Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Abfallmengen. Der Nachweis der bautechnischen Machbarkeit und eines ausreichend grossen Platzangebotes müsse in Etappe 3 auf jeden Fall standortspezifisch erbracht werden. Eine Einzelperson hält die Annahmen für die Bestimmung des Platzangebots für teilweise fraglich, z. B. den Ausschluss grösserer Tiefenlagen.
Würdigung
Die im Untergrund für ein gTL zur Verfügung stehende Fläche wird durch die Mächtigkeit und Tiefenlage des Wirtgesteins (im Hinblick auf die bautechnische Machbarkeit sowie aufgrund langfristiger Erosionsprozesse) und durch tektonische Elemente (Störungszonen) bestimmt. Für die Beurteilung des untertägigen Platzangebots wird dieses Platzangebot dem standortspezifischen Platzbedarf gegenübergestellt. Das ENSI stützt grundsätzlich das Vorgehen der Nagra zur Abgrenzung der Lagerperimeter und hat die Flächen im Detail nachgerechnet, wobei es zum Teil abweichende Beurteilungen (z B. hinsichtlich Bautechnik, Erosion oder tektonischer Elemente) hat einfliessen lassen.178 Das in Etappe 3 vorgesehene erdwissenschaftliche Untersuchungsprogramm soll auch bezüglich der tektonischen Elemente, der Erosionsprozesse und der geomechanischen Parameter die Datengrundlage weiter verbessern, damit sich das standortgebietsspezifische Platzangebot noch genauer eingrenzen lässt.
Den Platzbedarf hat die Nagra in Etappe 2 wie schon in Etappe 1 anhand eines «umhüllenden Inventars» ermittelt und aufgrund des bestehenden Lagerkonzepts und der geotechnischen und standortspezifischen geologischen Bedingungen bestimmt. Dabei wurden für Etappe 2 nur Abfälle aus bestehenden KKW berücksichtigt. Reserven wurden jedoch eingerechnet, z. B. für die Zunahme der Abfallmengen aufgrund einer Reduktion des Abbrandes, für Anpassungen bei den Behälterbeladungen (Temperaturoptimierung) sowie für grössere Abstände zwischen den einzulagernden Behältern und Zwischensiegeln. Das ENSI erachtet dieses Vorgehen grundsätzlich als sicherheitsgerichtet, es äusserte jedoch teilweise Bedenken bezüglich der wissenschaftlichen Belastbarkeit.179 Das ENSI stützt das Vorgehen, keine standortgebietsspezifische Differenzierung aufgrund des notwendigen Platzbedarfs vorzunehmen, und damit einen konservativen Einengungsprozess. Die Berücksichtigung von Reserven widerspiegelt sich auch in der Bewertungsskala des ENSI für den Indikator «Platzangebots untertags». Mit der Weiterentwicklung standortspezifischer Lagerauslegungen und der Präzisierung der Lagerperimeter unter Berücksichtigung der Resultate der erdwissenschaftlichen Untersuchungen sind die Ungewissheiten und somit entsprechende Bandbreiten in den verbleibenden Standortgebieten weiter zu reduzieren.
Die vom Kanton SH hinsichtlich der Platzoptimierung formulierten Grundsätze für Etappe 3 decken sich mehrheitlich mit den Erwartungen des ENSI an eine integrale Betrachtung des Gesamtsystems. Beim Abwägen der einzelnen Aspekte gegeneinander muss der Sicherheit jedoch stets oberste Priorität eingeräumt werden.180 Folglich ist eine gesamtheitliche Betrachtung von Vor- und Nachteilen für alle Phasen in der Entwicklung eines gTL vorzunehmen. Um die Flexibilität für optimierte Lösungen aufrecht zu halten, sind definitive Entscheide konsequenterweise so spät wie möglich bzw. so früh wie nötig zu fällen. Gemäss Richtlinie ENSI-G03 hat die Nagra bei sämtlichen Bewilligungsschritten und im Entsorgungsprogramm jeweils auch alternative Vorgehensweisen zu diskutieren und aufzuzeigen, aufgrund welcher sicherheitstechnischer Überlegungen sie sich für die bevorzugte Variante entschieden hat und inwiefern diese gegenüber den lokalen geologischen Gegebenheiten als sicherheitstechnisch optimiert betrachtet werden kann.
178 ENSI 33/540, Kapitel 5.1.3.
179 ENSI 33/540, Kapitel 2.4.
180 Bei der Tiefenlage des Lagerbereichs ist beispielsweise der Vorteil der grösseren Tiefe bzgl. Schutz vor Erosion gegenüber dem gleichzeitigen Nachteil steigender bautechnischer Anforderungen unter Betrachtung unterschiedliche Lagerauslegungen abzuwägen.