Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

vor radioaktiver Belastung. Ein gTL kann nur bewilligt werden, wenn nachgewiesen ist, dass die Schutzkriterien eingehalten werden, und dass damit vom Lager keine oder nur vernachlässigbare nukleare Umweltauswirkungen ausgehen. Risiken aus der geologischen Tiefenlagerung in der Schweiz dürfen im Ausland nicht grösser sein als sie in der Schweiz zulässig sind. Die erforderlichen Sicherheitsnachweise müssen von den Entsorgungspflichtigen erst in späteren Projektphasen erbracht werden. Daher liegen noch keine detaillierten Sicherheitskonzepte vor. Aufgrund der vorläufigen, aber stufengerechten Kenntnisse gibt es keinen Hinweis darauf, dass die Schutzziele nicht eingehalten werden können. Studien zum Krebsrisiko in der Umgebung von KKW wurden durchgeführt, hierzu sei auf Kapitel 3.5.8 verwiesen.

Anforderungen an die Langzeitsicherheit: Risiken, die in der Zukunft aus der geologischen Tiefenlagerung in der Schweiz entstehen, dürfen nicht grösser sein als sie heute zulässig sind. Für die Langzeitsicherheit eines gTL ist der einschlusswirksame Gebirgsbereich als Barriere gegen die Ausbreitung der Radionuklide zentral und steht damit im Fokus der zu vertiefenden hydrogeologischen Untersuchungen. In den Grundwasserleitern sind Kenntnisse über die Druckverhältnisse, präferenziellen Fliesswege und die Verweilzeiten der Tiefenwässer sowie über die Exfiltrationszonen für das Verständnis des hydrogeologischen Gesamtsystems entsprechend wichtig.

Störfälle während der Betriebsphase: Störfälle können in einer OFA, aber auch im gTL, aufgrund äusserer und innerer Einwirkungen wie beispielsweise Brand, Erdbeben und Hochwasser auftreten (zum Thema Flugzeugabsturz siehe Kapitel 3.5.9). Dementsprechend werden in Planung, Bau und Betrieb eines gTL umfassende Massnahmen ergriffen. Für alle Kernanlagen gelten die Anforderungen an die nukleare Sicherheit und Anforderungen an den Schutz gegen Störfälle. Jede Kernanlage muss so ausgelegt sein, dass für alle Arten von Störfällen167 die gesetzlichen Dosisgrenzwerte eingehalten werden. Mit dem RBG muss der Gesuchsteller Unterlagen einreichen, aus denen u. a. die Definition der auslegungsbestimmenden Störfälle und Betriebszustände hervorgehen.

Monitoring der Strahlendosis im Umfeld von Kernanlagen: Ein Monitoringsystem für die Erfassung von Strahlung ausserhalb der Kernanlagen besteht zum Beispiel in der Form des MADUK-Systems (Messnetz zur automatischen Dosisleistungsüberwachung in der Umgebung der KKW) des ENSI- und des NADAM-Messnetzes (Netz für automatische Dosisalarmierung und -messung) der Nationalen Alarmzentrale (NAZ). Ausserdem werden anhand der überwachten und kontrollierten Abgaben der Anlagen Jahresdosen für die Bevölkerung in der Umgebung berechnet. Diese Dosen liegen zurzeit weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte und sind im Strahlenschutzjahresbericht des ENSI veröffentlicht. Durch den Betrieb eines gTL wird keine signifikante Änderung erwartet.

3.5.8 Dosisberechnung

Die Landesregierung Vorarlberg und das BMNT erachten den derzeitigen Kenntnisstand für belastbare provisorische Sicherheitsanalysen als nicht ausreichend – insbesondere nicht für die Ermittlung realitätsnaher Dosiswerte, welche mit Dosis-Grenzwerten verglichen werden könnten. Dazu müssten zuerst die standortspezifischen Informationen vertieft werden. In den gegenwärtigen provisorischen Sicherheitsanalysen seien somit noch viele normative Expertenmeinungen, Analogien und konservative Annahmen enthalten, was die daraus abgeleitete absolute Eignungsaussage «sicherheitstechnisch geeignet» als gewagt erscheinen lasse. Der Schwarzwaldverein Laufenburg erachtet es, angesichts der nicht ausgeschlossenen gesundheitlichen Auswirkungen eines Tiefenlagers und der bereits hohen natürli-

167 Gemäss der Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen (SR 732.112.2).