Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Würdigung
Das Monitoringkonzept wurde in einem breit abgestützten Prozess zusammen mit den RK (insbesondere in den FG SÖW) und der AG Raumplanung erarbeitet. Es wird von vielen Stellungnehmenden unterstützt. Derzeit wird im Rahmen eines Pilotprojekts ein erster Monitoringbericht erarbeitet, zu welchem sich die Kantone und Regionen im Hinblick auf die anschliessend vorgesehene regelmässige Durchführung äussern werden können.
Die Kosten des Sachplanverfahrens und damit auch der Arbeiten im Bereich Monitoring und VU werden von der Nagra derzeit im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung mit dem BFE gedeckt. Die Finanzierung des Monitorings und allfälliger VU nach Abschluss des Sachplanverfahrens wird in Etappe 3 geklärt werden müssen – zusammen mit der Frage, wie die Interessen der Standortregion in die weiteren Projektierungsphasen einfliessen sollen und jener nach der Verwendung der Abgeltungen (vgl. auch Kapitel 3.3.3, 3.3.7 und 3.7.10).
3.4.9 Vertiefte Untersuchungen (VU)
Der Kanton AG unterstützt die Absicht des Bundes, die möglichen wirtschaftlichen, ökologischen oder gesellschaftlichen Auswirkungen eines gTL abzuschätzen. Die Anliegen der Regionen müssten ernst genommen werden, gleichzeitig dürften die VU aber nicht das Primat der Sicherheit im Standortauswahlverfahren untergraben. Der Kanton SH wünscht sich die Durchführung der bereits geplanten VU gemäss Empfehlung 10 des AdK noch einmal zu überdenken. Zeitpunkt und Fragestellung der Studien müssten an die Entwicklungen im Sachplanverfahren (z. B. Resultate von Monitoring oder GES) angepasst werden und es müsse Flexibilität bezüglich Themen und zeitlichem Ablauf gewährleistet sein.
Zahlreiche Gemeinden, Organisationen143 und Einzelpersonen halten fest, dass die VU wichtige Grundlagen und vertiefende Informationen für das Monitoring und für Massnahmen zur gewünschten Entwicklung der Standortregion liefern und damit einige Lücken der SÖW schliessen sollen. Die im Konzept VU vorgesehenen Fragestellungen würden begrüsst. Sie verlangen aber die Möglichkeit, bei Bedarf jederzeit im und nach dem Sachplanverfahren weitere VU zu beantragen. Für diesen Vorgang sei gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren ein verbindlicher Prozess festzulegen.
Die SVP AG, AVES und EFNWCH finden es wichtig, die VU und das Monitoring frühzeitig, aber auch mit Rücksicht auf die Regionen, durchzuführen. Gottmadingen und Blumberg sowie mehrere Einzelpersonen verlangen, die Betrachtungsräume für die VU zu vergrössern, weil sie grossräumige negative Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft befürchten.
Der RV HB unterstützt die Forderung des AdK nach einer grösseren Flexibilität des BFE zur Nachsteuerung bei sich abzeichnenden Defiziten und einer weitergehenden Reaktion und Integration der Erkenntnisse aus der GES bei der Konzeption des Monitorings sowie der VU in Etappe 3.
Mehrere Gemeinden144, der Schwarzwaldverein Laufenburg sowie zahlreiche Einzelpersonen befürchten einen negativen Einfluss auf die Umwelt und das Image der Region und eine Gefährdung der Tourismuswirtschaft. Sie befürchten auch Probleme bei der Anwerbung von Fachkräften.
KKG und swissnuclear fordern, für die einzelnen Untersuchungen und Berichte Kosten-Nutzen-Abwägungen vorzunehmen und zu prüfen, ob sie nötig sind bzw. einen Mehrwert für die Region generierten.
143 Benken ZH, Beringen, Buchberg, Dachsen, Diessenhofen, Dörflingen, Feuerthalen, Hallau, Henggart, Marthalen, Neuhausen am Rheinfall, Rheinau, Rüdlingen, Schaffhausen, Schlatt TG, Siblingen, Thalheim an der Thur, Thayngen, Truttikon; B90/Grüne Waldshut, FDP Neuhausen, GLP SH, Grüne AG, Grüne SH, Grüne Weinland, SP Neuhausen; KPgT, SSV, VPOD SH, ZPW.
144 Albbruck, Dogern, Küssaberg, Murg (D), Stadt Laufenburg (Baden).