Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
NWA Schweiz, NWA AG sowie drei Einzelpersonen weisen darauf hin, das Standortgebiet JO liege in der Vorfaltenzone des Faltenjuras. Die Langzeitsicherheit könne deshalb durch Störungszonen gefährdet sein. Ausserdem bestehe eine Gefährdung durch wasserführende Schichten unterhalb und oberhalb des Opalinustons. Beim Bau des Bözbergtunnels sei man auf die Bausubstanz aggressiv wirkende Tiefengrundwässer gestossen (mehrere Organisationen165 und zahlreiche Einzelpersonen) und der verkarstete Hauptrogenstein sei nur durch den dünnen Passwang-Mergel vom Opalinuston getrennt. Dazu komme, dass der Opalinuston im Standortgebiet mit 400 bis 500 m zu wenig tief unter der Erdoberfläche liege – wünschenswert seien 600 bis 900 m. Zwei Einzelpersonen befürchten für ZNO, dass die vulkanische Aktivität im Hegau wieder aufleben könnte.
Würdigung
Ein gTL garantiert nicht den absoluten Einschluss der radioaktiven Stoffe über lange Zeiträume, wie
z. B. über den Nachweiszeitraum von einer Million Jahre. Durch die Wahl eines geeigneten Wirtgesteins, Standorts und geeigneter technischer Barrieren kann deren Ausbreitung jedoch auf ein Mass gesenkt werden, welches weit unterhalb der Belastung durch natürlich vorkommende radioaktive Strahlung liegt.
Die generelle Machbarkeit eines gTL unter Berücksichtigung der in der Schweiz geforderten Sicherheitsstandards wurde bereits früher in den Entsorgungsnachweisen gezeigt und vom Bundesrat akzeptiert.
Mit den Bewilligungsgesuchen (Rahmen-, Bau- und Betriebsbewilligungsgesuch), dem Gesuch zum Verschluss des gTL und dem Gesuch um Feststellung des ordnungsgemässen Verschlusses sind entsprechende Sicherheitsnachweise vorzulegen. Der erforderliche Detaillierungsgrad des Sicherheitsnachweises hängt von der Stufe des Bewilligungsverfahrens ab. Die Sicherheitsnachweise sind periodisch gemäss aktuellem Zustand der Anlage und dem Stand von Wissenschaft und Technik zu ergänzen. Für Zeiträume über den geforderten Nachweiszeitraum, d. h. über eine Million Jahre hinaus, müssen Sicherheitsbetrachtungen zu den möglichen regionalen radiologischen Auswirkungen eines gTL angestellt werden. Dazu gehören Szenarien, in denen der Tiefenlagerbereich aufgrund geologischer Vorgänge zunehmend Einflüssen der Erdoberfläche ausgesetzt wird.
Für die Auswahl der Lagerstandorte in Etappe 3 gewährleisten die 13 sicherheitstechnischen Kriterien des Konzeptteils SGT eine umfassende Betrachtung. Die in Etappe 3 verbleibenden Standortgebiete liegen in Gebieten geringer Erdbebentätigkeit. Weitere sicherheitsrelevante geologische Aktivitäten (z. B. Neotektonik, Vulkanismus, glaziale Tiefenerosion) wurden bereits in Etappe 2 beurteilt. Sie haben nur wenig Einfluss auf die Lagerarchitektur.
Zu den Barrieren gehören technische Barrieren wie die Endlagerbehälter oder die Verfüllung und Versiegelung der Lagerbauwerke sowie die natürliche Barriere des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches. Den Endlagerbehältern kommt die Aufgabe der vollständigen Rückhaltung der radioaktiven Stoffe für die erste Zeit nach der Einlagerung zu. Das ENSI schreibt für die Behälter eine mechanische Beständigkeit bis zum Ende der Beobachtungsphase vor. Die Vorgabe orientiert sich an der Möglichkeit zur erleichterten Rückholung der Abfallgebinde während dieser Phase. Für die HAA-Behälter wird der vollständige Einschluss der Radionuklide während tausend Jahren ab dem Zeitpunkt der Einlagerung vorgeschrieben. Diese Einschlussdauer leitet sich aus dem Abklingen der Radiotoxizität und der Wärmeleistung ab. Während der Dauer des vollständigen Einschlusses werden sich Vorgänge wie die Aufsättigung der Verfüllung der Lagerstollen und der Druck- und Temperaturverlauf im Nahbereich der eingelagerten Abfälle den Gleichgewichtsbedingungen annähern. Dadurch werden die durch die Einlagerung entstandenen Beeinträchtigungen des geologischen Umfeldes kleiner. Für längere Zeiträume
165 SP AG, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Brugg; IG BoB, KAIB.