Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

sprechen sich auch gegen eine Festlegung des OFA-Areals ZNO-6b als Zwischenergebnis aus. Gailingen am Hochrhein und Rheinau wünschen die Berücksichtigung der in der Vernehmlassung aufgeworfenen Anliegen. Mehrere Einzelpersonen erwarten mehr Daten sowie ein Gesamtkonzept mit allen Elementen des gTL, insbesondere mit Berücksichtigung der BEVA. Zwei Einzelpersonen finden, dass ZNO aufgrund der inakzeptablen Belastung der Region durch eine über Jahre andauernde Bautätigkeit für die Erstellung eines gTL nicht weiterverfolgt werden dürfe.

Südraden

Dörflingen und mehrere Organisationen108 finden das Zurückstellen von SR korrekt, da das Gebiet für ein gTL ungeeignet sei. Der Kanton SO betont die unzureichende Sicherheit im Gebiet SR und unterstützt die Zurückstellung ebenfalls. Der Kanton SH, die JUSO SH, die Grünen SH, die SVP Neuhausen und mehrere Einzelpersonen sprechen sich zwar für die Zurückstellung, aber gegen den Verbleib von SR als Vororientierung im Sachplan aus. Es sei vollständig aus dem Verfahren zu entlassen und nicht als Reserveoption festzulegen. Für die Grünen SH und eine Einzelperson würde ein Beibehalten von SR im Sachplan das Ausscheideverfahren ad absurdum führen. Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Siblingen sowie die SP SH, B90/Grüne Waldshut, KPgT und drei Einzelpersonen teilen die Haltung zur Entlassung aus dem Sachplan und begründen dies mit den dokumentierten sicherheitstechnischen Defiziten und klaren Nachteilen. Entsprechend seien auch keine Festlegungen zu den OFA nötig. SR als «sicherheitstechnisch geeignet» zu bezeichnen werde abgelehnt und sei eine zu weitreichende Interpretation der provisorischen Sicherheitsanalyse. Auch die RK SR habe in ihrem Schlussbericht auf die Nichteignung des Gebiets hingewiesen. Jestetten und Siblingen sowie die SVP Neuhausen erwähnen, dass alle Expertengremien des Sachplans die eindeutigen Nachteile des Standortgebietes SR bestätigt hätten. Eine Einzelperson stört sich an der Verwendung des Begriffs «Reserveoption» an einem Standort, welcher gemäss Indikator «Platzangebot» nicht für die Gesamtheit der zu erwartenden Abfälle ausreichend sei. SR müsse daher als untauglich klassiert und ganz verworfen werden. B90/Grüne Waldshut und eine Einzelperson erwähnen die Grenznähe von SR zu Deutschland als Argument gegen eine Weiterverfolgung. Eine andere Einzelperson merkt an, dass diese den Druck aus Deutschland unnötig erhöht hätte.

Wellenberg

Die Kantone NW und OW fügen an, dass gemäss dem Fachbericht zu Etappe 2 der AG SiKa/KES vom August 2017 der Standort WLB wegen seiner ungünstigen Explorierbarkeit bei einer gleichzeitig komplexen, kleinräumig inhomogenen Geologie mit Kalkschuppen und Störzonen, der geringen Fähigkeit zur Selbstabdichtung sowie ungeklärten Fragen zur Erosion und Neotektonik zurückgestellt und aufgrund markanter sicherheitstechnischer Schwächen sogar ganz ausscheiden solle. Für den Kanton NW seien die beim Standort WLB vorliegenden Ungewissheiten eindeutige und grosse Schwächen. Daher sei der von der AG SiKa/KES in Etappe 1 formulierte Grundsatz, wonach Standorte nicht wegen massgebender Ungewissheiten ausscheiden dürfen, hier nicht von Belang. Die Einwände würden durch die Gutachten von Prof. Mosar vom Oktober 2010 und Prof. em. Jentzsch vom Februar 2014 gestützt und bestärkten den Regierungsrat in seinen massiven Bedenken. Im Verlaufe des Verfahrens seien die seitens NW mehrfach eingebrachten Vorbehalte nicht entkräftet worden. Die ausgewiesenen eindeutigen Nachteile zeigten sich offenkundig in den im Rahmen der Etappen 1 und 2 durch die Prüfbehörden bzw. Experten(gruppen) vorgelegten Stellungnahmen. Zudem seien die vorhandenen Ungewissheiten zum Standortgebiet WLB in sicherheitstechnisch wichtigen Merkmalen nicht durch weitere Untersuchungen belastbar zu reduzieren. Der Kanton NW beantragt, wie schon am Schluss der Etappe 1, den

108 B90/Grüne Waldshut, FDP SH, FDP Stadt Schaffhausen, GLP Schweiz.