nächsten Schritt im Auswahlverfahren zu vollziehen, war sowohl bei der Anhörung zum Konzeptteil SGT als auch bei der Anhörung zu Etappe 1 ein Thema.109 Das etappenweise Vorgehen des Sachplanverfahrens hat zum Ziel, den Kenntnisstand schrittweise zu erhöhen. In jeder Etappe muss ein für den jeweils anstehenden Entscheid genügender Kenntnisstand vorhanden sein. Hinsichtlich der Erfüllung der im Sachplan festgelegten sicherheitstechnischen Kriterien ist somit in jeder Etappe und für jeden Standort die Frage zu beantworten, ob die von den Entsorgungspflichtigen vorgelegten Daten für die sicherheitstechnische Beurteilung dieser Etappe genügen. Die für eine Beurteilung notwendigen Daten hängen von den geologischen Verhältnissen, deren örtlicher Komplexität sowie von der Methode, mit der diese Daten erhoben wurden, ab. Entscheidend sind dabei die im Konzeptteil SGT festgelegten Anforderungen an den Kenntnisstand und nicht die Art oder Menge der durchgeführten Untersuchungen. Inhaltlich wird die Empfehlung 2 der KNS in Kapitel 3.4.4 aufgegriffen.

Die Festlegungen erfolgen auf Grund der sicherheitstechnischen Beurteilung der Standortvorschläge. In den Objektblättern ist das «Ergebnis der sicherheitstechnischen Beurteilung des geologischen Standortgebiets» zusammengefasst und das Wesentliche wiedergegeben. Diese Beurteilung beruht auf der ausführlichen Dokumentation der Nagra, der sicherheitstechnischen Begutachtung durch das ENSI

109 BFE 2008 «Sachplan geologische Tiefenlager - Erläuterungsbericht» und BFE 2011 «Sachplan geologische Tiefenlager - Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1».