Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

die Kosten für eine allfällige schadensbedingte Rückholung der Abfälle aus allgemeinen Mitteln bestreiten. Vgl. auch Kapitel 3.3.5 zu Haftungsfragen.

3.5.5 Bautechnik, Lagerauslegung und Zugangsbauwerke

Die Kantone BL, TG und ZH sowie die Gemeinde Diessenhofen vermissen bei der Planung der Nagra klare stufengerechte Vorstellungen über die Bautechnik sowie zur Rückholbarkeit der Abfälle, sogenannte Referenzprojekte. Diese seien für die qualitative Bewertung und somit als eine Grundlage für den Standortentscheid notwendig. Für den Kanton AG dient ein klar ausgearbeitetes bautechnisches Referenzprojekt nicht nur als Grundlage für die bauliche Machbarkeit in geforderter Tiefe untertags und somit zum Standortentscheid, sondern auch als Grundlage für weitere sicherheitstechnische Betrachtungen. Mehrere Kantone158 erwarten, dass in Etappe 3 standortspezifische Lagerkonzepte (mit Alternativen, einschliesslich der Rückholbarkeit und mit Stärke-/Schwächeprofilen) als Basis für die jeweiligen bautechnischen Referenzprojekte mit konkreter Lagerauslegung entwickelt werden. In Anlehnung an die Empfehlung 6 des AdK gilt dies insbesondere für HAA-Lagertiefen von 700 m und 900 m.

Der Kanton TG und eine Einzelperson unterstützen die Forderung des AdK, die wissenschaftlich-technische Begutachtung der Arbeiten in den Bereichen Geomechanik/Bautechnik durch das ENSI müsse verbessert werden.

Zwei Einzelpersonen kritisieren, dass die Nagra immer noch mit den ab 1978 für kristallines Gestein vorgesehenen Kavernengrössen plane. Diese und die dazu gehörenden grossen Abfallgebinde seien im Opalinuston nicht angebracht. Kleinere Lagerkavernen und mit kleineren und leichteren Abfallbehältern würden die Standfestigkeit der Anlagen verbessern, kleinere technische Einbauten erlauben und die eventuelle Rückholung erleichtern. Auch die Konzeption von 100 bis 1000 m langen Lagerstollen sei schon allein aus dem Blickwinkel der Rückholbarkeit eine Fehlkonzeption, und ihre Machbarkeit müsse überhaupt erst nachgewiesen werden. Die Empfehlung der KNS von 2011 zur grundsätzlichen Überprüfung der Lagerkonzepte in Etappe 2 sei nicht befolgt worden.

Für die Grünen Schweiz, SP Schweiz, SES und WWF Schweiz ist das Lagerdesign zu unklar, namentlich bezüglich der Art des Zugangs. Vor- und Nachteile von Schacht und Rampe müssten aufgezeigt werden, insbesondere in Bezug auf die hinsichtlich der Langzeitsicherheit entscheidenden Realisierungskonzepte der Versieglung bei Verschluss des Lagers und bzgl. Störfälle. Dieser Ansicht schliessen sich die Grünen Glattfelden-Rafzerfeld und zwei Einzelpersonen an. B90/Grüne Waldshut bemängelt, dass der Zugang zum Lager ein wesentliches Sicherheitsrisiko bilde, welches bislang noch wenig betrachtet worden sei. Eine Einzelperson kritisiert, dass die Frage des Zugangsbauwerks («Schacht oder Rampe») von existenzieller Bedeutung sei und eigentlich bereits im Entsorgungsnachweis hätte geklärt werden müssen. Der BUND Mittlerer Oberrhein und zahlreiche Einzelpersonen verstehen nicht, weshalb das Tiefenlager mit einer Rampe erschlossen werden soll. Ein Schacht sei ein viel kleinerer Eingriff in die Geologie und deshalb hinsichtlich der Langzeitsicherheit die beste Lösung. Dachsen, Rheinau und die ZPW kritisieren die ungenügende Berücksichtigung der Forderung der RK ZNO nach Klärung von Lage und Art des Zuganges nach unter Tage. LoTi, Pro Ehrendingen und zwei Einzelpersonen bemängeln, das Projekt der Nagra bleibe bei der Frage der Erschliessung durch Stollen oder Schächte weit hinter den Erwartungen zurück. Die nötige Schwachstellenanalyse von Rampen und Schächten seien vom ENSI bisher – wenn überhaupt – nicht im gewünschten Ausmass verlangt worden. Ein wichtiger Aspekt der Lagererschliessung betreffe die Frage der Fluchtwege bei Unfällen im Lager: Der von Nagra und ENSI angeführte Vorteil von Rampen als Fluchtweg sei aber nicht stichhaltig begründet.

158 AG, SH, TG, ZH.