Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Bezüglich den als Vororientierung festzusetzenden Reserveoptionen für SMA-Lager kritisiert die usic das Vorgehen: Das nicht Weiterverfolgen der Untersuchungen an diesen Standorten sei zwar richtig, jedoch könne durch deren Weiterverbleib im Verfahren in Etappe 3 keine eindeutige und glaubwürdige Standortwahl für die SMA erfolgen, weil dadurch eine nachträgliche Politisierung des Standortentscheids drohe. Der Kanton AG erachtet die Nutzung von Reservegebieten als unrealistisch. Eine Entlassung aus dem Verfahren – insbesondere von JS – sei deshalb vorstellbar.

Eine Einzelperson merkt an, die Festlegungen bezögen sich nur auf den Lagerbereich und auf die OFA

– eine Bewertung der Zugangsbauwerke zum Lagerbereich sei nicht erfolgt.

Die Kantone GE und SH, zahlreiche Gemeinden und Organisationen98 sowie Einzelpersonen erachten die Festlegung von Standortgebieten und OFA als Zwischenergebnis als verfrüht. Die Datenbasis zur sicherheitstechnischen Eignung und Referenzauslegung sei unvollständig. Es gebe noch zu viele offene Fragen, um einen Standort als «sicherheitstechnisch geeignet» zu bezeichnen (z. B. zu Lagerperimeter, Grundwasserschutz, Rückholbarkeit). Mit der Rückstellung von Standorten solle ebenfalls zugewartet werden. Für Rheinau und Henggart, Grüne SH, Grüne Weinland, IG ARI sowie zahlreiche Einzelpersonen beruht die Einengung der Standortgebiete durch die Nagra auf nicht nachvollziehbaren Annahmen: Die starke Einengung resultiere aus unrealistischen Zahlen für die Berechnung der Abfallmengen. Zudem sei die Tiefenlage aus nicht zwingenden bautechnischen Überlegungen um 200 m angehoben worden. Aus diesen Gründen seien einige Regionen fälschlicherweise aus dem Verfahren ausgeschlossen worden. Eine Einzelperson ist der Ansicht, die Grundlage für die Festlegungen sei unzureichend, da bislang keine umfassenden Tiefenbohrungen und untertägige Erkundungen stattgefunden hätten. Auch Steckborn, zahlreiche Organisationen99 und Einzelpersonen fordern vor den Festlegungen ebenfalls zusätzliche Untersuchungen. Pro Bözberg empfiehlt, nicht auf Standortentscheide zu drängen, sondern genügend Zeit für Untersuchungen aufzuwenden. Bis zur Realisierung des gTL dauere es noch einige Zeit (zusätzlich G20 und zahlreiche Einzelpersonen).

Zahlreiche Gemeinden, Organisationen100 und Einzelpersonen halten es für falsch, OFA-Standortareale festzulegen, bevor vollständige Daten zur Lage des gTL vorlägen und alle sicherheitstechnischen und sonstigen Untersuchungen durchgeführt seien. Die Grundsätze zur Gestaltung und Platzierung der OFA seien gemäss einer Einzelperson erst festzulegen, wenn alle offenen Fragen zu den Standorten und zur Lagerung an sich geklärt seien. Die JUSO SH erachtet die Erwähnung der OFA in den Festlegungen und Objektblättern bei zurückgestellten Standortregionen als nicht sinnvoll.

Die Kantone AG und ZH fordern Anpassungen in den Formulierungen im Kapitel 2.4 des Ergebnisberichts: AG fordert, dass es bezüglich des Standorts BEVA keine Änderung der Regeln gibt und sämtliche Diskussionen diesbezüglich unter Einbezug der Kantone und Regionen erfolgen. ZH regt eine Ergänzung an, dass die Platzierung der OFA nicht in strategischen Interessengebieten für die Trinkwasserversorgung oder deren Zuströmen erfolgen dürfe. Zudem seien schutzwürdige Biotope ebenso wie FFF und Wald zu schonen. Im Falle einer Beeinträchtigung seien entsprechende Kompensations- und Ersatzmassnahmen aufzuzeigen.

98 Benken ZH, Beringen, Buchberg, Diessenhofen, Dörflingen, Feuerthalen, Gailingen am Hochrhein, Hallau, Henggart, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rheinau, Rüdlingen, Schlatt TG, Siblingen, Stadt Schaffhausen, Thalheim an der Thur, Thayngen, Truttikon; B90/Grüne Waldshut, FDP Neuhausen, GLP SH, Grüne AG, Grüne SH, Grüne ZH, Grüne Glattfelden, Grüne Weinland, Grüne Winterthur, JUSO SH, SP Schweiz, SP SH, SP ZH, SP Beringen, SP Neuhausen, SP Stein am Rhein, SPD Singen; IG ARI, Kernfrauen, KLAR! Schweiz, KPgT, Pro Natura, SES, SSV, VPOD SH, WWF Schweiz.

99 B90/Grüne Waldshut; AWBR, BUND B-W, BUND Gailingen, BUND Reichenau, BUND S-B-H, BUND Südlicher Oberrhein, ECOtrinova, IG ARI, Mahnwache Endingen, Pro Natura, Stadtwerke Konstanz, SVGW

100 Beringen, Buchberg, Dörflingen, Hallau, Hohentengen, Lauchringen, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rüdlingen, Stadt Schaffhausen, Thayngen; B90/Grüne Waldshut, GLP SH, FDP Neuhausen, SP Schweiz, SP Neuhausen; KPgT, Pro Natura, SES, SSV, VPOD SH, WWF Schweiz.