Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
NL: Für den Kanton AG ist das Verbleiben von NL im Auswahlverfahren eine Konsequenz davon, dass kein Standort wegen konzeptionellen Überlegungen ausscheiden dürfe, ohne dass bestehende Ungewissheiten auf ein gewisses Mass reduziert wurden. Konsequenterweise müssten nun die aufgezeigten Unsicherheiten gezielt angegangen werden: Die felsmechanische Datenbasis und die bis dato unklare Projektierung des Bauwerks sei frühzeitig in Etappe 3 zu klären und die bisherigen schematischen bautechnischen Referenzprojekte müssten standortspezifisch erstellt oder angepasst werden. Mehrere Einzelpersonen anerkennen, dass zuerst die Auswertungen der 3D-Seismik und der Tiefenbohrungen vorliegen müssten, bevor der Rückstellungsvorschlag der Nagra gestützt werden kann.
Die Grünen AG, die Grünen Glattfelden-Rafzerfeld und mehrere Einzelpersonen beurteilen die bautechnischen Voraussetzungen des Standortes NL als ungünstig. Das Forum VERA NL teilt die Bedenken der Nagra, dass eine Tiefenlage von 900 Metern zu einer empfindlichen Störung des Wirtgesteins führe und damit die Langzeitsicherheit beeinträchtigen könne.
Zahlreiche Gemeinden, Organisationen159 und Einzelpersonen vorwiegend aus der Standortregion ZNO teilen die Sicht des ENSI, wonach es keine zwingenden bautechnischen Gründe gebe, die eine Einschränkung der Tiefenlage in Etappe 2 stützen. Damit sei der von der Nagra identifizierte eindeutige Nachteil für NL nicht haltbar. Das Standortgebiet NL sei in Etappe 3 weiter zu untersuchen und auf einen mit JO und ZNO vergleichbaren Wissenstand zu bringen. Steckborn, AWBR, Stadtwerke Konstanz und SVGW ergänzen, dass sich die Auswirkungen des Baus eines Tiefenlagers in mehr als 600 bis 700 m Tiefe anhand der vorliegenden Daten nicht beurteilen liessen.
Würdigung
Zugangsbauwerke: Die Lagerauslegung muss mit fortschreitender Konkretisierung der Projekte für die gTL im Rahmen des Sachplanverfahrens und des weiteren Bewilligungsverfahrens gemäss KEG stufengerecht verfeinert und an die lokalen Bedingungen angepasst werden. Die abschliessende Auslegung eines Lagers (einschliesslich der detaillierten Anordnung der untertägigen Lagerkammern und der detaillierten Ausgestaltung der technischen Barrieren) ist auf die Befunde der vorgesehenen erdwissenschaftlichen untertägigen Untersuchungen, die Resultate aus dem künftigen Forschungs- und Entwicklungsplan und die Erfahrungen aus ausländischen Programmen abzustimmen. Bis Baubeginn sind auf dem Gebiet der Technik allgemein (Robotik, Steuerungen etc.) noch signifikante Entwicklungen zu erwarten, die in die definitive Auslegung des Lagers und in die dort eingesetzten Technologien (z. B. Einlagerungstechnik) einfliessen können.
Die Art und die Trassierung der Zugangsbauwerke zur Lagerebene waren für den Zweck der Etappe 2 noch nicht detailliert auszuführen. Auch im Rahmen der Lagerprojektierung in Etappe 3 im Hinblick auf die Standortwahl und die Rahmenbewilligung müssen sie noch nicht definitiv festgelegt werden.
Die von der Nagra in Etappe 2 durchgeführte bautechnische Risikoanalyse zeigt, dass die Risikoprofile der Zugangskonfigurationen für die Phasen Bau und Betrieb nach Umsetzung von Massnahmen zur Beherrschung der bautechnischen Risiken keine signifikanten Unterschiede weder zwischen den Standortgebieten noch zwischen unterschiedlichen Zugangskonfigurationen (Schacht/Rampe oder nur
159 Benken ZH, Dachsen, Diessenhofen, Feuerthalen, Henggart, Marthalen, Rheinau, Schlatt TG, Thalheim an der Thur, Truttikon; Grüne SH, Grüne ZH, Grüne Weinland, SP SH, SP ZH, SP Beringen, SP Stein am Rhein, SPD Singen; Kernfrauen, KLAR! Schweiz.