Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

dass auch nach einem Flugzeugabsturz auf die zwischengelagerten Behälter alle Schutzziele eingehalten werden. Zur Verifizierung der für alle entsprechenden Behälter eingereichten und umfangreichen rechnerischen Nachweise fordert das ENSI bei grundsätzlich neuartigen Behältern immer eine Prüfung durch reale Versuche. Hierbei werden unabhängig von der Wahrscheinlichkeit des Eintretens sehr hohe Belastungen unterstellt, für die das Einhalten aller relevanten Sicherheitskriterien nachgewiesen werden muss. Dabei wird auch das Auftreffen von speziell gehärteten und massiven Flugzeugteilen, wie etwa eine Triebwerkswelle, mit der grösstmöglichen Belastung auf den Behälter durch Beschussversuche von Behälterprüfmustern mit entsprechenden Projektilen simuliert. Dieser Nachweis wird für den Transport nicht verlangt, da die Wahrscheinlichkeit für einen Flugzeugabsturz auf einen Behältertransport deutlich geringer ist als ein Absturz auf ein Zwischenlager.

Die Beeinträchtigung der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen und Kernmaterialien durch unbefugtes Einwirken (z. B. Terrorismus) oder das Entwenden von Kernmaterialien muss durch Sicherungsmassnahmen verhindert werden. Der Schutz von Kernanlagen und Kernmaterialien vor Sabotage, gewaltsamen Einwirkungen oder Entwendung muss auf einer gestaffelten Abwehr beruhen, welche bauliche, technische, organisatorische, personelle und administrative Massnahmen beinhaltet. Der Sicherungsnachweis ist vom Gesuchsteller für ein Rahmen-, Bau- und Betriebsbewilligungsgesuch in einem zu klassifizierenden Sicherungsbericht gemäss den Vorgaben der Aufsichtsbehörde zu dokumentieren und wird im Rahmen der Bewilligungsverfahren vom ENSI geprüft.

3.5.10 Wirtgestein

Von ÖDP Waldshut, Umweltinstitut München und mehreren Einzelpersonen wird die Schichtmächtigkeit des Opalinustons als zu gering angesehen, um als Wirtgestein die Langzeitsicherheit eines gTL zu garantieren bzw. eine solche Garantie wird bezweifelt (Umweltinstitut München). Zwei Einzelpersonen erwähnen die zusätzliche Reduktion der Wirksamkeit durch die Baumassnahmen beim Lagerbau. Solche Einflüsse müssten in Etappe 3 noch vertieft und standortspezifisch untersucht werden. Die standortspezifische Datenlage zum Wirtgestein und zum einschlusswirksamen Gebirgsbereich sei für eine Beurteilung noch nicht ausreichend (Umweltinstitut München). Die Mächtigkeit des Opalinustons an den vorgeschlagenen Standorten sei im internationalen Vergleich extrem geringmächtig, was wissenschaftlich belegt sei (Niedereschach, mehrere Organisationen175 und Einzelpersonen). Der Opalinuston weise in der Schweiz nur ein Drittel der in Europa maximal verfügbaren Mächtigkeiten und somit eine entsprechend reduzierte Sicherheitsfunktion auf (KNSF), was insbesondere bezüglich der Radiotoxizität von HAA problematisch sei (eine Einzelperson). Die Mächtigkeit des Opalinustons sei mit anderen in Europa zur Lagerung radioaktiver Abfälle untersuchter Gesteinen zu vergleichen (eine Einzelperson), z. B. mit Schichten in Norddeutschland, welche Mächtigkeiten um 1000 m aufwiesen (eine Einzelperson). In Baden-Württemberg und Bayern seien Standorte mit Opalinuston-Vorkommen aufgrund der ähnlich geringen Mächtigkeit als ungeeignet bezeichnet worden (NWA Schweiz, NWA AG und mehrere Einzelpersonen). Einer Einzelperson erscheint der einschlusswirksame Gebirgskörper selbst unter Berücksichtigung der Rahmengesteine als zu geringmächtig. Zwei Einzelpersonen sind der Ansicht, der Opalinuston sei die dünnste vorhandene Schicht und insbesondere in den untersuchten Gebieten besonders dünn. Die Lagerplanung müsse in anderen vorhandenen Schichten mit mehreren hundert Metern Mächtigkeit erfolgen. KNSF, üBZ, Tauschring Fördertaler und B90/Grüne Waldshut halten speziell im Bereich Böz-

175 B90/Grüne Emmendingen; BUND B-W, BUND Gailingen, BUND Reichenau, BUND S-B-H, BUND Südlicher Oberrhein, ECOtrinova, Mahnwache Endingen.