Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

und weiterer Expertengremien. In diesen Berichten wurden die tektonische Lage und deren Konsequenzen für die Sicherheit eines gTL im Standortgebiet umfassend diskutiert.

Die Einengung der geologischen Standortgebiete im Rahmen der Etappe 2 basierte auf provisorischen Sicherheitsanalysen und einem sicherheitstechnischen Vergleich. Dazu musste zuerst der Kenntnisstand über die geologischen Verhältnisse in den Standortgebieten auf ein entsprechendes Niveau gebracht werden. Die Nagra legte im Bericht NTB 10-01110 die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit ergänzender geologischer Untersuchungen dar. Das ENSI beurteilte diesen Bericht und erhob gestützt darauf 41 Forderungen zur Erhöhung des Kenntnisstandes.111 Die Standortkantone und die KNS verlangten zusätzliche 2D-seismische Untersuchungen, welche die Nagra in den geologischen Standortgebieten JO, JS, NL und SR durchführte. Das ENSI führte dann in den Jahren 2013 und 2014 sogenannte «Zwischenhalt-Fachsitzungen» mit Fachpersonen des Bundes, der Standortkantone und aus Deutschland durch, an denen die Erfüllung der 41 Forderungen und der neu erreichte geologische Kenntnisstand diskutiert wurden. Die AG SiKa/KES, die EGT und die KNS äusserten sich nach der letzten Zwischenhalt-Fachsitzung positiv zum Ablauf und zu den Ergebnissen. Der Kenntnisstand zur Etappe 2 habe sich im Vergleich zu Etappe 1 deutlich verbessert, halten sie in ihren schriftlichen Rückmeldungen fest. Lücken bezüglich des Kenntnisstands für Etappe 2 gemäss ENSI 33/155112 seien keine identifiziert worden. Am 22. August 2014 stellte das ENSI daraufhin in einem Schreiben an das BFE fest, dass der geologische Kenntnisstand ausreiche, damit die Nagra die sicherheitstechnischen Unterlagen für die Etappe 2 des Auswahlverfahrens fertigstellen und ihren Vorschlag für mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp bei den Behörden einreichen könne. Die Nagra habe die 41 Forderungen aus der Stellungnahme ENSI 33/115 vollständig und detailliert behandelt.

Der Grad der Abstimmung raumwirksamer Tätigkeiten aufeinander wird wiedergegeben mit den drei Koordinationsständen «Vororientierung», «Zwischenergebnis» und «Festsetzung». Als «Vororientierungen» werden raumwirksame Tätigkeiten bezeichnet, die sich noch nicht in dem für die Abstimmung erforderlichen Mass umschreiben lassen, aber erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung des Bodens haben können. «Zwischenergebnisse» zeigen raumwirksame Tätigkeiten, die noch nicht aufeinander abgestimmt sind und was vorzukehren ist, damit eine zeitgerechte Abstimmung erreicht werden kann. Erst Festsetzungen zeigen, wie die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abgestimmt sind. Im Konzeptteil SGT wird definiert, welcher Koordinationsstand in welcher Etappe erreicht werden soll.

Die Aufnahme der Standortareale für eine OFA der zurückgestellten Standortgebiete als Vororientierungen ist dem Grad an erreichter Abstimmung angemessen. Die Erwähnung der OFA in den Festlegungen nimmt Bezug auf die in Etappe 2 erfolgte Zusammenarbeit und Mitwirkung nach Artikel 18 und 19 RPV. Dabei haben Gemeinden der Schweiz und des benachbarten Auslandes, Vertretungen von Organisationen und der Bevölkerung im Rahmen von Beratungen der RK Stellungnahmen zur Platzierung der OFA erarbeitet. Diese Stellungnahmen waren eine Grundlage zu den Festlegungen im Ergebnisbericht und sind damit behördenverbindlich.

Der Konzeptteil SGT legt fest, dass die Auswahl von Standorten aufgrund sicherheitstechnischer Kriterien und schrittweise erfolgt. Politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Gründe (z. B. die Akzeptanz, Widerstand oder die Grenznähe) sind hingegen keine Kriterien für die Festlegung von geologischen Standortgebieten. An der Feststellung, dass sich alle sechs in Etappe 1 festgelegten Standortgebiete für ein gTL eignen, hat sich nichts geändert – auch nicht deren vertiefte Untersuchung in

110 NTB 10-01 «Beurteilung der geologischen Unterlagen für die provisorischen Sicherheitsanalysen in SGT Etappe 2 - Klärung der Notwendigkeit ergänzender geologischer Untersuchungen».

111 ENSI 33/115 «Stellungnahme zu NTB 10-01 ‹Beurteilung der geologischen Unterlagen für die provisorischen Sicherheitsanalysen in Etappe 2 SGT›».

112 ENSI 33/155 «Ablauf der Überprüfung des geologischen Kenntnisstands vor Einreichen der sicherheitstechnischen Unterlagen für Etappe 2 SGT».