Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Schinznach) müsse durch die Projektantin ein Nachweis erbracht werden, dass diese nicht gestört würden.
Die Infrastrukturgemeinden der Standortregionen, mehrere weitere Gemeinden116, Grüne SH, Grüne Weinland und zahlreiche Einzelpersonen fordern, dass die durch den Schutz der Standortgebiete zusätzlich erforderlichen Bewilligungen (z. B. für Erdwärmesonden) für die Gesuchsteller/in keine zusätzlichen Gebühren nach sich ziehen dürfen. Remigen fordert zudem die bestmögliche Unterstützung der Gesuchsteller/in im Gesuchsverfahren und bei einem negativen Entscheid eines Gesuches die finanzielle Entschädigung der Aufwände (Planungskosten, erhöhte Betriebskosten anderer Heizsysteme etc.). Mehrere Gemeinden und Organisationen117 sowie zahlreiche Einzelpersonen fordern bei Beeinträchtigungen bestehender Anlagen oder Einschränkungen der Nutzung eine angemessene Entschädigung der Betreiber/in bzw. Grundeigentümer/in – etwa aus den Mitteln des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds. Eine Einzelperson sieht in diesen Gebühren einen Widerspruch zur Energiestrategie 2050 des Bundes.
Schutz des Zugangsperimeters in JO
Die GLP Schweiz und mehrere Einzelpersonen anerkennen die Notwendigkeit der Einrichtung eines Zugangsperimeters, solange eine OFA ausserhalb des Standortgebietes geplant werde, respektive halten die dazu notwendigen Einschränkungen für angemessen. Der Kanton AG fordert zum auszuarbeitenden Schutzperimeter und den entsprechenden Bestimmungen dazu eine Absprache zu Beginn von Etappe 3. Zahlreiche Gemeinden, zwei Organisationen118 und mehrere Einzelpersonen unterstützen diese Forderung und ergänzen sie um die Frage der neu strenger ausgelegten Tiefe, ab welcher der Schutz gelte. Die neuen Schutzbestimmungen dürften nicht zu Einschränkungen für bestehende und geplante Nutzungen führen. Der Kanton AG ergänzt, dass die Einschränkungen zudem die Entwicklung der Region nicht beeinträchtigen dürften. Villigen und eine Einzelperson beziehen diese Forderungen explizit auf den Steinbruch Gabenchopf. Villigen behält sich eine Ablehnung der Einschränkungen vor. Eine Einzelperson befürchtet indirekt den Rückgang von Abbauentschädigungen für die Gemeinde. Die Betreiberin des Steinbruchs – die Holcim (Schweiz) AG – unterstreicht zusammen mit Cemsuisse die Bedeutung des Steinbruchs für das Zementwerk Siggenthal. Die in Erwägung gezogene zwingende Prüfung aller Abbau bzw. Bohr- und Sprengarbeiten von nur 20 Metern unter Terrain seien nicht akzeptabel. Allfällige Schutzmassnahmen des Zugangsperimeters dürften den derzeitigen und den langfristig geplanten Abbau in keiner Weise tangieren oder gefährden. Andernfalls sei der Standort JO nicht mehr weiter zu verfolgen. Eine Einzelperson befürwortet zwar den Schutz des Zugangsperimeters, erachtet jedoch die Definition der Einschränkungen als zu wenig klar – insbesondere, ob sich die 20-Meter-Grenze auch auf Bohrungen beziehe oder bzgl. dem Abbau in einem Steinbruch, wo sich die Terrainobergrenze als Bezug ständig verschiebe.
Mettauertal betont, dass die betroffenen Gemeinden und Verfahrensbeteiligten einzubeziehen seien. Der Kanton AG stellt fest, dass die bereits zu Etappe 1 geforderte Güterabwägung beim Schutz des gTL durch den Bund auch für die Prüfung allfälliger Projekte im neuen Schutzperimeter für die Zugangsbauwerke Gültigkeit behalte.
116 Birmenstorf, Böttstein, Bözen, Döttingen, Effingen, Elfingen, Veltheim.
117 Lengnau AG, Remigen; SP AG, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Brugg; IG BoB, KAIB, LoTi.
118 Birmenstorf, Böttstein, Bözberg, Bözen, Döttingen, Effingen, Elfingen, Hausen AG, Koblenz, Lengnau AG, Leuggern, Mönthal, Remigen, Riniken, Rüfenach, Schneisingen, Veltheim, Villigen, Villnachern, Windisch; Brugg Regio, Zurzibiet- Regio.